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   BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68   

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BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68 (https://dejure.org/1968,768)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1968 - 4 StR 310/68 (https://dejure.org/1968,768)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1968 - 4 StR 310/68 (https://dejure.org/1968,768)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Räuberischer Charakter einer Erpressung - Begehen eines Teils der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg - "Bei Begehung der Tat" in § 250 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 227
  • NJW 1968, 2252
  • MDR 1968, 1023
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
    Auch bei der räuberischen Erpressung kann das erschwerende Merkmal der Begehung auf einem öffentlichen Weg noch verwirklicht werden, wenn die Erpressung zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (im Anschluß an BGHSt 20, 194).

    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).

    Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Entscheidung BGHSt 20, 194, 197 [BGH 06.04.1965 - 1 StR 73/65] zu § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB ausgeführt:.

    Für diese Auslegung spricht auch folgende Überlegung: Die in Zueignungsabsicht begangene Wegnahme einer fremden Sache wird zum Raub, wenn der Täter bei der Begehung, d.h. bis zur Beendigung des Diebstahls Gewalt gegen eine Person oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet (BGHSt 20, 194).

  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 14/62

    Gaspistole als Waffe im technischen Sinn - Geladensein einer Waffe mit

    Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 06.03.1962 - 1 StR 554/61
    Auszug aus BGH, 23.08.1968 - 4 StR 310/68
    Für Raub und räuberischen Diebstahl ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß es zur Anwendung von § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlich ist und genügt, daß wenigstens ein Teil der räuberischen Nötigungshandlung auf einem öffentlichen Weg, einer Straße usw. begangen ist (BGHSt 14, 383; 17, 179 [BGH 06.03.1962 - 1 StR 554/61]; vgl. auch BGHSt 20, 194).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 310/74

    Tatbestandsvoraussetzungen eines räuberischen Diebstahls - Zeitpunkt der

    Dem stand nicht entgegen, daß der Angeklagte den Entschluß, Gewalt anzuwenden, unwiderlegbar erst während der Tatausführung gefaßt hat (BGHSt 13, 259; 20, 194, 197; 22, 227, 228).
  • BGH, 13.12.1978 - 3 StR 381/78

    Tankstellendiebstahl - §§ 316a, 252 StGB, Vollendung, Beendigung, 'betroffen',

    Dem entspricht auch das Urteil vom 23. August 1968 (JZ 1969, 606 = NJW 1968, 2252 = BGHSt 22, 227), in dem der 4. Strafsenat eine räuberische Erpressung, die auf einem nichtöffentlichen Weg vollendet und auf öffentlicher Straße beendet wurde, als schwere räuberische Erpressung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. gewürdigt hat.
  • BGH, 05.05.1987 - 1 StR 97/87

    Beendigung des Diebstahls

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Täter "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn der Diebstahl zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224; Beschl. vom 11. Dezember 1986 - 4 StR 676/86).
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 8 Ss 446/04

    Anforderungen an die Feststellung der Beuteerhaltungsabsicht

    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHR StGB § 252 frische Tat 3 (Gründe); BGHSt 22, 227, 230; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 28/88

    zufällige Polizeikontrolle - § 252 StGB, "bei einem Diebstahl": nur, wenn dieser

    Der Täter wird "bei" einem Diebstahl betroffen, wenn diese Tat zwar vollendet, aber noch nicht beendet ist (BGHSt 22, 227, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 28, 224; BGHR StGB § 252 frische Tat 1 und 2).
  • BGH, 08.10.1975 - 2 StR 404/75

    Bedeutung des Zeitpunkts der Vollendung für die Abgrenzung des räuberischen

    Soweit in BGHSt 20, 194 und BGH NJW 1968, 2252 von einer anderen Auffassung ausgegangen ist, braucht hierauf nicht eingegangen zu werden.
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 107/80

    Falsche Versicherung an Eides statt bei Offenbarungspflicht des Schuldners gemäß

    Zur Angabe eines Handelsgeschäfts ist der Schuldner vielmehr nur dann verpflichtet, wenn sich aus dem Betrieb des Geschäfts gegenwärtige dem Zugriff des Gläubigers offenstehende Werte ergeben (BGH NJW 1968, 2252).
  • BGH, 21.10.1975 - 1 StR 473/75

    Gaspistolen als Schußwaffen - Beispiele zur Unbeachtlichkeit der Entfernung zur

    Für die Qualifikationsmerkmale des Raubes und der räuberischen Erpressung hat der Bundesgerichtshof daraus die Folgerung gezogen, daß es genügt, wenn diese Merkmale vorliegen bei der Wegnahme oder erst bei der mit ihr in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden weiteren Verwirklichung der Zueignungsabsicht (so für das Beisichführen einer Waffe BGHSt 20, 194, 197 = NJW 1965, 1235 Nr. 13; für die Tatbegehung auf einem öffentlichen Weg BGHSt 22, 227).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 345/71

    Flasche Äther zur Betäubung des Opfers als gefährliches Werkzeug

    Auch chemische Mittel, die die körperliche Unversehrtheit eines Menschen erheblich beeinträchtigen können, gehören dazu (BGHSt 1, 1 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]; 22, 230 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; BGH, Beschl. vom 11. November 1970 - 2 StR 520/70).
  • BGH, 27.01.1971 - 3 StR 296/70

    Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Verletzung von

    Die Rüge der Revisionen beider Angeklagten, die Strafkammer habe zu Unrecht ihre Strafgewalt überschritten, erweist sich damit als unbegründet (vgl. zu allen hier erörterten Fragen RGSt 75, 304; BGHSt 22, 229 [BGH 23.08.1968 - 4 StR 310/68]; 23, 283 [BGH 16.06.1970 - 5 StR 261/70]mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 23.06.1977 - 4 StR 194/77

    Schwerer Raub bei Verwendung eines mitgebrachten Gegenstands (Flasche) als Waffe

  • BGH, 22.06.1977 - 3 StR 197/77

    Fassung des Entschlusses, einen geeigneten Gegenstand als Tatwaffe einzusetzen,

  • BGH, 06.02.1973 - 5 StR 698/72

    Erpresserische Nötigung auf öffentlichem Weg - Gewahrsam an Geld in einer Bank -

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