Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.01.1996 - 4 O 42/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.05.2010 - X ZR 79/07
Steuervorrichtung
Wenn es um die eigenen Benutzungshandlungen des Inhabers des erteilten Schutzrechts geht, interessieren die soeben genannten Möglichkeiten nicht, weshalb jedenfalls insoweit aus ihrem Wegfall nichts gegen den Fortbestand des auf allgemeinen Erwägungen beruhenden Anspruchs auf Bereicherungsausgleich im Falle unberechtigten Eingriffs in die an der Erfindung entstandene Rechtsposition des Erfinders hergeleitet werden kann (im Erg. ebenso LG Düsseldorf, Urt. v. 23.1.1997 - 4 O 42/94, Entsch. 1996, 17, 20;… a.A. Keukenschrijver in Busse, PatG, 6. Aufl., § 8 PatG Rdn. 26). - LG Düsseldorf, 18.12.2007 - 4a O 317/06
Tintentankpatrone
Rn. 62 An dieser Stelle ist daher lediglich vervollständigend und klarstellend darauf hinzuweisen, dass die Kammer an ihrer Rechtsprechung (Urteil vom 23. Januar 1996, Az. 4 O 42/94, Entscheidungen 1996, 17, 18 - Hochregalanlage) festhält, wonach ein bezifferter Klageantrag nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO auch dann erforderlich ist, wenn und soweit das Gericht einen ersetzt verlangten Schaden nach § 287 Abs. 1 ZPO schätzen muss. - LG Düsseldorf, 28.08.1997 - 4 O 6/92
Craft-Spulkopf
Wegen dieses hypothetischen Ausgangspunktes läßt sich die Höhe der angemessenen Lizenz nicht exakt errechnen, sondern nur in einer wertenden Entscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles gemäß § 287 Abs. 1 ZPO nach freier Überzeugung bestimmen, wobei alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die den objektiven Wert des Schutzrechtsgebrauchs beeinflussen (ständige Rechtsprechung; vgl. zuletzt Kammer, Urteil vom 23. Januar 1996, 4 0 42/94, Landgericht Düsseldorf: Entscheidungen der 4. Zivilkammer [Entscheidungen] 1996, 17, 21/22 - Hochregalanlage - mit zahlreichen Nachweisen). - LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99
Kondensatableiter
Rn. 86 Der zu lizenzierende Gegenstand ist auch nicht dem Bereich "Sondervorrichtungsbau" zuzuordnen, in welchem die Kammer bereits mehrfach und auch in jüngerer Zeit nach sachverständiger Beratung von einem Lizenzrahmen von 4 bis 10 % ausgegangen ist (vgl. z.B. Urteil vom 11.04.1989, 4 0 237/89 - Vorrichtung zum Stapeln einzeln ankommender Gegenstände auf Paletten; Urteil vom 17.01.1995, 4 0 358/92 - Vorrichtung zum Leeren von Müllbehältern II; Urteil vom 23.01.1996, 4 0 42/94, Landgericht Düsseldorf: Entscheidungen der 4. Zivilkammer [Entscheidungen] 1996, 17, 22 - Hochregalanlage). - LG Düsseldorf, 22.03.2001 - 4 O 211/00
Erteilung des europäischen Patents für das Verfahren und die Vorrichtung zum …
Eine dahingehende Abrede kann aber nur dann als zwischen den Beteiligten getroffen angesehen werden, wenn sich aus dem Verhalten des Arbeitnehmers nach außen erkennbar unzweideutig (so für die schlüssige Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse auch BGH, GRUR 1971, 362, 363 - Kandinsky II) ergibt, daß er seine Erfindung dem Arbeitgeber übertragen und daß dieser die Übertragung annehmen will (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 6 Rdnr. 62;… Volmer/Gaul, a.a.O., § 6 Rdnr. 44;… OLG Karlsruhe, a.a.O.; Kammer, Urteil vom 17. September 1991, 4 0 13/91; Urteil vom 23. Januar 1996, 4 0 42/94, Entscheidungen 1996, 17, 19/20 -Hochregalanlage).
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