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   OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14 (https://dejure.org/2015,23780)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.07.2015 - 4 LB 47/14 (https://dejure.org/2015,23780)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - 4 LB 47/14 (https://dejure.org/2015,23780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 8 Abs 1 S 1 KAG SH 2005
    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; straßenausbaubeitragsrechtliche Berücksichtigung von Nichtbauland; Berücksichtigung von Grundflächen anderer Erschließungsanlage im Ausbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu einem Ausbaubeitrag i.R.d. Straßenausbaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Eigentümers eines Grundstücks zu einem Ausbaubeitrag i.R.d. Straßenausbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 9.13

    Außenbereich; Erschließungsbeitrag; Erschließungsvorteil; Erschlossensein;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2014 (9 C 9.13) stelle die anerkannte Auffassung nicht in Frage, dass es sich bei festgesetzten privaten Grünflächen nicht um Bauland im Sinne von § 19 Abs. 3 BauNVO handele.

    Bei solchen Flächen handelt es sich nicht um Bauland im Sinne von § 19 Abs. 3 BauNVO (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB-Komm. § 9 BauNVO Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1991 - 4 MB 24.90 - DÖV 1991, 743; BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 9.13 -, Juris -, jeweils bezogen auf private Grünflächen).

    In seiner Entscheidung vom 12.11.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 29.11.1994 ausgeführt, dass infolge der grundsätzlich gegebenen "wohnakzessorischen Nutzungsmöglichkeit" (etwa als Hausgarten) in einem überplanten Gebiet auch als private Grünflächen festgesetzte Teilflächen eines Grundstückes an der erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Nutzbarkeit teilnehmen, auch wenn sie nicht Bauland im Sinne von § 19 Abs. 3 BauNVO sind (BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 9.13 -, Juris).

  • BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das Erschließungsbeitragsrecht, dass jedenfalls insoweit, als sich die Wirkung der angesprochenen Festsetzung als private Grünfläche auf den Standort der auf dem betreffenden Grundstück bebauungsrechtlich zulässigen Anlagen beschränkt, in (qualifiziert) beplanten Gebieten die gesamte im Plangebiet gelegene Fläche als erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren ist (BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 - DÖV 1995, 568).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Bei solchen Flächen handelt es sich nicht um Bauland im Sinne von § 19 Abs. 3 BauNVO (Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger BauGB-Komm. § 9 BauNVO Rn. 15; BVerwG, Beschl. v. 24.04.1991 - 4 MB 24.90 - DÖV 1991, 743; BVerwG, Urt. v. 12.11.2014 - 9 C 9.13 -, Juris -, jeweils bezogen auf private Grünflächen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Im Straßenausbaubeitragsrecht ist zur Bemessung des durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Einrichtung vermittelten Vorteils grundsätzlich auf die zulässige bauliche Nutzung des Grundstückes abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98 - NordÖR 1999, 166 -, zum Anschlussbeitragsrecht).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.01.1986 - 9 A 132/83

    Grünanlagen; Verteilung; Aufwand; Erschließung; Erschließungsanlagen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Ihr Erschließungszweck schließt die Annahme aus, den ihnen zuzurechnenden Flächen wachse durch den Ausbau einer anderen Erschließungsanlage ein beitragsrelevanter Sondervorteil zu (OVG Lüneburg, Urt. v. 22.01.1986 - 9 A 132/83 -, Die Gemeinde 1986, 209 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1998 - 2 M 19/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Anforderung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 47/14
    Im Straßenausbaubeitragsrecht ist zur Bemessung des durch die Inanspruchnahmemöglichkeit der Einrichtung vermittelten Vorteils grundsätzlich auf die zulässige bauliche Nutzung des Grundstückes abzustellen (OVG Schleswig, Urt. v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, Beschl. v. 02.09.1998 - 2 M 19/98 - NordÖR 1999, 166 -, zum Anschlussbeitragsrecht).
  • VGH Bayern, 27.02.2018 - 15 N 16.2381

    Verkürzte Auslegung des Bebauungsplans nach erheblicher Änderung des Planentwurfs

    Nicht zum Bauland hingegen zählen deshalb insbesondere private Grünflächen (vgl. BVerwG, B.v. 24.4.1991 - 4 NB 24.90 - NVwZ 1991, 877 = juris Rn. 6; B.v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 - NVwZ 1995, 1215 = juris Rn. 3; BayVGH, U.v. 3.8.2010 - 15 N 09.1106 - juris Rn. 18; U.v. 21.12.2012 - 2 N 11.998 - juris Rn. 36; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 8.7.2015 - 4 LB 47/14 - juris Rn. 28; König in König/Roser/ Stock, BauNVO, 3. Aufl. 2014, § 19 Rn. 20; a.A. Kuchler, NuR 2005, 164/170).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.2022 - 8 S 847/21

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; fehlerhafte

    Grünflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB sind kein Bauland im Sinne des § 19 Abs. 3 Satz 1 BauNVO, da sie nach ihrer Zweckbestimmung nicht für eine Bebauung vorgesehen sind, diese infolge ihrer Festsetzung vielmehr grundsätzlich ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.1994 - 8 B 171.94 -, DÖV 1995, 468, juris Rn. 3; Beschl. v. 24.04.1991 - 4 NB 24.90 -, BauR 1991, 567, juris Rn. 6; OVG Schlesw.-Holst., Urt. v. 08.07.2015 - 4 LB 47/14 -, juris Rn. 28; Bay. VGH, Urt. v. 03.08.2010 - 15 N 09.1106 -, juris Rn. 18; Sächs. OVG, Urt. v. 20.03.2007 - 1 D 20/04 -, SächsVBl 2007, 217 -, juris Rn. 61 f.).
  • VG Schleswig, 27.07.2016 - 9 A 249/14

    Ausbaubeiträge

    Sie sind einer privaten Nutzung dauerhaft entzogen und haben - wie auch Grundstücke, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche festgesetzt sind - keinen Dauervorteil von der abgerechneten Maßnahme (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 11.02.1998 - 2 L 136/96 -, Die Gemeinde 1998, 220 und U. v. 08.07.2015 - 4 LB 47/14 -, juris Rn. 28 sowie Habermann a.a.O. Rn. 348).
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