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   OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09 - 158   

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https://dejure.org/2010,8169
OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09 - 158 (https://dejure.org/2010,8169)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.08.2010 - 4 U 550/09 - 158 (https://dejure.org/2010,8169)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. August 2010 - 4 U 550/09 - 158 (https://dejure.org/2010,8169)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche Kenntnis bei Geltendmachung von Regressforderungen aufgrund Zahlungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche Kenntnis bei Geltendmachung von Regressforderungen aufgrund Zahlungen nach denm OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 25.06.1996 - VI ZR 117/95

    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Sozialhilfeträger;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    b) War der Anspruch jedoch bereits unmittelbar bei Begehung der Körperverletzung auf den Kläger übergegangen, ist für den Verjährungsbeginn nach § 852 Abs. 1 BGB a.F. allein die Kenntnis des Klägers vom Schaden und der Person des Ersatzpflichten maßgeblich (vgl. BGHZ 133, 129; 48, 131).

    Innerhalb der Organisation öffentlichrechtlicher Leistungsträger kommt es auf der Grundlage des vorreformierten Rechts allein auf die Kenntnis der für den Regress zuständigen Bediensteten an (vgl. BGHZ 133, 129; Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 852 Rdnr. 6).

    Zwar hat der BGH in der Entscheidung von 12.9.2009 - VI ZR 294/08, NJW-RR 2009, 1471 für das neue Recht an der alten Rechtsprechung (BGHZ 134, 342, 346; 133, 129, 139) festgehalten, wonach bei Behörden und öffentlichen Körperschaften die Verjährungsfrist dann zu laufen beginne, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlange.

    Dieser Argumentation hat sich der BGH nicht angeschlossen (BGHZ 133, 129, 139).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Vielmehr muss im Rechtsverhältnis der Parteien der Kläger den Nachteil aus einer unterbliebenen Zurückweisung des Mahnantrags tragen, da er durch seine eigene unzureichende Konkretisierung des Mahnantrags das Risiko für eine erfolgreiche Verjährungshemmung selbst schuf (vgl. auch BGH, Urt. v. 17.10.2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305: auch der BGH hat sich der Argumentation, wonach der Gläubiger nicht darunter leiden dürfe, dass ein nicht individualisierter Mahnbescheid fehlerhaft erlassen worden sei, nicht angeschlossen).

    Auch für das Klageverfahren gelten die für das Mahnverfahren dargestellten Grundsätze: Eine Klage führt nur dann zur Verjährungsunterbrechung, wenn das Klagebegehren - unterhalb der Schwelle einer hinreichenden Substantiierung - individualisiert und hinsichtlich ihres Streitgegenstandes definiert worden ist (BGHZ 22, 254, 255; Urt. v. 17.7.2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639; NJW 2001, 305; P/G/Geisler, ZPO, 2. Aufl., § 253 Rdnr. 13).

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Der Sachverhalt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1.3.2005 - VI ZR 101/04 sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht zu übertragen.

    Eine vergleichbare Situation liegt auch dann vor, wenn eine hinter dem Verpflichteten stehender Haftpflichtversicherung mitgeteilt hat, man werde zur weiteren Prüfung der erhobenen Ansprüche Einsicht in derzeit nicht zugängliche Archivunterlagen nehmen und danach und unaufgefordert weiter Stellung beziehen (BGH, Urt. vom 1.3.2005 - VI ZR 101/04, NJW-RR 2005, 1044).

  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Anhaltspunkte dafür, dass sich Mitarbeiter der Regressabteilung einer sich aufdrängenden Kenntnis in einer den Rechtsmissbrauch begründenden Weise verschlossen hätten, weshalb nach den zum vorreformierten Recht anerkannten Rechtsgrundsätzen die Unkenntnis der Kenntnis gleichzustellen sei (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425), sind nicht ersichtlich.

    Auf der Grundlage des reformierten Rechts gereicht es dem Gläubiger nicht erst zum Nachteil, wenn er sich in einem den Rechtsmissbrauch erreichenden Maße einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt (zum alten Recht: BGHZ 133, 198; NJW 2000, 953; NJW 1999, 425).

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    In der Rspr. des BGH ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründet, wenn es Gläubiger versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen (BGH, Urt. v. 14.1.2010 - VII ZR 213/07, MDR 2010, 379; vgl. Urt. v. 23.9.2008 - XI ZR 95/07, NJW 2009, 587).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 295/00

    Individualisierung der Klagegründe durch Bezugnahme auf eine Anlage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Auch für das Klageverfahren gelten die für das Mahnverfahren dargestellten Grundsätze: Eine Klage führt nur dann zur Verjährungsunterbrechung, wenn das Klagebegehren - unterhalb der Schwelle einer hinreichenden Substantiierung - individualisiert und hinsichtlich ihres Streitgegenstandes definiert worden ist (BGHZ 22, 254, 255; Urt. v. 17.7.2003 - I ZR 295/00, NJW-RR 2004, 639; NJW 2001, 305; P/G/Geisler, ZPO, 2. Aufl., § 253 Rdnr. 13).
  • BGH, 28.11.1984 - VIII ZR 240/83

    Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    So können Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB schon dann anzunehmen sein, wenn der Schuldner in einen Meinungsaustausch über die Grundlagen oder den rechtlichen Bestand eines Anspruchs eintritt (BGHZ 93, 64; NJW 2007, 65, 587; 2004, 1654; Palandt/Ellenberger, aaO, § 203 Rdnr. 2).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 6.11.2008 - IX ZR 8/07, NJW 2009, 1806 im Einzelnen dargelegt, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 203 BGB von den in der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht abrücken wollte.
  • BGH, 09.11.1998 - II ZR 144/97

    Übereignung mit Übergabe auf Geheiß; Guter Glaube des Erwerbers an die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Auf der Grundlage des reformierten Rechts gereicht es dem Gläubiger nicht erst zum Nachteil, wenn er sich in einem den Rechtsmissbrauch erreichenden Maße einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt (zum alten Recht: BGHZ 133, 198; NJW 2000, 953; NJW 1999, 425).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 8/07

    Insolvenzfestigkeit abgetretener Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 6.11.2008 - IX ZR 8/07, NJW 2009, 1806 im Einzelnen dargelegt, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 203 BGB von den in der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB anerkannten Rechtsgrundsätzen nicht abrücken wollte.
  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 235/55

    Anforderungen an den Inhalt einer Klageschrift im Anwaltsprozeß; Bezugnahme auf

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

  • BFH, 16.07.2002 - IX R 62/99

    Steuerhinterziehung - Keine Strafbarkeit bei Nichtangabe von

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 101/02

    Zulassung der Revision wegen offensichtlicher Unrichtigkeit; Begriff der

  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZR 213/07

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Verjährung des Anspruchs auf Rückzahlung des

  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

  • BGH, 16.10.2007 - VI ZR 227/06

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs bei Leistungen nach dem OEG

  • BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97

    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer

  • BGH, 12.05.2009 - VI ZR 294/08

    Beginn der Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach §

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 108/11

    Regress des Sozialversicherungsträgers: Beginn der Verjährungsfrist

    Im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Senatsurteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, VersR 1986, 917, 918; vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, VersR 1992, 627, 628) beginne die Verjährung auch dann, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden Organisationsmangel beruhe (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 ff.) oder in der Leistungsabteilung eines Sozialversicherungsträgers vorliegende Erkenntnisse über mögliche Regressansprüche gegen Dritte grob fahrlässig nicht an die zuständige Regressabteilung weitergeleitet würden (so das Berufungsgericht).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 9/11

    Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist: Grob fahrlässige Unkenntnis der

    Im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (Senatsurteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, VersR 1986, 917, 918 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, VersR 1992, 627, 628) beginne die Verjährung auch dann, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden Organisationsmangel beruhe (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 ff.; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, 227).
  • BGH, 20.10.2011 - III ZR 252/10

    Beginn der Verjährungsfrist für deliktsrechtliche Ansprüche: Grob fahrlässige

    In diesem Zusammenhang wird vor allem hervorgehoben, dass im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, NJW 1986, 2315, 2316 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, aaO) die Verjährung auch dann beginnt, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem - den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden - Organisationsmangel beruht (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 f; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, Rn. 48 f).
  • OLG Hamm, 28.02.2011 - 6 U 217/10

    Beginn der Verjährung von Regressansprüchen eines Sozialversicherungsträgers

    Wenn es um die Alternative der grob fahrlässigen Unkenntnis geht, ist nicht allein auf die Regressabteilung (der ein solcher Vorwurf soweit ersichtlich nicht gemacht werden kann) abzustellen, sondern auch auf verjährungsrelevantes Wissen an anderer behördeninterner Stelle (OLG Saarbrücken Urt. v. 31.08.2010 - 4 U 550/09 = BeckRS 2010, 24181; AG Bersenbrück R+S 2009, 482; Grothe in: MünchKomm-BGB 5. Aufl. § 199 Rdn. 34; wohl auch: Palandt-Ellenberger BGB 69. Aufl. § 199 Rdn. 24; Mansell NJW 2002, 89, 92; a.A. - abzustellen sei auf grob fahrlässige Unkenntnis in der Regressabteilung -: OLG Hamm Urt. v. 30.11.2010 - 9 U 19/10).

    Angesichts der darin zum Ausdruck kommenden Intention, den Gläubiger zu einer zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche anzuhalten, bedürfte es einer besonderen Rechtsfertigung, "warum sich ein Sozialversicherungsträger ohne Rechtsnachteile selbst dann auf die Unkenntnis der Regressabteilung berufen darf, obwohl das verjährungsrelevante Wissen in der arbeitsteilig organisierten Behördenstruktur an anderer Stelle vorhanden war und ohne nennenswerten Aufwand im behördlich-internen Arbeitsablauf an die zuständige Stelle hätte transferiert werden können" (OLG Saarbrücken Urt. v. 31.08.2010 - 4 U 550/09 = BeckRS 2010, 24181).

  • LG Cottbus, 18.04.2016 - 3 O 61/12

    Deliktshaftung: Regressansprüche des Dienstherren bei gefährlicher

    Im Unterschied zur bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 22. April 1986 - VI ZR 133/85, VersR 1986, 917, 918 und vom 11. Februar 1992 - VI ZR 133/91, VersR 1992, 627, 628) beginne die Verjährung auch dann, wenn die fehlende Kenntnis der zuständigen Abteilung auf einem den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit rechtfertigenden Organisationsmangel beruhe (vgl. auch Krämer, ZGS 2003, 379, 381; OLG Saarbrücken, Urteil vom 31. August 2010 - 4 U 550/09, juris, Rn. 46 ff.; weitergehend OLG Hamm, RuS 2011, 225, 227).
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