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   LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 (9)   

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https://dejure.org/2017,3196
LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 (9) (https://dejure.org/2017,3196)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 (9) (https://dejure.org/2017,3196)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 4 Ta 213/16 (9) (https://dejure.org/2017,3196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • LAG Sachsen PDF
  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § 278 Abs. 6 Satz 1 2. Alt. ZPO, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, § 568 Satz 1 ZPO, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG

  • IWW

    § 63 Abs. 2 GKG, § 278 Abs. 6 Satz 1 2. Alt. ZPO, § 33 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 33 Abs. 3 Satz 3 RVG, § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 4 GKG, § 568 Satz 1 ZPO, §§ 64 Abs. 7, 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines als uneigentlicher Hilfsantrag gestellten Weiterbeschäftigungsantrags bei der Bemessung des Gegenstandswerts

  • Betriebs-Berater

    Gegenstandswert bei Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert; Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag; Vergleichsmehrwert

  • rechtsportal.de

    Gegenstandswert bei Weiterbeschäftigungsantrag als unechter Hilfsantrag

  • rechtsportal.de

    GKG § 45 Abs. 1 S. 2
    Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungsantrags bei der Bemessung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung eines Weiterbeschäftigungsantrags bei der Bemessung des Streitwerts einer Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2017, 500
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 13.08.2014 - 2 AZR 871/12

    Streitwert - Unechter Hilfsantrag auf Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
    aa) Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 ( 2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 ( 2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.

    Ihn betreffend haben die Parteien im Vergleich keine Vereinbarung getroffen, die mit einer gerichtlichen Entscheidung im Rahmen des § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG vergleichbar wäre (vgl. BAG vom 13.08.2014 - 2 AZB 871/12 - NZA 2014, 1359 ).

  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.2015 - 5 Ta 71/15

    Streitwert - Weiterbeschäftigung - Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgen insbesondere auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 - Juris m. w. N.) und das Landesarbeitsgericht Hamm (09.12.2013 - 14 Ta 347/13 - Juris; vgl. auch Ziemann, JurisPR-ArbG 20/2013 Anm. 2).
  • BAG, 30.08.2011 - 2 AZR 668/10

    Streitwert - Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung - uneigentlicher

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
    aa) Hinsichtlich der Berücksichtigung des Weiterbeschäftigungsantrags folgt die Kammer dem Bundesarbeitsgericht, das in den Entscheidungen vom 30.08.2011 ( 2 AZR 668/10) und vom 13.08.2014 ( 2 AZR 871/12) entschieden hat, dass der Weiterbeschäftigungsantrag auch dann, wenn er nicht als uneigentlicher Hilfsantrag gestellt wurde, stets als solcher auszulegen ist und er nur dann streitwertmäßig zu berücksichtigen ist, wenn über ihn positiv entschieden ist oder ein Vergleich eine Regelung darüber enthält.
  • LAG Hamm, 09.12.2013 - 14 Ta 347/13

    Unbedingter Antrag auf Weiterbeschäftigung und Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
    Der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts folgen insbesondere auch das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Beschluss vom 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 - Juris m. w. N.) und das Landesarbeitsgericht Hamm (09.12.2013 - 14 Ta 347/13 - Juris; vgl. auch Ziemann, JurisPR-ArbG 20/2013 Anm. 2).
  • LAG Sachsen, 11.05.2015 - 4 Ta 268/14

    Gegenstandswert für Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigungsantrag

    Auszug aus LAG Sachsen, 25.01.2017 - 4 Ta 213/16
    275/14 und vom 11.05.2015 - 4 Ta 268/14 -).
  • LAG Niedersachsen, 24.01.2020 - 8 Ta 13/20

    Werterhöhende Wirkung des Weiterbeschäftigungsantrags im Bestandsschutzverfahren;

    Nach ständiger Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist der vorläufige Antrag auf Weiterbeschäftigung streitwerterhöhend nur dann gemäß § 45 Abs. 4 iVm. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG zu berücksichtigen, wenn über ihn entschieden worden ist, wenn der Antrag in einem Vergleich sachlich mitgeregelt wird und dieser eine Regelung über ihn enthält (§ 45 Abs. 4 GKG i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 2 GKG) oder wenn der Antrag ausdrücklich als unbedingter Hauptantrag gestellt worden ist (vgl. BAG vom 13. August 2014 - 2 AZR 871/12 - juris Rn. 4; vom 30. August 2011 - 2 AZR 668/10 m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 24. Januar 2018 - 5 Ta 137/17 - juris Rn. 34; Sächsisches LAG vom 25. Januar 2017 - 4 Ta 213/16 - juris Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 04.06.2021 - 4 Ta 194/21

    Streitwert; Auslegung des Klagebegehrens; Hilfsantrag; Folgekündigung

    Für den Fall, dass der Kläger einen nicht sachdienlichen, selbstschädigenden Antrag stellen will, hat er es in der Hand, auf die Unbedingtheit eines Folgeantrags hinzuweisen oder dies in der Begründung zum Ausdruck zu bringen (vgl. zum Weiterbeschäftigungsantrag: BAG 13.08.2014 - 2 AZR 871/12 - Rn. 4; 30.08.2011 - 2 AZR 668/10, m. zust. Anm. Ziemann, jurisPR-ArbR 20/2013 Anm. 2; LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2020 - 26 Ta (Kost) 6098/20 - LAG Nürnberg 19.03.2020 - 2 Ta 15/20 - Rn. 11 nach juris; LAG Niedersachsen 24.01.2020 - 8 Ta 13/20 -, Rn. 8 nach juris; LAG Schleswig-Holstein 11.01.2010 - 3 Ta 196/09 - LAG Schleswig-Holstein 24.01.2018 - 5 Ta 137/17 - Rn. 34 nach juris; Sächsisches LAG 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 - Rn. 14 nach juris; LAG Baden-Württemberg 30.12.2015 - 5 Ta 71/15 -, Rn. 26 nach juris; LAG Hamburg 30.09.2015 - 4 Ta 17/15 - LAG Hessen 22.07.2015 - 1 Ta 212/15 - LAG Düsseldorf 06.07.2006 - 6 Ta 371/06 - ; LAG Niedersachsen 09.03.2009 - 15 Ta 53/09 - LAG Sachsen-Anhalt 08.05.2013 - 1 Ta 49/13 -).
  • OLG Köln, 10.03.2017 - 12 W 10/17
    Dieser Auffassung hat sich inzwischen auch das Sächsische LAG angeschlossen, auf dessen Argumentation sich das Landgericht für seine abweichende Rechtsansicht maßgeblich gestützt hatte (vgl. Sächsisches LAG, Beschl. v. 25.1.2017, 4 Ta 213/16 (9), juris Rn. 11 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2017 - 6 Ta 77/17

    Streitwert, Wertfestsetzung, Kündigung, mehrere Kündigungen,

    Im Einklang mit dem Inhalt des aktuellen Streitwertkatalogs (Ziff. 1 Nr. 18) vom 04.05.2016 ist der Weiterbeschäftigungsantrag daher nicht zu bewerten (vgl. auch Sächsisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 25.01.2017 - 4 Ta 213/16 - LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2016 - 5 Ta 101/16 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.10.2010 - 3 Ta 196/09 -)).
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