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   BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17   

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https://dejure.org/2017,13092
BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17 (https://dejure.org/2017,13092)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2017 - 4 StR 11/17 (https://dejure.org/2017,13092)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 (https://dejure.org/2017,13092)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit der Begehung der Anlasstaten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit der Begehung der Anlasstaten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Erforderlichkeit der Begehung der Anlasstaten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und die paranoide Schizophrenie

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.01.2015 - 4 StR 419/14

    Bedrohung (ernstliches Inaussichtstellen eines Verbrechens; Inaussichtstellen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
    Dazu bedarf es einer konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
    Dazu bedarf es einer konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 12.10.2016 - 4 StR 78/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
    Dazu bedarf es einer konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
    Dazu bedarf es einer konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Täters in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; Beschluss vom 15. Januar 2015 - 4 StR 419/14, NStZ 2015, 394, 395; Beschluss vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306).
  • BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 16.03.2017 - 4 StR 11/17
    Der neue Tatrichter wird sich gegebenenfalls auch mit der Frage zu befassen haben, ob die Beschuldigte von dem Versuch einer gefährlichen Körperverletzung (Wurf mit der Eisenstange) zurückgetreten ist und - soweit dies der Fall sein sollte - welche Auswirkungen dies auf eine zu stellende Gefährlichkeitsprognose haben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719, 720; Kaspar in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 63 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 04.07.2018 - 5 StR 580/17

    Ausnutzungsbewusstsein beim Heimtückemord (bedeutungsmäßige Erfassung der die

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17).
  • BGH, 22.09.2021 - 1 StR 305/21

    Verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Urteilsdarstellungen zur Auswirkung

    Erforderlich ist insoweit insbesondere eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 07.07.2020 - 2 StR 121/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    bb) Allein die gesicherte Diagnose einer paranoiden Schizophrenie mit Auffälligkeiten im tatgegenständlichen Zeitfenster - der Beschuldigte stand während des Brandes nach außen scheinbar völlig unbeteiligt und abwesend am Rande des Geschehens ? vermag die erforderlichen tatsachenfundierten Feststellungen zu den Auswirkungen seelischer Störungen auf die Begehung der Anlasstat nicht zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 10.08.2022 - 1 StR 234/22

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    cc) Sollte die Beschuldigte tatsächlich vom Brandstiftungsversuch (zu dessen Beginn vgl. BGH, Urteil vom 9. März 2006 - 3 StR 28/06, BGHR StGB § 22 Ansetzen 34 Rn. 4) zurückgetreten sein, würde der aufgezeigte Mangel in der Beweiswürdigung, wollte man die bisherige Rechtsprechung (Rn. 6) in Zweifel ziehen, jedenfalls eine neue Gefahrenprognose erfordern (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 14 und vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16 Rn. 8).
  • BGH, 17.05.2018 - 1 StR 33/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzung:

    Es hätte vielmehr einer konkretisierenden Darlegung bedurft, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in den jeweiligen konkreten Tatsituationen ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Erforderlich ist insoweit insbesondere stets eine konkretisierende Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 11 und vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17 Rn. 21; Beschluss vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17 Rn. 9).
  • BGH, 22.05.2019 - 4 StR 140/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung, Urteilsgründe (Beurteilung

    Es bedarf vielmehr auch hier einer konkretisierenden Darlegung, in welcher Weise sich das festgestellte Krankheitsbild bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der jeweiligen konkreten Tatsituation ausgewirkt haben soll (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2017 - 1 StR 63/17; Beschlüsse vom 16. März 2017 - 4 StR 11/17; und vom 6. September 2017 - 1 StR 307/17).
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