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Rechtsprechung
   EuGH, 13.07.1966 - 4/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,446
EuGH, 13.07.1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,446)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,446)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,446)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3 des Rates der EWG in der Fassung des Art. 7 der Verordnung Nr. 130/63 EWG Anhang G III Abs. B b; ; Verordnung Nr. 3 Art. 27; ; Verordnung Nr. 3 Art. 28; ; Vertrag Art. 51

  • EU-Kommission PDF

    Hagenbeek / Raad van Arbeid

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 51
    1 . FREIZUEGIGKEIT - WANDERARBEITNEHMER - VOM RAT DER EWG ZU BESCHLIESSENDE MASSNAHMEN DER SOZIALEN SICHERHEIT

  • EU-Kommission

    Hagenbeek / Raad van Arbeid

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialleistung des Arbeitnehmers bei Ortswechsel innerhalb der Gemeinschaft ; Umfang der Rechtsstellung eines Wanderarbeitnehmers; Feststellung der Höhe der Sozialleistungen eines Wanderarbeitnehmers; Anforderungen an die Versicherungszeiten des AWW; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FREIZUEGIGKEIT - WANDERARBEITNEHMER - VOM RAT DER EWG ZU BESCHLIESSENDE MASSNAHMEN DER SOZIALEN SICHERHEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Leistungsanspruch; Beschäftigung in verschiedenen Mitgliedstaaten; Freizügigkeit; Benachteiligung; Höhe der Leistung; Niederlande; Witwenversicherung; Waisenversicherung; Frühere Versicherung; Wiederaufleben von Ansprüchen

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • SG Berlin, 21.03.2005 - S 35 RA 3631/92

    Aberkennung einer Entschädigungsrente eines ehemaligen Mitarbeiters des …

    Der Kläger habe bei folgenden Sachverhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen: In der Sitzung am 25. April 1966 habe das Kollegium MfS unter anderem über folgende Tagesordnungspunkte beraten: TOP 4 "Vorlagen über Maßnahmen zur operativen Sicherung der Staatsgrenze" TOP 5 "Vorlagen über politisch-operative Maßnahmen zur Bekämpfung feindlicher Einflüsse unter Kreisen von Jugendlichen" In dieser Sitzung habe das Kollegium im Beschluss 4/66 unter Ziffer 1 "die Vorlagen über Maßnahmen zur Verstärkung der operativen Sicherung der Staatsgrenze grundsätzlich bestätigt".

    Auf der Grundlage des Beschlusses 5/66 sei am 15. Mai 1966 die Dienstanweisung (DA) 4/66 "zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR" ergangen.

    Auf der Kollegiumssitzung am 11. November 1966 sei unter Ziffer 4 des Beschlusses 9/66 festgelegt worden, dass die DA 4/66 "hinsichtlich ihrer Erfüllung und konsequenten Durchsetzung zu überprüfen" sei.

    Zum Beschluss 4/66 führt er unter anderem aus, dass allein die Grenztruppen der DDR und nicht das MfS für die Sicherung der Staatsgrenze zuständig gewesen seien.

    Zum Beschluss 5/66 führt der Kläger unter anderem aus, dass die Dienstanweisung 4/66 von Minister M 28 Seiten umfasst habe.

    Der Kläger hat zu dem Inhalt der Beschlüsse 4/66, 5/66 und 9/66 unter anderem Folgendes ausgeführt: Wenn ich überhaupt in solchen Sitzungen etwas beigetragen habe, dann habe ich beispielsweise zu einem politischen Vorgang in der Bundesrepublik referiert.

    Im vorliegenden Fall ist die vollständige Aberkennung der Entschädigungsrente bereits durch das folgende Verhalten des Klägers gerechtfertigt: • die Zustimmung des Klägers zu dem Beschluss 5/66 in der Sitzung des Kollegiums des MfS am 25. April 1966 (Ziffer 1: "den Vorlagen über Maßnahmen zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen wird grundsätzlich zugestimmt") • die Zustimmung des Klägers zu dem Beschluss 9/66 in der Sitzung des Kollegiums des MfS am 11. November 1966 (Ziffer 4: " ... die DA 4/66 über die operativen Maßnahmen zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR ... sind hinsichtlich ihrer Erfüllung und konsequenten Durchsetzung zu überprüfen").

    Auf der Grundlage dieses Beschlusses erließ der Minister des MfS, E M, am 15. Mai 1966 die Dienstanweisung (DA) 4/66 "zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR".

    Etwaige Beschlüsse des Kollegiums seien jedenfalls nicht kausal für die von Minister M befohlene Dienstanweisung 4/66.

    Den Mitgliedern des Kollegiums war der Inhalt der Dienstanweisung 4/66 keineswegs gleichgültig.

    Es ist in diesem Zusammenhang unbeachtlich, dass die Dienstanweisung 4/66 auch Bereiche berührte, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der vom Kläger geleiteten Hauptverwaltung Aufklärung fielen.

    Daher besaß der Kläger ausreichende Kenntnisse über die Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit, um sich vor Augen führen zu können, dass die Dienstanweisung 4/66 in der oben festgestellten Weise gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstieß.

    VII. Da die vollständige Aberkennung der Entschädigungsrente bereits aus den genannten Gründen rechtmäßig ist, war die Zustimmung des Klägers zum Beschluss 4/66 im vorliegenden Verfahren nicht entscheidungserheblich.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2011 - L 8 R 437/05

    Aberkennung der Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen Grundsätze der …

    Rn. 16 In dieser Sitzung habe das Kollegium im Beschluss 4/66 unter Ziffer 1 "die Vorlagen über Maßnahmen zur Verstärkung der operativen Sicherung der Staatsgrenze grundsätzlich bestätigt".

    Auf der Grundlage des Beschlusses 5/66 sei am 15. Mai 1966 die Dienstanweisung (DA) 4/66 "zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR" ergangen.

    Rn. 17 Auf der Kollegiumssitzung am 11. November 1966 sei unter Ziffer 4 des Beschlusses 9/66 festgelegt worden, dass die DA 4/66 "hinsichtlich ihrer Erfüllung und konsequenten Durchsetzung zur überprüfen" sei.

    Rn. 24 Zum Beschluss 4/66 hat der Kläger unter anderem ausgeführt, dass allein die Grenztruppen der DDR und nicht das MfS für die Sicherung der Staatsgrenze zuständig gewesen seien.

    Rn. 25 Zum Beschluss 5/66 hat er ausgeführt, dass die Dienstanweisung 4/66 von Minister Mielke 28 Seiten umfasst habe.

    Rn. 33 - die Zustimmung des Klägers zu dem Beschluss 9/66 in der Sitzung des Kollegiums des MfS am 11. November 1966 (Ziffer 4: "… die DA 4/66 über die operativen Maßnahmen zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR …, sind hinsichtlich ihrer Erfüllung und konsequenten Durchsetzung zu überprüfen").

    Das Kollegium und damit der Kläger persönlich hätten "den Vorlagen über Maßnahmen zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen grundsätzlich zugestimmt." Auf der Grundlage dieses Beschlusses habe der Minister des MfS Erich Mielke am 15. Mai 1966 die Dienstanweisung (DA) 4/66 "zur Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR" erlassen.

    Daher habe er ausreichende Kenntnisse über die Arbeitsweise des Ministeriums für Staatssicherheit besessen, um sich vor Augen führen zu können, dass die Dienstanweisung 4/66 in der oben festgestellten Weise gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit verstoßen habe.

    Rn. 87 Ob über diese dem Kläger gemäß § 5 Abs. 1 ERG vorwerfbaren Verstöße hinaus auch bezüglich der im angefochtenen Bescheid von der Beklagten angeführten Mitwirkung des Klägers an dem in der Kollegiumssitzung vom 25. April 1966 gefassten Beschlusses 4/66 betreffend "Maßnahmen zur Verstärkung der operativen Sicherung der Staatsgrenze" ein entsprechender Vorwurf gemacht werden kann (ein solcher Vorwurf ist zweifelsfrei aufgrund der Beschlüsse zum pionier- und signaltechnischen Ausbau der innerdeutschen Grenze vom 6. Juli 1971 und 23. Januar 1973 gerechtfertigt: Urteil des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R), könnte angesichts der eher beim Politbüro und beim Nationalen Verteidigungsrat (NVR) angesiedelten Entscheidungsbefugnis (vgl. dazu Urteil des BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R) sowie der nicht näher erörterten genauen Verhältnisse an der innerdeutschen Grenze zu diesem Zeitpunkt und der geplanten Maßnahmen zweifelhaft sein; diese Frage kann im Ergebnis im Hinblick auf die zuvor angeführten erheblichen Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit aber dahinstehen.

  • LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 130/99

    Aberkennung des Rechts auf Entschädigungsrente durch die Bundesrepublik …

    Die Dienstanweisung 4/66 "Zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen in der DDR" habe dazu gedient, oppositionelle Bestrebungen unter Jugendlichen in der DDR auszuschalten und die bestehenden Herrschaftsverhältnisse zu sichern.

    Die Umsetzung z.B. der Richtlinie 1/58 und der Dienstanweisungen 4/66 und 2/71 sei nach Auffassung des Gerichts wesensnotwendig ein Verstoß gegen fundamentale Grund- und Menschenrechte.

  • LSG Sachsen, 29.11.2000 - L 4 RA 94/00

    Recht auf Entschädigungsrente; Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit …

    Nach der Verordnung 4/66 habe das MfS schwerpunktmäßig Gruppen kontrolliert, z.B. wegen krimineller und staatsfeindlicher Delikte vorbestrafte Jugendliche, jugendliche Rückkehrer und Zuziehende aus Westberlin und Westdeutschland, Arbeitsbummelanten, Oberschüler und Lehrlinge, Studenten sowie kirchlich gebundene Jugendliche.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2001 - C-212/00

    Stallone

    9: - Vgl. in Bezug auf Artikel 51 Urteile vom 13. Juli 1966 in der Rechtssache 4/66 (Hagenbeek, Slg. 1966, 638) und vom 10. Januar 1980 in der Rechtssache 69/79 (Jordens-Vosters, Slg. 1980, 75, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1997 - C-322/95

    Emanuele Iurlaro gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS). - …

    (19) - Urteil vom 13. Juli 1966 in der Rechtssache 4/66 (Hagenbeek, Slg. 1966, 637, 645).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 30.08.1967 - 3-4/66, 3/66, 4/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,18744
FG Saarland, 30.08.1967 - 3-4/66, 3/66, 4/66 (https://dejure.org/1967,18744)
FG Saarland, Entscheidung vom 30.08.1967 - 3-4/66, 3/66, 4/66 (https://dejure.org/1967,18744)
FG Saarland, Entscheidung vom 30. August 1967 - 3-4/66, 3/66, 4/66 (https://dejure.org/1967,18744)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1966 - 4/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,4950
Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,4950)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.06.1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,4950)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1966 - 4/66 (https://dejure.org/1966,4950)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    J.E. Hagenbeek, Witwe von W. Labots, gegen Raad van Arbeid Arnhem.

  • EU-Kommission

    J.E. Hagenbeek, Witwe von W. Labots, gegen Raad van Arbeid Arnhem.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.07.1964 - 100/63

    J.G. van der Veen, Witwe von J. Kalsbeek gegen Bestuur der Sociale …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1966 - 4/66
    Dieser Fall schließt an das Urteil 100/63 van der Veen (RsprGH X 1215) an, das Sie am 15. Juli 1964 ebenfalls auf Vorlage des Centrale Raad erlassen haben.

    Sie hatten sich bereits einmal in der Rechtssache 100/63 - van der Veen - mit dieser Vorschrift zu befassen: dort ging es ebenfalls - wenn auch unter anderen, sogar umgekehrten Bedingungen - um die Frage der AWW im Hinblick auf die Artikel 27 und 28 der Verordnung.

    In der Rechtssache 100/63 war der Anspruch der Klägerin auf die AWW-Rente unbestritten, es ging lediglich um die Frage, ob die niederländischen Träger berechtigt waren, die Leistungen "anteilig zu berechnen"; hier dagegen ist der Anspruch streitig, zieht aber, einmal anerkannt, die anteilige Berechnung der Leistung nach sich.

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