Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.09.2021 - 4 U 66/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37858
OLG Frankfurt, 15.09.2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.09.2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37858)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. September 2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37858)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufvertrages über Corona-Einwegmasken

  • rewis.io

    Eine gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Einwegmasken.

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen gefälschter CE-Zertifizierung für Einwegmasken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufvertrages über Corona-Einwegmasken

  • rechtsportal.de

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Einwegmasken; Nichtüberprüfung eines Herstellerzertifikates durch einen Zwischenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Liegt trotz Zusicherung einer CE-Zertifizierung nur gefälschtes CE-Zertifikat vor kann Käufer von 80.000 Corona-Einwegmasken Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Corona-Einwegmasken - und die gefälschte CE-Zertifizierung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zu Rückabwicklung des Kaufvertrags für Corona-Einwegmasken

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kaufpreiserstattung für Masken ohne CE-Zertifizierung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zur Rückabwicklung des Kaufvertrags für Corona-Einwegmasken - Gefälschtes Zertifikat stellt Sachmangel dar

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2021 - 1 O 68/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.09.2021 - 4 U 66/21
    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.2.2021, Az.: 2-01 O 68/20, die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 4 U 66/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37819
OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.06.2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37819)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Juni 2021 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2021,37819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Eine gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages über Einwegmasken.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Gefälschte CE-Zertifizierung berechtigt zur Rückgabe von Corona-Schutzmasken

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung wegen gefälschter CE-Zertifizierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gefälschte CE-Zertifizierung: Rückabwicklung des Kaufvertrags für Corona-Einwegmasken ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 19.02.2021 - 1 O 68/20
    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 4 U 66/21
    unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19.2.2021, Az.: 2-01 O 68/20, die Klage abzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21   

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https://dejure.org/2022,29177
OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,29177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,29177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,29177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 82
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 U 120/18

    Unterlassene Angabe der Modellbezeichnung in einer Prospektwerbung für ein

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21
    Wettbewerbsverstoß: Fehlen einer zur Identifizierung der angebotenen Küchenmöbel geeigneten Hersteller- und/oder Modellreihenbezeichnung in einer Werbung für eine Einbauküche (Fortführung von OLG Hamm, Urteil vom 7. März 2019 - 4 U 120/18 -).

    Wesentliche Merkmale eines Produkts sind nicht nur solche Merkmale, die einen Bezug zur Qualität oder zur Brauchbarkeit des angebotenen Produkts haben, sondern alle Merkmale des Produkts, die für die geschäftliche Entscheidung, vor die der Verbraucher durch das ihm gemachte Angebot gestellt wird - auch wenn diese nur in einer der etwaigen Kaufentscheidung vorgelagerten Entscheidung (im vorliegenden Falle z.B. der Entscheidung, das von der Beklagten betriebene Möbelhaus aufzusuchen oder auf andere Weise nähere Informationen über das beworbene Produkt einzuholen) bestehen sollte -, relevant sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2014 - I ZR 17/13 - [Typenbezeichnung], juris, Rdnr. 12; Senat, Urteil vom 07.03.2019 - 4 U 120/18 -, juris, Rdnr. 29).

    Bei einer Aufforderung zum Kauf, die im hier zu beurteilenden Fall vorliegt, darf der Unternehmer nach dem Sinn und Zweck der Regelung in § 5a Abs. 3 Nr. 1 a.F., § 5b Abs. 1 Nr. 1 n.F. UWG, dem Verbraucher die für eine informationsgeleitete geschäftliche Entscheidung benötigten Informationen zu verschaffen, die Produktidentität nicht unaufgedeckt lassen (vgl. Senat, Urteil vom 07.03.2019 - 4 U 120/18 -, juris, Rdnr. 30 m.w.N.).

    Diese Funktion kann die gesetzliche Regelung nur erfüllen, wenn als wesentlich auch diejenigen Merkmale des Produkts angesehen werden, die es dem Verbraucher ermöglichen, auf einer gesicherten Grundlage die in Betracht kommenden Produkte in Augenschein zu nehmen sowie insbesondere Preis- und Produktvergleiche durchzuführen (vgl. Senat, Urteil vom 07.03.2019 - 4 U 120/18 -, juris, Rdnr. 31 m.w.N.).

    Diese Informationsmöglichkeiten werden im vorliegenden Fall durch das vollständige Fehlen einer zur Identifizierung der angebotenen Küchenmöbel geeigneten Hersteller- und/oder Modellreihenbezeichnung jedenfalls in einer dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung widersprechenden Weise erschwert (vgl. insoweit auch Senat, Urteil vom 07.03.2019 - 4 U 120/18 -, juris, Rdnr. 31).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21
    Das gilt in besonderem Maße für Hersteller- und/oder Modellreihenbezeichnungen, weil die durch sie bewirkte Individualisierung es dem Verbraucher ermöglicht, das angebotene Produkt genau zu identifizieren (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - [Komplettküchen], juris, Rdnr. 33).

    Ebenso wird, sofern im konkreten Fall keine besonderen Umstände vorliegen, grundsätzlich davon auszugehen sein, dass die Nichterteilung einer wesentlichen Information, die der Verbraucher nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er bei der geboten gewesenen Information nicht getroffen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - [Komplettküchen], juris, Rdnr. 34 m.w.N.).

    Zum anderen kann eine geschäftliche Entscheidung auch darin bestehen, dass der Verbraucher ein Tätigwerden unterlässt (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - [Komplettküchen], juris, Rdnr. 34 m.w.N.).

    Den Unternehmer, der geltend macht, dass - abweichend von diesem Regelfall - der Verbraucher eine ihm nicht erteilte wesentliche Information für eine Entscheidung nicht benötigt und das Vorenthalten dieser Information den Verbraucher nicht zu einer anderen Entscheidung veranlassen kann, trifft insoweit eine sekundäre Darlegungslast (BGH, Urteil vom 02.03.2017 - I ZR 41/16 - [Komplettküchen], juris, Rdnr. 32).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Auszug aus OLG Hamm, 18.08.2022 - 4 U 66/21
    Wesentliche Merkmale eines Produkts sind nicht nur solche Merkmale, die einen Bezug zur Qualität oder zur Brauchbarkeit des angebotenen Produkts haben, sondern alle Merkmale des Produkts, die für die geschäftliche Entscheidung, vor die der Verbraucher durch das ihm gemachte Angebot gestellt wird - auch wenn diese nur in einer der etwaigen Kaufentscheidung vorgelagerten Entscheidung (im vorliegenden Falle z.B. der Entscheidung, das von der Beklagten betriebene Möbelhaus aufzusuchen oder auf andere Weise nähere Informationen über das beworbene Produkt einzuholen) bestehen sollte -, relevant sind (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2014 - I ZR 17/13 - [Typenbezeichnung], juris, Rdnr. 12; Senat, Urteil vom 07.03.2019 - 4 U 120/18 -, juris, Rdnr. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,47451
OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,47451)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.05.2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,47451)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 4 U 66/21 (https://dejure.org/2022,47451)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.02.1979 - VI ZR 189/78

    Einlösung eines Wechsels - Schadensersatz wegen falscher Auskünfte einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Schutzwürdig und deswegen nach § 826 BGB ersatzberechtigt sind solche dritten Personen nur dann, wenn sie ihren Schaden nicht nur als Reflex des dem unmittelbar Verletzten entstandenen Schadens erlitten haben, sondern wenn im Verhältnis zwischen dem Schädiger und ihnen die Vermögensverletzung ebenfalls sittenwidrig ist (BGH NJW 1979, 1599, 1600).

    Die Haftung aus § 826 BGB setzt voraus, dass ein Zurechnungszusammenhang zwischen dem Sittenverstoß und dem zu ersetzenden Schaden besteht (BGH, Urteil vom 20.02.1979 - VI ZR 189/78 -, juris Rn. 19; Staudinger/Oechsler (2021) BGB § 826 Rn. 161-164 m.w.N.).

    Anderenfalls hat sich das Tatbestandsmerkmal der Sittenwidrigkeit bei der Schädigung nicht verwirklicht (BGH, Urteil vom 20.02.1979 - VI ZR 189/78 -, juris Rn. 18).

  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Die Vorschrift des § 20a WpHG bezweckt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat sich anschließt, in erster Linie, die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zu gewährleisten, und ist daher kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 22; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2015 - 2 U 102/14 -, juris Rn. 164; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 826 Rn. 115).

    Hierbei hat es Bezug genommen auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vorsätzlichen Beeinflussung des Sekundärmarktpublikums mittels fehlerhafter Ad-hoc-Mitteilungen, wonach die Verwerflichkeit bei einer direkt vorsätzlichen unlauteren Beeinflussung des Sekundärmarktpublikums durch eine grob unrichtige Ad-hoc-Mitteilung indiziert sein könne, jedoch immer eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände geboten sei (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 28 m.w.N.).

    Wie ausgeführt, verbietet die Vorschrift Marktmanipulationen der von der Beklagten vorgenommenen Art. Dennoch dient sie nicht dem individuellen Schutz einzelner Anleger, sondern bezweckt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in erster Linie die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 22).

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Deshalb können dem Täter im Rahmen des § 826 BGB nicht die alle durch eine Rechtsguts- oder Normverletzung adäquat verursachten und beim Opfer eintretenden Vermögensschäden zugerechnet werden, sondern nur die Schäden, die von seinem Vorsatz umfasst sind (grundlegend BGH NJW 1951, 596, 597; BGHZ 225, 316; Staudinger/Oechsler (2021) BGB § 826 Rn. 81 und 103; BeckOGK/Spindler, 01.03.2022, BGB § 826 Rn. 17; Reichold in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 826 BGB (Stand: 30.11.2021) Rn. 75).

    Unter Umständen trifft den Schädiger eine sekundäre Darlegungslast (BGH NJW 2020, 1962).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2015 - 2 U 102/14

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien: Gesamtabwägung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Die Vorschrift des § 20a WpHG bezweckt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat sich anschließt, in erster Linie, die Funktionsfähigkeit der Wertpapiermärkte zu gewährleisten, und ist daher kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 13.12.2011 - XI ZR 51/10, juris Rn. 22; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2015 - 2 U 102/14 -, juris Rn. 164; MüKoBGB/Wagner, 8. Aufl. 2020, BGB § 826 Rn. 115).

    Andererseits ist nicht erforderlich, dass der Schädiger die Einzelheiten des Schadenverlaufs bzw. Umfang und Höhe des Schadens vorausgesehen hat oder sich der Vorsatz gegen bestimmte Personen richtet, der Schädiger also die konkret geschädigte Person oder deren Zahl kennt (BGH NJW 2004, 2971; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2015 - 2 U 102/14 -, juris Rn. 216 für Leerverkäufe von Aktien; Staudinger/Oechsler (2021) BGB § 826 Rn. 79).

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Allerdings lässt sich häufig aus der Art und Weise, in der sich das sittenwidrige Verhalten offenbart, auf eine vorsätzliche Schädigung schließen (BGH NJW 2008, 2245).
  • BGH, 07.05.2019 - VI ZR 512/17

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH gegenüber Gesellschaftsgläubigern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Insbesondere in diesen Fällen kommt es darauf an, dass den Schädiger das Unwerturteil, sittenwidrig gehandelt zu haben, gerade auch in Bezug auf die Schäden desjenigen trifft, der Ansprüche aus § 826 BGB geltend macht (BGH, Urteil vom 07.05.2019 - VI ZR 512/17 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass der Schädiger die Einzelheiten des Schadenverlaufs bzw. Umfang und Höhe des Schadens vorausgesehen hat oder sich der Vorsatz gegen bestimmte Personen richtet, der Schädiger also die konkret geschädigte Person oder deren Zahl kennt (BGH NJW 2004, 2971; OLG Stuttgart, Urteil vom 26.03.2015 - 2 U 102/14 -, juris Rn. 216 für Leerverkäufe von Aktien; Staudinger/Oechsler (2021) BGB § 826 Rn. 79).
  • OLG Karlsruhe, 16.01.1997 - 12 U 215/96

    Voraussetzungen des Schädigungsvorsatzes nach § 826 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.05.2022 - 4 U 66/21
    Der Schutzbereich des § 826 BGB wird durch den Schädigungsvorsatz mit definiert und eingeschränkt (ähnlich OLG Düsseldorf NJW-RR 1990, 732, 734; OLG Karlsruhe RuS 1998, 195).
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