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   BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13   

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https://dejure.org/2013,40752
BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13 (https://dejure.org/2013,40752)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - 4 StR 340/13 (https://dejure.org/2013,40752)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - 4 StR 340/13 (https://dejure.org/2013,40752)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 253 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 239a Abs. 1 StGB
    Erpressung (Tateinheit bei mehreren Angriffen auf die Willensfreiheit: rechtliche Bewertungseinheit); erpresserischer Menschenraub (funktionaler und zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 239a Abs 1 StGB, § 253 StGB
    Erpresserischer Menschenraub: Notwendigkeit eines funktionalen Zusammenhangs zwischen Sich-Bemächtigen und Erpressung; mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat

  • Wolters Kluwer

    Nachweis des funktionalen u. zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung i.R. einer Verurteilung nach § 239a Abs. 1 StGB; Verwirklichung des subjektiven Tatbestandsmerkmals des "Ausnutzens" der Opfersorge zum Zweck der Erpressung

  • rewis.io

    Erpresserischer Menschenraub: Notwendigkeit eines funktionalen Zusammenhangs zwischen Sich-Bemächtigen und Erpressung; mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239a Abs. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Nachweis des funktionalen u. zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung i.R. einer Verurteilung nach § 239a Abs. 1 StGB; Verwirklichung des subjektiven Tatbestandsmerkmals des "Ausnutzens" der Opfersorge zum Zweck der Erpressung

  • rechtsportal.de

    StGB § 239a Abs. 1 ; StPO § 349 Abs. 2
    Nachweis des funktionalen u. zeitlichen Zusammenhangs zwischen Bemächtigungslage und beabsichtigter Erpressung i.R. einer Verurteilung nach § 239a Abs. 1 StGB ; Verwirklichung des subjektiven Tatbestandsmerkmals des "Ausnutzens" der Opfersorge zum Zweck der Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein erpresserischer Menschenraub bei Auseinanderfallen von Bemächtigungslage und beabsichtigter Gelderpressung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.11.2011 - 4 StR 480/11

    Konkurrenzen bei der (versuchten) räuberischen Erpressung (Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    aa) Mehrere natürliche Handlungen können als eine Tat im Rechtssinne anzusehen sein (sog. rechtliche Bewertungseinheit), wenn sie sich als Teilakte einer sukzessiven Tatausführung darstellen (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 3; SSW-StGB/ Eschelbach, § 52 Rn. 36).

    Eine solche sukzessive Tatausführung kann auch dann vorliegen, wenn der Täter zunächst davon ausgeht, den angestrebten Taterfolg durch eine Handlung erreichen zu können, sich dann aber umgehend zu weiteren Tathandlungen entschließt, die auf die vorhergehende Handlung aufsetzen, nachdem die ins Auge gefasste Handlung keinen oder nur einen Teilerfolg erbracht hat (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5).

    Für den Straftatbestand der Erpressung ist insoweit anerkannt, dass mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des Opfers als eine Tat im Rechtssinne zu werten sind, wenn dabei die anfängliche Drohung lediglich den Umständen angepasst und aktualisiert wird, im Übrigen aber nach wie vor dieselbe Leistung gefordert wird (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO mwN).

    Beendet waren das Tatgeschehen und damit die rechtliche Bewertungseinheit daher erst mit dem Eintritt des vollständigen, von Anfang an erstrebten Taterfolgs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 aaO; Eschelbach aaO, Rn. 37).

  • BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99

    Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    Eine solche sukzessive Tatausführung kann auch dann vorliegen, wenn der Täter zunächst davon ausgeht, den angestrebten Taterfolg durch eine Handlung erreichen zu können, sich dann aber umgehend zu weiteren Tathandlungen entschließt, die auf die vorhergehende Handlung aufsetzen, nachdem die ins Auge gefasste Handlung keinen oder nur einen Teilerfolg erbracht hat (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 - 3 StR 551/99, BGHR StGB § 253 Abs. 1 Konkurrenzen 5).

    Beendet waren das Tatgeschehen und damit die rechtliche Bewertungseinheit daher erst mit dem Eintritt des vollständigen, von Anfang an erstrebten Taterfolgs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. November 2011 aaO; BGH, Urteil vom 24. Mai 2000 aaO; Eschelbach aaO, Rn. 37).

  • BGH, 04.03.2008 - 5 StR 594/07

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Umsatzsteuer; Lohnsteuer);

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    Ergänzend bemerkt der Senat, dass im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO bei der Festsetzung einer neuen, schuldangemessenen Einzelstrafe die Summe der weggefallenen Einzelstrafen nicht überschritten werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 4. März 2008 - 5 StR 594/07, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 08.04.2005 - 2 StR 111/05

    Erpresserischer Menschenraub (funktionaler Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    Es fehlt aber an dem erforderlichen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung und zugleich subjektiv auch an der erforderlichen Absicht des "Ausnutzens" im Sinne von § 239a Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508 sowie Senatsbeschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5).
  • BGH, 28.11.1995 - 4 StR 641/95

    Erpresserischer Menschenraub - Bemächtigungslage - Erpressung - Funktionaler und

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    Es fehlt aber an dem erforderlichen funktionalen und zeitlichen Zusammenhang zwischen der Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung und zugleich subjektiv auch an der erforderlichen Absicht des "Ausnutzens" im Sinne von § 239a Abs. 1 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508 sowie Senatsbeschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 5).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

    Auszug aus BGH, 07.11.2013 - 4 StR 340/13
    aa) Mehrere natürliche Handlungen können als eine Tat im Rechtssinne anzusehen sein (sog. rechtliche Bewertungseinheit), wenn sie sich als Teilakte einer sukzessiven Tatausführung darstellen (Senatsbeschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 480/11, NStZ-RR 2012, 79; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, BGHR StGB § 264 Abs. 1 Konkurrenzen 3; SSW-StGB/ Eschelbach, § 52 Rn. 36).
  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Darüber hinaus muss aus der Sicht des Täters zwischen der Entführungs- oder Bemächtigungslage und der beabsichtigten Erpressung ein funktionaler und zeitlicher Zusammenhang dergestalt hergestellt werden, dass dem Opfer die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Beschluss vom 8. April 2005 - 2 StR 111/05, NStZ 2005, 508; Beschluss vom 28. November 1995 - 4 StR 641/95, BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sich-bemächtigen 5).
  • BGH, 04.07.2023 - 2 StR 167/23

    Bestehen einer rechtlichen Bewertungseinheit zwischen der versuchten räuberischen

    Diese endet erst dann, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder wenn nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2022 - 2 StR 329/20, juris Rn. 10; vom 25. März 2020 - 6 StR 11/20, juris Rn. 9; vom 11. Oktober 2017 - 4 StR 322/17, NStZ 2018, 148; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, juris Rn. 9).
  • BGH, 28.04.2022 - 2 StR 329/20

    Erpressung (Konkurrenzen: mehrere Angriffe auf die Willensentschließung des

    Die rechtliche Bewertungseinheit endet erst, wenn der Täter sein Ziel vollständig erreicht hat oder wenn nach den insoweit entsprechend heranzuziehenden Wertungen des Rücktrittsrechts von einem fehlgeschlagenen Versuch auszugehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1995 - 5 StR 465/95, BGHSt 41, 368, 369; Beschluss vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; Urteil vom 19. Dezember 2019 - 1 StR 293/19).
  • BGH, 19.12.2018 - 4 StR 313/18

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Denn den insoweit lückenhaften Feststellungen lässt sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit entnehmen, dass aus Sicht des Angeklagten zwischen der Entführungslage und der beabsichtigten Erpressung ein solcher funktionaler und zeitlicher Zusammenhang bestand, dass dem Geschädigten V. C. die erstrebte Vermögensverfügung noch während der Dauer der Zwangslage abgenötigt werden sollte (zu diesem Erfordernis vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 4 StR 19/17, NStZ-RR 2017, 372, 373; vom 7. November 2013 - 4 StR 340/13, StV 2014, 284, 285; vom 4. Dezember 2007 - 3 StR 459/07, NStZ-RR 2009, 16, 17; st. Rspr.).
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