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   BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04   

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https://dejure.org/2005,1987
BGH, 29.06.2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04 (https://dejure.org/2005,1987)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1 StGB; § 271 StGB; § 263a StGB
    Betrug (tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"; Dreiecksbetrug; Rechtsverhältnisse bei Mehrwertdiensten); mittelbare Falschbeurkundung; Computerbetrug (Erschleichen von EC-Karten)

  • lexetius.com

    StGB § 263 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tatbestandliche Vermögensverfügung bei einem durch Täuschung erreichten Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"; Mobilfunknetzbetreiber als Geschädigte; Computerbetrug durch missbräuchlichen Einsatz von SIM-Karten

  • Judicialis

    StGB § 263 Abs. 1

  • RA Kotz

    Telefonbetrug: Telefonmehrwertvertrag (0190-Nummer) - Täuschung und Vermögensverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug beim Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"

  • rechtsportal.de

    StGB § 263 Abs. 1
    Betrug beim Abschluss eines "0190er-Nummernvertrages"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Erschleichen eines Vertrags über die Einrichtung von 0190er-Rufnummern

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Einrichtung einer 0190-Service-Rufnummer als Vermögensverfügung?

Papierfundstellen

  • BGHSt 50, 174
  • NJW 2005, 2789
  • NStZ 2005, 632
  • StV 2005, 610
  • MMR 2005, 688
  • JR 2006, 253
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 16/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Danach handelt nicht schon derjenige "unbefugt', der Daten entgegen dem Willen des Berechtigten verwendet oder die verwendeten Daten rechtswidrig erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 550/04, BGHSt 50, 174, 179; a.A. SSW/Hilgendorf, StGB, 2014, § 263a Rn. 14; NK/Kindhäuser, StGB, 4. Aufl., § 263a Rn. 27).
  • OLG Koblenz, 02.02.2015 - 2 OLG 3 Ss 170/14

    Computerbetrug: Unberechtigte Nutzung einer vom Arbeitgeber überlassenen

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist in den Fällen des Einsatzes von Codekarten die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz daher nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder mittels verbotener Eigenmacht erlangt hat (BGH NJW 2013, 1017 aaO.; 4 StR 559/04 v. 29.6.2005 - BGHSt 50, 174 ; 1 StR 482/03 v. 31.3.2004 - StraFo 2004, 284 ).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 579/15

    Betrug (Täuschung bei mittelbarer Täterschaft; Vermögensverfügung: keine

    Daran fehlt es, wenn der Getäuschte dem Täter lediglich die tatsächliche Möglichkeit gibt, den Vermögensschaden durch weitere selbständige deliktische Schritte herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 16.07.2015 - 2 StR 15/15

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: betrugsspezifische Auslegung,

    Danach handelt nicht schon derjenige "unbefugt', der Daten entgegen dem Willen des Berechtigten verwendet oder die verwendeten Daten rechtswidrig erlangt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 550/04, BGHSt 50, 174, 179; a.A. SSW/Hilgendorf, StGB, 2014, § 263a Rn. 14; NK/Kindhäuser, StGB, 4. Aufl., § 263a Rn. 27 zur "subjektiven Auslegung').
  • OLG München, 27.06.2007 - 2 Ws 494/06

    Computerbetrug durch kurzfristige, kostenlose Ping-Anrufe

    Jedenfalls aber liegt im Vertragsschluss noch keine Vermögensverfügung der (...) mit unmittelbarer schadensgleicher Vermögensgefährdung (vgl. BGH NStZ 2005, 632) vor.
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 434/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Es fehlt daher an der erforderlichen Unmittelbarkeit zwischen täuschungsbedingter Vermögensverfügung und eingetretenem Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 4 StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • BGH, 07.12.2010 - 3 StR 433/10

    Mittäterschaft; Konkurrenzen; Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug (Vermögensschaden;

    Es fehlt daher an der erforderlichen Unmittelbarkeit zwischen täuschungsbedingter Vermögensverfügung und eingetretenem Vermögensschaden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2005 10 - StR 559/04, BGHSt 50, 174, 178).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2021 - 1 Rv 21 Ss 58/21

    Tankkartenmissbrauch - Betrug oder Computerbetrug

    In den Fällen des Einsatzes von Codekarten ist die für die Erfüllung von § 263a StGB zu fordernde Täuschungsäquivalenz allerdings nur dann gegeben, wenn der Täter die Karte gefälscht, manipuliert oder - was vorliegend in Betracht kommt - mittels verbotener Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB erlangt hat (BGH NJW 1992, 445 [gefälschte Codekarte]; OLG Köln, NJW 1992, 125 f. [zur verbotenen Eigenmacht]; BGH 4 StR 559/04, Beschl. v. 29.6.2005; BGH 1 StR 482/03, Beschl. v. 31.3.2004, StraFo 2004, 284).
  • OLG Celle, 11.04.2008 - 32 Ss 144/07
    Sobald eine Person auf den datentechnischen Ablauf Einfluss nimmt und etwa die Richtigkeit eines Datenverarbeitungsvorganges überprüft, greift nicht der Tatbestand des Computerbetruges ein, sondern es liegt gegebenenfalls ein Betrug vor (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - 4 StR 559/04 -).
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