Rechtsprechung
BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 203 StPO
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Tat); wirksamer Eröffnungsbeschluss (Voraussetzungen; Rechtsfolge der Unwirksamkeit: Verfahrenshindernis) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 203 StPO
Strafverfahren: Konkludente Eröffnung des Hauptverfahrens - IWW
§ 203 StPO, § 63 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 63 des Strafgesetzbuches, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer Verfahrenseinstellung aufgrund des Fehlens des Eröffnungsbeschlusses als in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis
- rewis.io
Strafverfahren: Konkludente Eröffnung des Hauptverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 203
Notwendigkeit einer Verfahrenseinstellung aufgrund des Fehlens des Eröffnungsbeschlusses als in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt, wird eingestellt….
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wenn der Eröffnungsbeschluss fehlt, Einstellung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - und der kurzfristige psychotische Defektzustand
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der fehlende Eröffnungsbeschluss
Verfahrensgang
- LG Bochum, 18.01.2016 - 1 KLs 29/15
- BGH, 04.08.2016 - 4 StR 230/16
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 747
- NStZ-RR 2017, 86
Wird zitiert von ... (23)
- BGH, 22.12.2016 - 4 StR 359/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Ergibt sich die Erheblichkeit drohender Taten - wie hier (vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2011 - 4 StR 267/11 mwN) - nicht aus den Anlasstaten selbst, ordnet das Gericht nach § 63 Satz 2 StGB nF die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nur an, wenn besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustandes in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16). - BGH, 16.08.2017 - 2 StR 199/17
Eröffnungsbeschluss (hinreichend klare schriftliche Niederlegung des Beschlusses …
Zur Eröffnung des Hauptverfahrens gemäß § 203 StPO genügt zwar auch eine schlüssige und eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen zur Hauptverhandlung zuzulassen (BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; Senat, Beschluss vom 17. Dezember 1999 - 2 StR 376/99, NStZ 2000, 442, 443 mwN).Das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses stellt ein in der Revisionsinstanz nicht behebbares Verfahrenshindernis dar, das zur Einstellung des gerichtlichen Verfahrens hinsichtlich des Tatvorwurfs vom 15. Februar 2016 nach § 206a StPO mit der Kostenfolge gemäß § 467 Abs. 1 StPO führt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747; Senat, Beschluss vom 16. Juni 2015 - 2 StR 29/15, StV 2015, 740, 741).
- BGH, 29.03.2017 - 4 StR 619/16
Verminderte Schuldfähigkeit (Verhältnis zur Schuldunfähigkeit bei verminderter …
Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 747).
- BGH, 14.02.2017 - 4 StR 565/16
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Dazu ist eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2016, 747). - BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17
Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt …
Dies macht eine konkrete Darlegung erforderlich, in welcher Weise sich die festgestellte Störung im Sinne der §§ 20, 21 StGB auf den Täter und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirkte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135;… vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13;… vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5). - BGH, 22.08.2017 - 3 StR 249/17
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Es fehlen konkrete Feststellungen dazu, wie sich die zur Tatzeit bestehende alkoholinduzierte psychotische Störung auf den Beschuldigten und seine Handlungsmöglichkeiten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit auswirkte (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135;… vom 2. August 2016 - 2 StR 574/15, juris Rn. 6; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, juris Rn. 13;… vom 13. Oktober 2016 - 3 StR 351/16, juris Rn. 5). - OLG Bamberg, 08.02.2019 - 1 Ws 165/18
Notwendigkeit eines vorhergehenden Eröffnungsbeschlusses im selbständigen …
Die Eröffnung des Verfahrens nach § 203 StPO erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts hinsichtlich der nach Prüfung und Bejahung der Eröffnungsvoraussetzungen beschlossenen Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16 = NStZ 2016, 747 = NStZ-RR 2017, 86).Zwar kann die Entscheidung über die Zulassung der Antragsschrift zur Hauptverhandlung auch in konkludenter Form ergehen (vgl. BGH Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O.), dies ist jedoch nicht erfolgt.
Das Fehlen eines Eröffnungsbeschlusses stellt ein in diesem Verfahren nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (BGH, Beschluss vom 04.08.2016 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 18.12.2019 - 4 StR 617/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefahrenprognose; …
a) Es fehlt bereits an einer hinreichend konkreten Darstellung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Anlasstat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 2016 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75; vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, NStZ-RR 2017, 86, 87 und vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 98 f.). - BGH, 04.07.2017 - 4 StR 86/13
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auch wird in dem angefochtenen Urteil nicht näher ausgeführt, wie sich die wahnhafte Störung konkret auf die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten bei den Anlasstaten ausgewirkt haben soll (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16, Rn. 13 mwN). - OLG Oldenburg, 10.08.2020 - 1 Ws 265/20
Einziehung des Tatertrags: Fehlende Entscheidung über die Eröffnung des …
Die Eröffnung des Verfahrens nach § 203 StPO erfordert eine eindeutige Willenserklärung des Gerichts, die Anklage zur Hauptverhandlung zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747).So wird in dieser Entscheidung weder der Antrag der Staatsanwaltschaft erwähnt, noch finden sich sonstige Hinweise auf das selbständige (objektive) Einziehungsverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747).
So hat auch der Bundesgerichtshof in dem jenem Beschluss vom 04.08.2016 - 4 StR 230/16, NStZ 2016, 747 zugrundeliegenden Fall der Ladung zweier Zeugen aus dem nicht eröffneten Verfahren nicht die Bedeutung einer konkludenten Eröffnung beigemessen.
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 194/20
Entscheidung über die Eröffnung bei verbundenen Strafsachen (Entscheidung über …
- BGH, 21.04.2021 - 6 StR 102/21
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage …
- BGH, 18.07.2019 - 4 StR 310/19
Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens (Entscheidung in bereits …
- BGH, 28.01.2020 - 4 StR 632/19
Strafaussetzung zur Bewährung (Gefährlichkeitsprognose, Sozialprognose); …
- BGH, 05.09.2017 - 3 StR 329/17
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen …
- BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand; …
- BGH, 30.08.2018 - 4 StR 296/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Erfordernis des …
- BGH, 16.05.2018 - 2 StR 132/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; Darlegung in …
- OLG Hamburg, 12.11.2018 - 2 Rev 92/18
Strafverfahren: Schlüssige Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens in …
- OLG Hamburg, 04.04.2019 - 2 Rev 7/19
Eröffnung des Hauptverfahrens durch einen Verbindungsbeschluss
- KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21
Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren
- BGH, 11.04.2019 - 4 StR 383/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (zweifelloses Bestehen eines …
- LG Düsseldorf, 10.09.2018 - 1 Ks 10/18
Werfen der Warnbake mit voller Wucht senkrecht auf die Frontscheibe eines …