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   OLG Zweibrücken, 02.05.2017 - 4 U 168/16   

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https://dejure.org/2017,27367
OLG Zweibrücken, 02.05.2017 - 4 U 168/16 (https://dejure.org/2017,27367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.05.2017 - 4 U 168/16 (https://dejure.org/2017,27367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 4 U 168/16 (https://dejure.org/2017,27367)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Bester Reifenservice

    § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 UWG, § 5a Abs 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß eines Reifen- und Autoservice im Rahmen einer Prospektwerbung: Pflicht zur Fundstellenangabe bei Werbung Auszeichnungen und Prämierungen von Serviceleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Bester Reifenservice"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Auszeichnung oder Prämierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bester Reifenservice"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer Auszeichnung oder Prämierung

  • rechtsportal.de

    "Bester Reifenservice"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht zur Fundstellenangabe bei Werbung mit Auszeichnungen und Prämierungen von Serviceleistungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Auszeichnung erfordert konkrete Fundstelle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Ergebnissen einer Leserwahl ohne Fundstelle unter Verwendung plakettenähnlicher Symbole

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei Internet-Werbung mit Auszeichnungen muss konkrete Fundstelle angegeben werden

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Internet-Werbung mit "Auszeichnungen": Angabe der konkreten Fundstelle unerlässlich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2017 - 4 U 168/16
    Er ist ausreichend deutlich gefasst, Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) sind erkennbar abgegrenzt, so dass sich die Beklagte dagegen in ausreichender Weise verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was verboten worden ist, nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. zu allem BGH, Urteil vom 21. Juli 2016 - I ZR 26/15 - m.w.N.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.03.2018 - 3 HKO 6582/17

    Werbung mit Award bedarf keiner Angabe der konkreten Fundstelle

    Nur wenn durch die Bewerbung mit einer "Auszeichnung" oder "Prämierung" der Eindruck erweckt wird, dass damit qualitäts- oder sicherheitsbezogene Aussagen getroffen werden, muss auch darüber informiert werden, anhand welcher Fundstelle welchen Gehalt, vor allem über die Prüfkriterien, der Auszeichnung zukommt (OLG Zweibrücken WRP 2017, 1015 - Bester Reifenservice), wobei die Angabe einer Internetseite zum Fundstellennachweis ausreicht (BGH GRUR 2010, 248, MMR 2017, 240, GRUR 2016, 1076).
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