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   BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17   

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https://dejure.org/2017,49766
BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,49766)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2017 - 4 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,49766)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2017 - 4 StR 438/17 (https://dejure.org/2017,49766)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 52 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wegfall der verhängten Gesamtstrafe und der zugrunde liegenden Einzelstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 52
    Versuchte schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Wegfall der verhängten Gesamtstrafe und der zugrunde liegenden Einzelstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses hier keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte, und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf ein Jahr und zehn Monate fest.
  • BGH, 03.07.2014 - 4 StR 191/14

    Tateinheit bei durch mehrere Beteiligte begangene Mehrzahl von Delikten

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Dies ist in "mindestens fünf' der festgestellten Verkaufsfälle sicher der Fall und - anders lässt sich die vom Landgericht gewählte Wendung ("mindestens') nicht verstehen - in den verbleibenden drei weiteren Fällen jedenfalls nicht auszuschließen, sodass mit Rücksicht auf den auch in Bezug auf die Bewertung der Konkurrenzverhältnisse anwendbaren Zweifelsgrundsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702; Beschluss vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96, BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7) von einer alle Fälle umfassenden Tateinheit auszugehen ist.
  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Dies ist in "mindestens fünf' der festgestellten Verkaufsfälle sicher der Fall und - anders lässt sich die vom Landgericht gewählte Wendung ("mindestens') nicht verstehen - in den verbleibenden drei weiteren Fällen jedenfalls nicht auszuschließen, sodass mit Rücksicht auf den auch in Bezug auf die Bewertung der Konkurrenzverhältnisse anwendbaren Zweifelsgrundsatz (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2014 - 4 StR 191/14, NStZ 2014, 702; Beschluss vom 19. November 1996 - 1 StR 572/96, BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 7) von einer alle Fälle umfassenden Tateinheit auszugehen ist.
  • BGH, 04.07.2017 - 4 StR 566/16

    Tateinheit (Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen)

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Da die andere rechtliche Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses hier keine Verringerung des Tatunrechts und des Schuldgehalts in seiner Gesamtheit zur Folge hat (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 4 StR 566/16, NStZ-RR 2017, 306, 307; Beschluss vom 7. Januar 2011 - 4 StR 409/10, NJW 2011, 2149, 2151 mwN), schließt der Senat aus, dass das Landgericht bei zutreffender Bewertung des Konkurrenzverhältnisses eine geringere als die gebildete Gesamtstrafe als Einzelstrafe verhängt hätte, und setzt in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO die Einzelfreiheitsstrafe auf ein Jahr und zehn Monate fest.
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 507/13

    Fehlerhafte Annahme von Tateinheit (Handlungseinheit bei der Tatausführung;

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Da sämtliche Handlungen, die der Verkäufer von Betäubungsmitteln zur Beibringung des Kaufpreises vornimmt, noch als Teil des Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit dem verkauften Betäubungsmittel anzusehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 2 StR 537/13, Rn. 2 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13, StV 2014, 611 (Ls)), treffen damit die noch nicht durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abgeschlossenen Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Erpressungsversuch in einer Ausführungshandlung zusammen.
  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 537/13

    Tateinheit infolge einer gemeinsamen Ausführungshandlung (Konkurrenzen;

    Auszug aus BGH, 21.11.2017 - 4 StR 438/17
    Da sämtliche Handlungen, die der Verkäufer von Betäubungsmitteln zur Beibringung des Kaufpreises vornimmt, noch als Teil des Handeltreibens (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) mit dem verkauften Betäubungsmittel anzusehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 2 StR 537/13, Rn. 2 mwN; Beschluss vom 21. Januar 2014 - 2 StR 507/13, StV 2014, 611 (Ls)), treffen damit die noch nicht durch die vollständige Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises abgeschlossenen Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und der Erpressungsversuch in einer Ausführungshandlung zusammen.
  • BGH, 27.03.2018 - 4 StR 75/17

    Tateinheit (Beurteilung einer Deliktsserie unter Beteiligung mehrerer Personen:

    Im Falle einer Zusammenfassung aller Einzeltaten zu einer Tat im Sinne des § 52 StGB wäre sogar eine Aufrechterhaltung der Gesamtstrafen als (verbleibende) Einzelstrafen möglich gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2017 - 4 StR 438/17, Rn. 4).
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