Rechtsprechung
OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Sachsen
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- IWW
VVG § 115; AKB 2015 A.1.1; AKB 2015 G.8; AKB 2015 H.1
VVG; AKB
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Haftpflichtversicherung: Batterie-Explosion beim Starten
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 115; PflVG § 1; FZV § 14; AKB 2015 Nr. A.1.1; AKB 2015 Nr. G.7.1; AKB 2015 Nr. G.8; AKB 2015 Nr. H.2; AKB 2015 Nr. H.7
Explosion der Batterie beim Start mit Starthilfe geschieht beim Gebrauch des Fahrzeugs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Nach dem Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung sind nur unmittelbar vom Fahrzeug ausgehende Gefahren abgedeckt. Eine solche Gefahr stellt aber die Explosion der Batterie des versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang dar, auch wenn dieser mit einer Starthilfe durch ein ...
- rechtsportal.de
Schadensersatz nach Explosion der Batterie eines versicherten Fahrzeugs beim Startvorgang Starthilfe durch ein anderes Fahrzeug Kurzzeitige Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Haftet die Kfz-Haftpflicht für Folgen einer Batterie-Explosion bei Starthilfe?
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 27.05.2021 - 7 O 611/21
- OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1333
- VersR 2021, 1370
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99
Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteile vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 708, 709; vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432). - BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06
Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteile vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 708, 709; vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432). - BGH, 23.07.2019 - VI ZR 337/18
Schadensersatzansprüche wegen eines Verkehrsunfalls; Zulässiges Bestreiten mit …
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Will er sich mit Nichtwissen erklären, muss er hinreichende Gründe dafür darlegen, warum er sich auf der Grundlage der erteilten Auskünfte nicht dazu einlassen kann, ob das Vorbringen des Geschädigten zutrifft (BGH, Urteil vom 23. Juli 2019 - VI ZR 337/18 -, juris).
- BGH, 16.09.1987 - IVa ZR 76/86
Voraussetzungen der Einstandspflicht des Rechtsschutzversicherers
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat…, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen …
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Dies setzt jedoch voraus, dass die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt (Senat, Beschluss vom 02. Januar 2017 - 4 W 1155/16 -, Rn. 15, juris). - OLG Hamm, 18.10.2006 - 31 U 124/06
Unterschiedliche Verjährungsfristen bei Ratenkrediten
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Ein Feststellungsinteresse (§ 256 Abs. 1 ZPO) ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (BGH, Urteile vom 9.1.2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 708, 709; vom 16.1.2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432). - BGH, 17.02.1966 - II ZR 103/63
Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Zwar geht der Begriff des Gebrauches des Fahrzeuges über den Betriebsbegriff des § 7 StVG hinaus und umfasst jeden Vorgang und jede Handlung, die mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs oder seiner Einrichtungen zeitlich oder örtlich in unmittelbarem Zusammenhang steht (BGHZ 45, 168). - OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 1 W 19/03
Prozesskostenhilfe für eine Arzthaftungsklage
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat…, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Jena, 13.03.2012 - 4 U 151/11
Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsschutz bei vorübergehender Stilllegung von …
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Bei einer vom Versicherungsnehmer gewollten, nur vorübergehender Stilllegung eines Fahrzeugs, die länger als 2 Wochen, aber nicht länger als 18 Monate andauert, wandelt sich eine uneingeschränkte Fahrzeugversicherung vielmehr gem. H.2 AKB 2015 (automatisch) in eine beitragsfreie Ruheversicherung um, wenn der Versicherungsnehmer mit der Abmeldung des Fahrzeugs dieses (noch) nicht endgültig aus dem Verkehr ziehen wollte (OLG Jena, Urteil vom 13. März 2012 - 4 U 151/11 -, juris). - OLG Dresden, 07.03.2012 - 4 W 123/12
Arzthaftung - Sturz Patient mit Alkoholentzugserscheinungen Krankenhaus
Auszug aus OLG Dresden, 19.07.2021 - 4 W 475/21
Dabei ist - was die tatsächliche Ebene betrifft - auch eine Beweisantizipation nicht generell unzulässig, so dass Prozesskostenhilfe verweigert werden kann, wenn rechtlich erheblicher Vortrag erkennbar nicht zu beweisen ist (BGH VersR 1988, 174; OLG Stuttgart, VersR 2005, 524; Senat, Beschluss vom 07. März 2012 - 4 W 123/12 -, Rn. 4, juris Zöller-Philippi, ZPO, 33. Aufl., § 114 Rn. 26). - OLG Hamm, 29.05.1987 - 20 W 73/86