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   OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14   

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https://dejure.org/2015,3458
OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 (https://dejure.org/2015,3458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 (https://dejure.org/2015,3458)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 (https://dejure.org/2015,3458)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zum Umtausch von EI-Fahrerlaubnissen unter Mitgliedsstaaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines britischen Führerscheins im Wege des Umtausches eines vorhandenen tschechischen Führerscheins; Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union; Bewertung des Umtauschs der tschechischen Führerscheine als eine Neuerteilung ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 21 Abs 1 Nr 1 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV
    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip im Umtauschweg ausgestellten britischen Führerscheins

  • strafrechtsiegen.de

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Verstoß gegen Wohnsitzprinzip bei Umtausch britischer Führerschein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Erwerb eines britischen Führerscheins im Wege des Umtausches eines vorhandenen tschechischen Führerscheins

  • rechtsportal.de

    FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2
    Erwerb eines britischen Führerscheins im Wege des Umtausches eines vorhandenen tschechischen Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis als Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis als Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Strafbarkeit durch Fahrt mit umgetauschter EU-Fahrerlaubnis - Freispruch aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 182
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Stuttgart, 28.03.2014 - 2 Ss 799/13

    Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der EU: Würdigung einer im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Das sind nicht nur Informationen der Einwohnermeldebehörden des Ausstellermitgliedstaats, sondern auch Ermittlungsergebnisse von anderen Behörden, insbesondere der Polizei, des Ausstellermitgliedstaates (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2014 - 2 Ss 799/13, juris Rn. 14).

    Bei der Beurteilung der Frage, ob die vom Ausstellerstaat herrührenden Informationen "unbestreitbar" im Sinne von § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FeV sind, können auch alle weiteren Umstände und Beweisergebnisse des inländischen Verfahrens herangezogen werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 28. März 2014 - 2 Ss 799/13, juris Rn. 17 f.; OLG Jena, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 1 Ss 18/13, juris Rn. 11).

  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Tatgericht solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteile vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, juris Rn. 3; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, juris Rn. 9; vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13, juris Rn. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Übermittelt ein gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit, das von Deutschland und dem Ausstellermitgliedstaat unterhalten wird, die Informationen, so rühren sie vom Ausstellermitgliedstaat her, wenn sie von dessen Behörden stammen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38/13, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 10 S 242/14, juris Rn. 13).
  • OLG Jena, 08.07.2013 - 1 Ss 17/13

    EU-Fahrerlaubnis: Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis beim Umtausch einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Nach der Gegenansicht ist der Umtausch einer Fahrerlaubnis nicht lediglich eine Dokumentation oder Fortschreibung einer früher erteilten Fahrerlaubnis, sondern eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis (OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 3 C 34/11, juris Rn. 15 ff.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, § 28 Rn. 23; wohl auch Janker in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 2 StVG Rn. 27; ebenso OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26. September 2013 - 2 Ss 306/13 n. v.; LG Mannheim, Urteil vom 2. Juli 2014 - 11 Ns 516 Js 19935/11, n. v.).
  • OLG Hamm, 26.07.2011 - 5 RVs 32/11

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Nach einer Auffassung (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. September 2011 - 1 Ss 116/11, juris Rn. 9; Geiger, DAR 2012, 381, 382; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-5 RVs 32/11, juris Rn. 22 ff.) handelt es sich bei einem Umtausch nicht um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, sondern um die Ausstellung eines neuen Dokuments, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist.
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 599/11

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung und Anforderungen an die Darstellung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Tatgericht solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteile vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, juris Rn. 3; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, juris Rn. 9; vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13, juris Rn. 34).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 573/13

    Revision des Nebenklägers (Unterzeichnung der Revisionsbegründung durch anderen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Tatgericht solche Umstände, die geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH, Urteile vom 14. August 1996 - 3 StR 183/96, juris Rn. 3; vom 26. April 2012 - 4 StR 599/11, juris Rn. 9; vom 13. August 2014 - 2 StR 573/13, juris Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 19.09.2011 - 1 Ss 116/11

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Anerkennung eines im Umtauschweg ausgestellten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Nach einer Auffassung (OLG Oldenburg, Urteil vom 19. September 2011 - 1 Ss 116/11, juris Rn. 9; Geiger, DAR 2012, 381, 382; vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. Juli 2011 - II-5 RVs 32/11, juris Rn. 22 ff.) handelt es sich bei einem Umtausch nicht um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, sondern um die Ausstellung eines neuen Dokuments, das die bisher erteilte Fahrerlaubnis ausweist.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Diese Ansicht kann sich jedenfalls für die Zeit vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2006/126/EG auf die Auffassung der Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission zu Auslegungsfragen über den Führerschein in der EG, ABl 2002 C 77, S. 16) und auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 29. Februar 1996 - C-193/94, juris Rn. 32 - 35) berufen.
  • BVerwG, 15.08.2013 - 3 B 38.13

    Ausländischer EU-Führerschein; Wohnsitzerfordernis; vom Ausstellermitgliedstaat

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.02.2015 - 4 Ss 697/14
    Übermittelt ein gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollzusammenarbeit, das von Deutschland und dem Ausstellermitgliedstaat unterhalten wird, die Informationen, so rühren sie vom Ausstellermitgliedstaat her, wenn sie von dessen Behörden stammen (BVerwG, Beschluss vom 15. August 2013 - 3 B 38/13, juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 10 S 242/14, juris Rn. 13).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 350/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität); tatrichterliche Strafzumessung

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

  • OLG Jena, 28.05.2013 - 1 Ss 18/13

    Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis: Nachweis eines Wohnsitzverstoßes durch

  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • OLG Zweibrücken, 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gültigkeit einer durch Umtausch erworbenen britischen

    a) Ob mit dem Umtausch eines Führerscheins ohne weiteres eine Neuerteilung verbunden ist, ist umstritten (verneinend: OLG Oldenburg NJW 2011, 3315; VG Bayreuth, Beschl. v. 01.08.2013 - B 1 E 13.369, juris Rn. 52; bejahend: BVerwG NJW 2013, 487; OLG München DAR 2012, 341; Thür. OLG NZV 2013, 509; Dauer aaO Rn. 23; vgl. zum Streitstand daneben die Nachweise bei OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182).

    Der vom Revisionsführer in diesem Zusammenhang herausgestellte Umstand, dass in Großbritannien kein Melderegister geführt werde, steht dem nicht entgegen; insoweit können sich zu berücksichtigende Informationen auch aus anderen Erkenntnissen der britischen Behörden ergeben (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Urt. v. 05.02.2015 - 4 Ss 697/14, juris Rn. 19 - in NStZ-RR 2015, 182 insoweit n. abgedr.).

  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Die strafrechtliche Rechtsprechung beantwortet die Frage uneinheitlich, ob ein auf einem Umtausch eines in der Bundesrepublik Deutschland nicht anzuerkennenden Führerscheins beruhender EU- oder EWR-Führerschein zur Strafbarkeit nach § 21 StVG führt (vgl. OLG Thüringen, B.v. 8.7.2013 - 1 Ss 17/13 - juris, OLG Stuttgart, 31 U.v. 5.2.2015 - 4 Ss 697/14 - juris, OLG Zweibrücken, B.v. 18.1.2016 - 1 OLG I Ss 106/15 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Nachdem das OLG Stuttgart diese Entscheidung mit Urteil vom 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 - (NZV 2015, 512) aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Tübingen zurückverwiesen hat, ist das gegen die Klägerin betriebene Strafverfahren nach wie vor unter dem Aktenzeichen 8 Ds 15 Js 5186/13 beim Amtsgericht anhängig.

    Dies rechtfertigt aber entgegen einer insbesondere von Teilen der Strafrechtsjudikatur (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.01.2016 - 1 OLG 1 Ss 106/15 - juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2015 a. a. O.) vertretenen Ansicht nicht den Schluss, durch die Neuerteilung würden Mängel der durch den ersten Mitgliedstaat erteilten Fahrerlaubnis gleichsam geheilt, so dass hinsichtlich des neu ausgestellten Führerscheins wieder von der uneingeschränkten Anwendung des Anerkennungsgrundsatzes des Art. 2 Abs. 1 der RL 2006/126/EG ausgegangen werden müsste.

  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    cc) Die in der strafgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene Auffassung, durch den Umtausch eines Führerscheins wirke der Verstoß gegen die Voraussetzung des ordentlichen Wohnsitzes im Zeitpunkt der Fahrerlaubniserteilung nicht mehr fort (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 8. Juli 2013 - 1 Ss 17/13 u.a. [ECLI:DE:OLGTH:2013:0708.1SS17.13.0A] - NZV 2013, 509 ; für den Fall der Verlängerung der Geltungsdauer auch OLG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14 [ECLI:DE:OLGSTUT:2015:0205.4SS697.14.0A] - NZV 2015, 512 sowie OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18. Januar 2016 - 1 Ss 106/15 [ECLI:DE:POLGZWE:2016:0118.1OLG1SS106.15.0A] - juris Rn. 12), ist maßgebend durch das im Strafrecht geltende Analogieverbot und die besonderen Anforderungen an die Bestimmtheit von Straftatbeständen geprägt.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.2017 - 10 S 1216/17

    Entziehung eines echten Führerscheins eines Mitgliedstaats der EU, der aufgrund

    Dies hätten sich mittlerweile alle damit befasst gewesenen Obergerichte zu eigen gemacht, und zwar der Bayerische VGH (Urteile vom 28.10.2011 - 11 BV 10.987 - VerkMitt 2012, Nr. 2 sowie vom 28.02.2013 - 11 B 11.2981 - juris), das OLG Frankfurt a. M. (Beschluss vom 25.09.2013 - 2 Ss 306/13 -), das Thüringer OLG (Beschluss vom 08.07.2013 - 1 Ss 17/13 - NZV 2013, 509) sowie das OLG Stuttgart (Urteil vom 05.02.2015 - 4 Ss 697/14 - NStZ-RR 2015, 182).

    Sie befassen sich mit der Frage, ob nach Maßgabe des Unionsrechts beim Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis im umtauschenden Mitgliedstaat eine neue materielle Berechtigung erteilt wird oder ob ein solcher Umtausch allein das Ausweisdokument betrifft (offen lassend mit Tendenz für Erwerb einer neuen EU-Fahrerlaubnis BVerwG, Urteil vom 27.09.2012 a. a. O. sowie BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29) sowie - in verschiedenen Variationen - mit der Frage, ob - in anderen Fällen als dem in § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 Alt. 2 FeV bzw. Art. 11 Abs. 6 UAbs. 2 Satz 2 der RL 2006/126/EG geregelten - "Unregelmäßigkeiten" einer EU-Fahrerlaubnis (vgl. EuGH, Urteil vom 13.10.2011 - C-224/10, Apelt - juris sowie Beschluss vom 22.11.2011 - C-590/10, Köppl - juris) auch noch nach ihrem prüfungsfreien Umtausch in eine (weitere) EU-Fahrerlaubnis zu berücksichtigen sind, was - anders als dies der Antragsteller meint - von der Rechtsprechung ganz überwiegend bejaht wird (vgl. neben dem vom Antragsteller zitierten Urteil des BayVGH, Urteil vom 28.02.2013 a. a. O. Rn. 29: BVerwG, Beschluss vom 08.09.2011 - 3 B 19.11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschluss vom 11.09.2014 - 10 S 817/14 - NJW 2014, 3739; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 - 11 ZB 14.1193 - BayVBl 2015, 419 sowie vom 08.01.2016 - 11 CS 15.2485 - juris sowie Urteil vom 21.03.2017 - 11 B 16.2007 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; a. A. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 28 FeV Rn. 23; OLG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2015 a. a. O.; Thüringer OLG, Beschluss vom 08.07.2013 a. a. O. unter Hinweis auf den strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz).

  • BayObLG, 28.10.2019 - 202 StRR 1438/19

    Anerkennung der ausländischen EU-Fahrerlaubnis bei Umtausch unter Verstoß gegen

    Soweit diese Einordnung in der strafrechtlichen Rechtsprechung davon abhängig gemacht wird, dass mit dem Umtausch zugleich die Gültigkeitsdauer der umgetauschten Fahrerlaubnis modifiziert wird (OLG Stuttgart NStZ-RR 2015, 182; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2016, 153), verhält sich das angefochtene Urteil des Landgerichts hierzu jedoch nicht, sodass schon insoweit ein durchgreifender Erörterungsmangel vorliegt.
  • LG Flensburg, 24.03.2020 - 1 S 19/19

    Regressklage der Kfz-Haftpflichtversicherung gegen einen Fahrer mit

    Soweit vor allem in der strafrechtlichen Judikatur teilweise die Auffassung vertreten wird, auch ein solcher Umtausch sei als Neuerteilung einer Fahrerlaubnis anzusehen (vergl.. OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2016, 153; OLG Stuttgart, NStZ-RR 2015, 182; Thüringer OLG, NZV 2013, 509) überzeugt dies die Kammer nicht.
  • KG, 03.08.2015 - 2 Ws 163/15

    Möglichkeit des Erlasses einer durch Einbeziehung in eine nachträglich gebildete

    Der angefochtene Beschluss geht daher ins Leere (vgl. KG StraFo 2012, 202 [BGH 07.02.2012 - 1 StR 525/11] ; Beschlüsse vom 13. August 2014 - 5 Ws 3/14 - und 19. Mai 2011 - 2 Ws 194/11 - OLG Hamm NStZ-RR 2015, 182 [OLG Stuttgart 05.02.2015 - 4 Ss 697/14] ) und bedarf der Aufhebung, da sonst die Gefahr besteht, dass durch die fehlerhafte Entscheidung bei dem Verurteilten ein Vertrauenstatbestand geschaffen wird und dieser etwa einem nicht auszuschließendem Widerruf der durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig vom 15. April 2011 gewährten Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung entgegenstehen könnte.
  • OLG Stuttgart, 11.09.2015 - 4 Ss 242/15

    Tatrichter muss Analyse der ES 3.0-Rohdaten durch Gutachter kritisch hinterfragen

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (u. a. Senatsurteil vom 5. Februar 2015 - 4 Ss 697/14, juris Rn. 15 mwN).
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