Weitere Entscheidung unten: SG Saarbrücken, 13.09.2007

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07   

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https://dejure.org/2007,14545
OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,14545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2007 - 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,14545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2007 - 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,14545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Leasingvertrag; Anrechenbarkeit eines Wertersatzes für gezogene Nutzungen; Streit über die Berücksichtigungsfähigkeit von geleisteter Umsatzsteuer im Rahmen einer Rückabwicklung; Formel für die Berechnung von gezogenen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Leasingvertrag - Rückabwicklung und Nutzungsentschädigung

  • Judicialis

    BGB § 326 a.F.; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 346 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 557 a.F.; ; BGB § 557 Abs. 1 a.F.; ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 10 Abs. 1; ; UStG § 17 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG § 17 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Rückabwicklung eines Leasingvertrages mit Nutzungsentschädigungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 68/06

    Erstattung der Umsatzsteuer bei Schadensersatzleistungen nach Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
    Dieser Sichtweise steht die von der Beklagten in Bezug genommene Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des BGH vom 14.03.2007 (Az.: VIII ZR 68/06 = NJW-RR 2007, 1066 ff.), nicht entgegen.

    Die Entscheidung des BGH vom 17.07.2001 (X ZR 71/99 = NJW 2001, 3535), wonach eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB a.F., soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten sei und damit selbst einen steuerbaren Umsatz darstelle, deren Einschlägigkeit der BGH für die mit Urteil vom 14.03.2007 (a.a.O. Rn. 15 zitiert nach juris) zu beantwortende Frage mit überzeugender Begründung verneint hat, spricht dagegen im vorliegenden Fall gerade für die hier vertretene Auffassung.

    Besteuerungsgrundlage ist auch alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der Lieferer oder Dienstleistende für diese Umsätze vom Abnehmer oder Dienstleistungsempfänger oder von einem Dritten erhält (vgl. nur: BGH Urteil vom 14.03.2007 - VIII ZR 68/06 - Rn. 11 zitiert nach juris).

  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass umsatzsteuerrechtlich das ursprüngliche Austauschverhältnis zwischen den Leistungen der Klägerin in Form der Gebrauchsüberlassung des geleasten PKW auf Zeit gegen ein von der Beklagten zu entrichtendes Entgelt - und damit die steuerpflichtige Leistung (BGH Urteil vom 11.02.1987 - VIII ZR 27/86 - Rn. 13 zitiert nach juris) - auch angesichts der Rückabwicklung bestehen bleibt, soweit die Beklagte gemäß § 346 I, II Nr. 1 BGB für die tatsächlich gezogenen Nutzungen Wertersatz zu leisten hat.

    Mit diesem Urteil hat der BGH vielmehr lediglich seine bereits seit der Entscheidung vom 11.02.1987 (VIII ZR 27/86) bestehende Rechtsprechung bestätigt und ausgeweitet, wonach der nach einer Kündigung des Leasingvertrages bestehende Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen des Ausfalls der Leasingraten für die Zeit von der Kündigung bis zum vereinbarten Ende der Laufzeit des Vertrages ebenso wie der entsprechende leasingtypische Ausgleichsanspruch nicht der Umsatzsteuerpflicht des Leasinggebers unterfällt, weil die Schadensersatzzahlung, die der Leasingnehmer für den Ausfall seiner Leasingraten zu erbringen hat, nicht mehr im Austauschverhältnis mit einer Leistung des Leasinggebers steht.

  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
    Umsatzsteuerrechtlich kommt es nämlich - ebenso wie dies der BGH in seiner Entscheidung vom 11.05.1988 (VIII ZR 96/97 - Rn. 19 zitiert nach juris) für einen Nutzungsentschädigungsanspruch gemäß § 557 BGB a.F. und in seiner Entscheidung vom 12.01.1994 (VIII ZR 165/92 - Rn. 92 zitiert nach juris) für eine Nutzungsvergütung bei Rücknahme von Vorführwagen und gefahrenen Lagerwagen im Rahmen eines Vertragshändlervertrages angenommen hat - allein darauf an, ob der steuerpflichtige Unternehmer eine Leistung in der erkennbaren Erwartung auf eine Gegenleistung oder eine Leistung erbracht hat, die ihrer Art nach üblicherweise vergütet wird.
  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99

    Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers; Umsatzsteuerpflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
    Die Entscheidung des BGH vom 17.07.2001 (X ZR 71/99 = NJW 2001, 3535), wonach eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB a.F., soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten sei und damit selbst einen steuerbaren Umsatz darstelle, deren Einschlägigkeit der BGH für die mit Urteil vom 14.03.2007 (a.a.O. Rn. 15 zitiert nach juris) zu beantwortende Frage mit überzeugender Begründung verneint hat, spricht dagegen im vorliegenden Fall gerade für die hier vertretene Auffassung.
  • BFH, 27.06.1995 - V R 27/94

    1. Rücklieferung von nicht abgesetzten Erzeugnissen an den Hersteller - 2.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.11.2007 - 4 U 68/07
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass es sich bei der hier in Rede stehenden Rückabwicklung des Leasingvertrages umsatzsteuerrechtlich nicht um einen Fall der Rücklieferung, sondern um einen Fall der Rückgängigmachung des zwischen den Parteien mit dem Abschluss des Leasingvertrages vom 27.05./16.07.2003 der Umsatzsteuerpflicht der Klägerin gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterfallenden Austauschverhältnisses handelt (zur Abgrenzung zwischen Rückgängigmachung und Rücklieferung vgl. nur: BFH Urteil vom 27.06.1995 - V R 27/94 - Rn. 13 zitiert nach juris).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 215/13

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Berechnung des Nutzungswertersatzes bei Rückabwicklung

    Aus dieser Rechtsprechung des Senats hat das Berufungsgericht mit Recht hergeleitet, dass zu dem auf der Grundlage des Bruttokaufpreises ermittelten Nutzungswertersatz nicht noch die Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist; diese ist vielmehr von dem auf diese Weise ermittelten Nutzungswertersatz bereits umfasst (ebenso OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2007 - 4 U 68/07, juris Rn. 25 ff.; KG, DAR 2013, 514, 515 f.).
  • KG, 23.05.2013 - 8 U 58/12

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Berechnung des Nutzungsersatzes bei

    Auch die von der Beklagten benannte Entscheidung des OLG Brandenburg im Urt. v. 28.11.2007, 4 U 68/07 (bei Juris) stützt ihre Auffassung nicht.
  • LG Hamburg, 28.06.2013 - 320 S 142/12

    Rückabwicklung eines Kraftfahrzeugkaufvertrages: Berechnung der Gebrauchsvorteile

    Wenn der so ermittelten Summe der Gebrauchsvorteile erneut die Umsatzsteuer zugeschlagen werde, so finde eine doppelte Berücksichtigung statt, die sich nach der Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28.11.2007 - 4 U 68/07 - jedoch verbiete.

    Anders hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urt. v. 28.11.2007 - 4 U 68/07) entschieden, das einen zweimaligen Ansatz der Umsatzsteuer deshalb für falsch hält, weil beim Ansatz des Bruttokaufpreises im Rahmen der Formel für die Berechnung der Gebrauchsvorteile von vornherein nicht von dem im Kaufpreis des Fahrzeugs ausgedrückten Sachwert, bei dem es sich nur um den Nettokaufpreis handeln könne, ausgegangen werde.

  • LG Marburg, 28.01.2013 - 1 O 65/12

    Berechnung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung eines Leasingvertrags -

    Damit ist die auf den Wert der Nutzungen entfallende Umsatzsteuer bereits umfasst (vgl. OLG Brandenburg, Urt . v. 28.11.2007 - 4 U 68/07, juris).
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Rechtsprechung
   SG Saarbrücken, 13.09.2007 - S 4 U 68/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,96848
SG Saarbrücken, 13.09.2007 - S 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,96848)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.09.2007 - S 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,96848)
SG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. September 2007 - S 4 U 68/07 (https://dejure.org/2007,96848)
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