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   BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23   

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BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23 (https://dejure.org/2023,41932)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2023 - 4 StR 227/23 (https://dejure.org/2023,41932)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2023 - 4 StR 227/23 (https://dejure.org/2023,41932)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 212 Abs. 1, § 315b Abs. 1... Nr. 3, Abs. 3, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a), §§ 22, 23, 52 StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a) StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 315b Abs. 1 StGB, § 315c StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 StGB, § 315b StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Verkehrsfeindlicher Eingriff des Bei-/Mitfahrers

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Täter kann auch ein Mitfahrer sein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamm, 31.01.2017 - 4 RVs 159/16

    "Vom Rad geholt" - Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr auch durch

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff kann auch durch einen Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs in Mittäterschaft begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 Rn. 8 f. zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 RVs 159/16, NStZ-RR 2017, 224).

    Die Tathandlungen der Nummern 1 bis 3 knüpfen - anders als diejenigen des § 315c StGB - nicht an ein tatbestandlich umschriebenes Verhalten an, das nur eigenhändig verwirklicht werden kann (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 RVs 159/16, NStZ-RR 2017, 224; Kudlich in BeckOK-StGB, 59. Ed., § 315b Rn. 38; Pegel in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 315b Rn. 60; Renzikowski in Matt/Renzikowski, 2. Aufl., § 315b Rn. 23; Quarch in Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 3. Aufl., § 315b Rn. 8).

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Erst dann liegt eine über den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 6. Juni 2023 - 4 StR 70/23 Rn. 10 mwN).

    Demgegenüber wird ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr von § 315b StGB - insoweit ohne Beschränkung auf einen entsprechenden Katalog - dann erfasst, wenn es sich dabei um einen bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht handelt und das Fahrzeug darüber hinaus mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 236 f.; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 8, BGHSt 41, 231, 233 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 Rn. 5, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).

  • BGH, 31.08.1995 - 4 StR 283/95

    BGH hebt Verurteilung des "Straßengehers von München" auf

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Demgegenüber wird ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr von § 315b StGB - insoweit ohne Beschränkung auf einen entsprechenden Katalog - dann erfasst, wenn es sich dabei um einen bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht handelt und das Fahrzeug darüber hinaus mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 236 f.; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 8, BGHSt 41, 231, 233 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 Rn. 5, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).

    In der Rechtsprechung ist im Übrigen anerkannt, dass (auch) ein Fußgänger den Tatbestand des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 10, BGHSt 41, 231, 234; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6).

  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Demgegenüber wird ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr von § 315b StGB - insoweit ohne Beschränkung auf einen entsprechenden Katalog - dann erfasst, wenn es sich dabei um einen bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht handelt und das Fahrzeug darüber hinaus mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 236 f.; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 8, BGHSt 41, 231, 233 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 Rn. 5, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).

    c) Diesem Verständnis stehen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs nicht entgegen, die einen verkehrsfeindlichen Inneneingriff dahin umschreiben, dass ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt (vgl. Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 22. Juni 2023 - 4 StR 481/22 Rn. 31).

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 511/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der B 229: BGH bestätigt Urteil des

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    a) Ein eigenhändiges Delikt ist dadurch gekennzeichnet, dass die Täterschaft an eine bestimmte Ausführungshandlung gebunden ist, sodass das maßgebliche Unrecht in einem eigenen verwerflichen Tun liegt und nicht in erster Linie aus der Gefährdung oder Verletzung eines Rechtsguts hergeleitet wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2021 - 4 StR 511/20, BGHSt 66, 294 Rn. 22 mwN).
  • BGH, 04.12.2002 - 4 StR 103/02

    Rechtliche Verhinderung eines Richters am Unterschreiben des Urteils;

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 StGB liegt vor, wenn durch eine der in den Nummern 1 bis 3 genannten Tathandlungen eine Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs herbeigeführt worden ist und sich diese abstrakte Gefahrenlage zu einer konkreten Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert verdichtet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 581/16 Rn. 3, Urteil vom 4. Dezember 2002 - 4 StR 103/02 Rn. 17).
  • BGH, 21.06.2016 - 4 StR 1/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis (erforderliche Gesamtwürdigung von Tat und

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Vielmehr kommt auch der Beifahrer als tauglicher Täter eines verkehrsfremden Inneneingriffs in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 4 StR 1/16 zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Beschluss vom 6. Juli 1989 - 4 StR 321/89 Rn. 2 [Eingriff des Beifahrers in den Lenkvorgang]; Urteil vom 20. Dezember 1968 - 4 StR 489/68 Rn. 15 [wuchtiges Werfen nach vorne und Griff in das Lenkrad]).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Ein verkehrsfeindlicher Inneneingriff kann auch durch einen Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs in Mittäterschaft begangen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2013 - 4 StR 145/13 Rn. 8 f. zu § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; siehe auch OLG Hamm, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 4 RVs 159/16, NStZ-RR 2017, 224).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 37/20

    Amtsanmaßung kein eigenhändiges Delikt (Rechtsgut; Schutz des Staates und der

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    Ob dies der Fall ist, ist mit Rücksicht auf die Fassung des gesetzlichen Tatbestands sowie mit Blick auf den Zusammenhang der einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die Entstehungsgeschichte zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2020 - 5 StR 37/20, NJW 2020, 2201 Rn. 9; Urteil vom 25. Juni 1954 - 2 StR 298/53 Rn. 6, BGHSt 6, 226, 227; Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., Abschn. 21 Rn. 19 und 21; Auerbach, Die eigenhändigen Delikte, 1978, S. 26 ff.).
  • BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21

    Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung:

    Auszug aus BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23
    In der Rechtsprechung ist im Übrigen anerkannt, dass (auch) ein Fußgänger den Tatbestand des § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB verwirklichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 10, BGHSt 41, 231, 234; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. September 2021 - 4 StR 21/21 Rn. 6).
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 90/99

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Äußerlich verkehrsgerechtes

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

  • BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff);

  • BGH, 06.07.1989 - 4 StR 321/89

    Strafrechtliche Wirkungen eines plötzlichen Greifens in das Steuer eines

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

  • BGH, 25.06.1954 - 2 StR 298/53

    Mitwirkung bei Gewaltanwendung - Mittäter - Notzucht

  • BGH, 13.04.2017 - 4 StR 581/16

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Verdichtung zur konkreten Gefahr;

  • BGH, 20.12.1968 - 4 StR 489/68

    Verurteilung wegen Eingriffen in den Straßenverkehr - Vorliegen von

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