Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 2 BGB, § 263 StGB, § 266a StGB, § 286 Abs 1 ZPO, § 287 Abs 1 ZPO
Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer - freie Beweiswürdigung - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Substanziierung der Behauptung der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung - Schätzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Substantiierung der Behauptung der Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anmeldung zur Sozialversicherung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Leitsatz)
Kein starres Umsatz-Lohn-Verhältnis bei der Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Erfahrungswerte zum Verhältnis von Umsatz und Lohnkosten im Baugewerbe! (IBR 2010, 538)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 01.07.2009 - 5 O 298/08
- OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
Ein solcher Vortrag kann allein eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 Abs. 1 ZPO ermöglichen, wenn feststeht, dass illegal Arbeitnehmer beschäftigt wurden (vgl. BGH wistra 2010, 148).33 aa) Ein Indizschluss von der Höhe der erzielten Nettoumsätze auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich beschäftigter Arbeitnehmer ist nicht schon deshalb von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als anerkannt anzusehen, weil der Bundesgerichtshof in Strafsachen eine solche Schätzung für die Feststellung der Schadenshöhe im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit durch Tatgerichte für zulässig erachtet (zuletzt: BGH wistra 2010, 148; vgl. ferner BGHSt 53, 71 = NJW 2009, 528; BGH wistra 2007, 220; BGH wistra 1987, 106; BGH wistra 1983, 107. Kritisch zu dieser Schätzung Joecks JZ 2009, 526, 531).
- BGH, 02.12.2008 - 1 StR 416/08
Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
33 aa) Ein Indizschluss von der Höhe der erzielten Nettoumsätze auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich beschäftigter Arbeitnehmer ist nicht schon deshalb von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als anerkannt anzusehen, weil der Bundesgerichtshof in Strafsachen eine solche Schätzung für die Feststellung der Schadenshöhe im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit durch Tatgerichte für zulässig erachtet (zuletzt: BGH wistra 2010, 148; vgl. ferner BGHSt 53, 71 = NJW 2009, 528; BGH wistra 2007, 220; BGH wistra 1987, 106; BGH wistra 1983, 107. Kritisch zu dieser Schätzung Joecks JZ 2009, 526, 531). - BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82
Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
33 aa) Ein Indizschluss von der Höhe der erzielten Nettoumsätze auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich beschäftigter Arbeitnehmer ist nicht schon deshalb von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als anerkannt anzusehen, weil der Bundesgerichtshof in Strafsachen eine solche Schätzung für die Feststellung der Schadenshöhe im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit durch Tatgerichte für zulässig erachtet (zuletzt: BGH wistra 2010, 148; vgl. ferner BGHSt 53, 71 = NJW 2009, 528; BGH wistra 2007, 220; BGH wistra 1987, 106; BGH wistra 1983, 107. Kritisch zu dieser Schätzung Joecks JZ 2009, 526, 531).
- BGH, 28.02.2007 - 5 StR 544/06
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Berechnungsdarstellung der verkürzten Beiträge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
33 aa) Ein Indizschluss von der Höhe der erzielten Nettoumsätze auf eine bestimmte Anzahl tatsächlich beschäftigter Arbeitnehmer ist nicht schon deshalb von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als anerkannt anzusehen, weil der Bundesgerichtshof in Strafsachen eine solche Schätzung für die Feststellung der Schadenshöhe im Bereich des lohnintensiven Baugewerbes bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen in Form der Schwarzarbeit durch Tatgerichte für zulässig erachtet (zuletzt: BGH wistra 2010, 148; vgl. ferner BGHSt 53, 71 = NJW 2009, 528; BGH wistra 2007, 220; BGH wistra 1987, 106; BGH wistra 1983, 107. Kritisch zu dieser Schätzung Joecks JZ 2009, 526, 531). - OLG Stuttgart, 16.10.2008 - 7 U 119/08
Deliktische Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
Denn nach § 28 p SGB IV ist die Prüfung der Meldung und Abführung der Beiträge bei den Arbeitsgebern (Beitragsüberwachung) den Rentenversicherern übertragen und diese können nach § 28 f Abs. 3 S. 1 SGB IV auch den sich aus der Prüfung ergebenden Leistungsbescheid erlassen (vgl. näher OLG Stuttgart, Urteil vom 16.10.2008, 7 U 119/08, in: juris). - OLG Stuttgart, 12.11.2003 - 3 U 125/03
Berechnung des Schadens wegen Nichtabführung von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
Dementsprechend ist in den von der Klägerin benannten oder veröffentlichten Entscheidungen von Zivilsenaten der Oberlandesgerichte der Tatbestand einer Beschäftigung von nicht angemeldeten Arbeitnehmern entweder unstreitig geblieben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.11.2009 - 12 U 73/09, Bl. 248 ff. dA.) oder trotz vorangegangener strafrechtlicher Verurteilung, teilweise auf der Grundlage eines Geständnisses, nicht substantiiert bestritten worden (OLG Stuttgart OLGR 2004, 79; KG, Urteil vom 11.11.2008, 4 U 149/07, in: juris). - KG, 11.11.2008 - 4 U 149/07
Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen für Schwarzarbeiter: …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 4 U 214/09
Dementsprechend ist in den von der Klägerin benannten oder veröffentlichten Entscheidungen von Zivilsenaten der Oberlandesgerichte der Tatbestand einer Beschäftigung von nicht angemeldeten Arbeitnehmern entweder unstreitig geblieben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.11.2009 - 12 U 73/09, Bl. 248 ff. dA.) oder trotz vorangegangener strafrechtlicher Verurteilung, teilweise auf der Grundlage eines Geständnisses, nicht substantiiert bestritten worden (OLG Stuttgart OLGR 2004, 79; KG, Urteil vom 11.11.2008, 4 U 149/07, in: juris).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2021 - L 8 BA 5/20
Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage im sozialgerichtlichen Verfahren …
Zwar kann die Behauptung, es seien für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Umfang nicht gemeldete Arbeitnehmer beschäftigt worden, grundsätzlich durch Indizien untermauert werden (vgl. z.B. OLG Frankfurt Urt. v. 5.5.2010 - 4 U 214/09 - juris Rn. 32). - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2020 - L 8 BA 40/19 Zwar kann die Behauptung, es seien für einen bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Umfang nicht gemeldete Arbeitnehmer beschäftigt worden, grundsätzlich durch Indizien untermauert werden (vgl. OLG Frankfurt Urt. v. 5.5.2010 - 4 U 214/09 - juris Rn. 32).