Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 06.02.2019

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23944
BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17 (https://dejure.org/2018,23944)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.2018 - 4 A 10.17 (https://dejure.org/2018,23944)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 (https://dejure.org/2018,23944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,23944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer kombinierten 380 kV-/110 kV-Freileitung ("Westküstenleitung"); Transport von Strom aus dem Betrieb von Off-Shore-Windenergieanlagen zu den Verbrauchszentren; Rüge der fehlenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb einer kombinierten 380 kV-/110 kV-Freileitung ("Westküstenleitung"); Transport von Strom aus dem Betrieb von Off-Shore-Windenergieanlagen zu den Verbrauchszentren; Rüge der fehlenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (…BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 52 und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 24).

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 23 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - NVwZ 2018, 336 Rn. 36).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32…, vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 63 …und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 25).

    Damit würden Konflikte nur verlagert bzw. neue Konflikte geschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35).

    Der damit angesprochene Trassierungsgrundsatz des Gebotes der Nutzung bestehender Trassen (vgl. Leidinger, DVBl 2013, 949 ) genießt allerdings nicht per se Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Belangen, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihm im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35); er kann folglich durch andere, höherwertige Belange überwunden werden.

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 16.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Denn ein (vermeintlicher) Verstoß gegen § 43 Satz 9 EnWG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 LVwG SH hätte keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der jeweiligen Verfahrenshandlung, vorliegend also die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 24 und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32, vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 63 …und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 25).

    Denn die Frage einer möglichen Entschädigung der Klägerin, wie z.B. bezüglich etwaiger Bewirtschaftungserschwerungen oder die Mitnutzung der Grundstücke, etwa für die Überspannung eines Flurstücks durch die Freileitungen, für den Freileitungsschutzstreifen, für die Maststandorte, für die dauerhaften, nicht befestigten sowie für die vorübergehenden Zuwegungen zum Leitungsschutzstreifen bzw. zu den Maststandorten zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs, d.h. der Unterhaltung der planfestgestellten Anlagen (PFB S. 188), wird nicht im Planfeststellungsverfahren getroffen, sondern in einem eigenständigen Verfahren, welches durch einen entsprechenden Antrag des Betroffenen bei der zuständigen Behörde einzuleiten ist (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 70).

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 2.16

    Ganderkesee-Höchstspannungsleitung kann gebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Denn ein (vermeintlicher) Verstoß gegen § 43 Satz 9 EnWG i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 LVwG SH hätte keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der jeweiligen Verfahrenshandlung, vorliegend also die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 24 und vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35.96 - BVerwGE 105, 288).

    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32, vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 63 …und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 25).

    Denn die Frage einer möglichen Entschädigung der Klägerin, wie z.B. bezüglich etwaiger Bewirtschaftungserschwerungen oder die Mitnutzung der Grundstücke, etwa für die Überspannung eines Flurstücks durch die Freileitungen, für den Freileitungsschutzstreifen, für die Maststandorte, für die dauerhaften, nicht befestigten sowie für die vorübergehenden Zuwegungen zum Leitungsschutzstreifen bzw. zu den Maststandorten zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs, d.h. der Unterhaltung der planfestgestellten Anlagen (PFB S. 188), wird nicht im Planfeststellungsverfahren getroffen, sondern in einem eigenständigen Verfahren, welches durch einen entsprechenden Antrag des Betroffenen bei der zuständigen Behörde einzuleiten ist (BVerwG, Urteil vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 70).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Rn. 33 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die maßgeblichen Grenzwerte bestehen nicht (BVerwG…, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 33 ff.; BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 51 ff., vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 188 f. …und vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 47).

    In der Sache handelt es sich somit um eine Maßnahme zur Verminderung des Kollisionsrisikos für Vögel mit dem Erdseil der planfestgestellten Höchstspannungsleitung (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 105 ff.).

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Rn. 33 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die maßgeblichen Grenzwerte bestehen nicht (BVerwG, Beschluss vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 33 ff.;… BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 51 ff., vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 188 f. …und vom 14. März 2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 47).

    Rn. 49 aa) Bei der Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung gehört zu den weiteren erheblichen Belangen in der Abwägung das Interesse an jeglicher Verschonung vor elektromagnetischen Feldern, auch wenn diese die Grenzwerte unterschreiten (…BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 35 und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 59).

  • BVerwG, 22.06.2017 - 4 A 18.16

    Abstand; Abwägungsausfall; Abwägungsergebnis; Abwägungskontrolle; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten ist die Grenze der planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen, oder wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (…BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 32…, vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl 2017, 1039 Rn. 63 und vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 25).

    Bei dieser Sachlage bedarf es keiner Entscheidung, ob das Vorhaben überhaupt rechtlich zulässig als Erdkabel planfestgestellt werden könnte, obwohl es nicht zu den im Bundesbedarfsplan mit "F" gekennzeichneten Projekten gehört, die nach § 2 Abs. 6 BBPlG als Pilotprojekte nach Maßgabe des § 4 BBPlG als Erdkabel errichtet und betrieben oder geändert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2017 - 4 A 18.16 - NVwZ 2018, 332 Rn. 48 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Der Planfeststellungsbeschluss ist umfassend auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen, weil die Klägerin mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 EnWG betroffen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 24…, vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 30 …und vom 28. April 2016 - 9 A 14.15 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 383 Rn. 16).

    Maßgeblich ist die Sach- und Rechtslage bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 a.a.O. Rn. 52 …und vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 24).

  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Diese findet ihre Grenze erst dort, wo die Möglichkeit der Einsichtnahme unzumutbar erschwert wird (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21 S. 31, vom 22. Dezember 1980 - 7 C 84.78 - BVerwGE 61, 256 und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ.

    Ausreichend ist dies ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die Stunden des Publikumsverkehrs so bemessen sind, dass die Einsichtsmöglichkeit unzumutbar beschränkt wird (BVerwG, Urteile vom 4. Juli 1980 - 4 C 25.78 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 21 S. 31 ff., vom 6. August 1982 - 4 C 66.79 - Buchholz 445.5 § 17 WaStrG Nr. 1 S. 11 …und vom 16. Juni 2016 - 9 A 4.15 - Buchholz 407.4 § 17a FStrG Nr. 12 Rn. 14).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 7 VR 4.10

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Rn. 49 aa) Bei der Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung gehört zu den weiteren erheblichen Belangen in der Abwägung das Interesse an jeglicher Verschonung vor elektromagnetischen Feldern, auch wenn diese die Grenzwerte unterschreiten (BVerwG, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - 7 VR 4.10 - NVwZ 2010, 1486 Rn. 35 …und vom 26. September 2013 - 4 VR 1.13 - NuR 2013, 800 Rn. 59).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …

    Auszug aus BVerwG, 14.06.2018 - 4 A 10.17
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (stRspr, BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56 , vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 23 …und vom 6. April 2017 - 4 A 1.16 - NVwZ 2018, 336 Rn. 36).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des …

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …

  • BVerwG, 17.09.2008 - 4 BN 22.08

    Inhalt der Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs eines Flächennutzungsplans

  • BVerwG, 14.12.2017 - 4 C 6.16

    Heilung eines Verfahrensmangels; Landes-VwVfG; Präklusion; Revision; …

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …

  • BVerwG, 06.04.2017 - 4 A 1.16

    Abwägung eigener Belange; Abwägungsausfall; Abwägungsgebot; Bestandstrasse; …

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende …

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 A 11.17

    Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung in Hürth teilweise erfolgreich

  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 66.79

    Wasserstraßen - Planfeststellungsverfahren - Einwendungsfrist - Versäumung - …

  • BVerwG, 27.07.2020 - 4 VR 7.19

    Abwägungsgebot; Aufschiebende Wirkung; Auszulegende Unterlagen; Bekanntmachung; …

    Die Bekanntmachung soll Anstoß geben, einen ausgelegten Plan darauf zu überprüfen, ob eigene Rechte oder Belange durch das Vorhaben betroffen sind und ein Bürger sich deshalb am weiteren Verfahren beteiligen will (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 21).

    Die Möglichkeit, ein Erdkabel zu errichten, ist damit Teil der Abwägungsentscheidung, die der Behörde obliegt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Januar 2016 - 4 A 5.14 - BVerwGE 154, 73 Rn. 168) und deren Ausgangspunkt das zur Planfeststellung gestellte Vorhaben ist (BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 24.06.2026 - 9 A 1.26

    F. ./. Bundesrepublik Deutschland - Rechtmäßigkeit des …

    Der Grundsatz, bestehende Trassen zu nutzen, genießt nicht per se Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Belangen, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihm im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; er kann folglich durch andere Belange überwunden werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35 und vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 46).
  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der …

    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung ermächtigte Stelle in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung eines anderen entscheidet (…stRspr des BVerwG, vgl. nur Urt. v. 01.11.1974 - IV C 38.71 - juris Rn. 21; Urt. v. 14.06.2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 39 mwN).
  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 22 AS 21.40014

    Planfeststellung für die Errichtung eines beschrankten Bahnübergangs

    Diese muss sicherstellen, dass jedermann den Anstoß erhält, einen ausgelegten Plan darauf zu überprüfen, ob eigene Rechte oder Belange durch das Vorhaben betroffen sind und er sich deshalb am weiteren Verfahren beteiligen will (BVerwG, U.v. 14.6.2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 21;… Neumann/Külpmann in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 73 Rn. 49).

    Ihre Aufgabe liegt dagegen nicht darin, über den Inhalt der angelaufenen Planung selbst so detailliert Auskunft zu geben, dass die Einsichtnahme in die Planunterlagen am Ort der Auslegung entbehrlich wird (BVerwG, U.v. 14.6.2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 03.12.2018 - 7 BN 4.18

    Bekanntmachung der beabsichtigten Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets

    Mehr muss die Bekanntmachung nicht leisten, insbesondere ist es nicht ihre Aufgabe, über das Vorhaben selbst so detailliert Auskunft zu geben, dass die Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen entbehrlich wird (…vgl. BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 2.16 u.a. - DVBl. 2017, 1039 Rn. 28 m.w.N. und vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - Rn. 21).
  • BVerwG, 28.01.2026 - 9 VR 1.26
    Der Trassierungsgrundsatz, bestehende Trassen zu nutzen, genießt nicht per se Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Belangen, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihm im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; er kann folglich durch andere Belange überwunden werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35 und vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 46).
  • BVerwG, 27.04.2023 - 4 VR 3.22

    Eilrechtsschutz gegen die Planfeststellung einer Höchstspannungsfreileitung; …

    Der Trassierungsgrundsatz, bestehende Trassen zu nutzen, genießt nicht per se Vorrang vor anderen öffentlichen oder privaten Belangen, sondern ist im Rahmen der Abwägung mit dem ihm im konkreten Fall zukommenden Gewicht zu berücksichtigen; er kann folglich durch andere Belange überwunden werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - BVerwGE 157, 73 Rn. 35 und vom 14. Juni 2018 - 4 A 10.17 - juris Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6767
VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
VG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 4 A 10/17 (https://dejure.org/2019,6767)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,6767) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.1983 - 2 B 1943/83
    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Rn. 45 Bei Straßenreinigungsgebühren ist Gebührentatbestand regelmäßig die von dem Träger der Einrichtung durchgeführte Reinigung bzw. der durchgeführte Winterdienst der öffentlichen Straßen (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (79)).

    So meint das Oberverwaltungsgericht Münster unter entsprechender Heranziehung von § 38 AO (über § 12 Abs. 1 Nr. 2 b KAG NRW), dass eine satzungsrechtliche Regelung, nach dem die Jahresgebühr (Straßenreinigung) mit dem 1. des Monats entstehe, der auf den Beginn der regelmäßigen Reinigung der Straße folge, im Einklang mit übergeordnetem Recht stehe (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (79)).

    Unter diesen Umständen sei das für die Entstehung der Gebühr in einer bestimmten Höhe erforderliche Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung ( §§ 4 Abs. 2, 6 Abs. 3 Satz 2 KAG ) schon zu Beginn des Jahres gegeben" (OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (80)).

    Rn. 53 Dem lässt sich auch nicht entgegenhalten, dass in derartigen Fällen ein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens bestünde (so OVG Münster, Beschluss vom 31.10.1983, Az.: 2 B 1943/83, KStZ 1984, S. 79 (80)).

    Rn. 54 "Der Hinweis auf die Möglichkeit des Wiederaufgreifens des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG NW, Beschl. v. 31.10.1983, aaO) hilft nicht weiter.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2017 - 2 KN 1/16

    Normenkontrolle gegen die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Rn. 13 Mit Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16 , stellte das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht fest, dass § 9 Abs. 7 und § 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung der... vom 01.12.2014 unwirksam sind.

    Mit der 3. Änderungssatzung vom 13.12.2017 regelte die Beklagte neue Gebührensätze, da das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in der Sache 2 KN 1/16 die Regelungen zu den bisherigen Gebührensätzen für unwirksam erklärt hatte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16 , juris).

    Rn. 55 Der Rechtsauffassung der Kammer steht nicht entgegen, dass das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in der Sache 2 KN 1/16 keine Ausführungen zum Entstehungszeitpunkt der Satzung bzw. der Wirksamkeit der Satzung insgesamt gemacht hat.

    Aufgrund des konkret gestellten Normenkontrollantrages war das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht auf die Überprüfung der §§ 9 Abs. 7 und 10 Abs. 3 der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung vom 01.12.2014 beschränkt (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 15.05.2017, Az.: 2 KN 1/16 , juris Rn. 43 ).

  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Rn. 48 Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Urteil vom 11.05.2011, Az.: 5 A 3081/09, juris Rn. 28) meint ebenfalls, dass der Anspruch auf Zahlung der Gebühr grundsätzlich erst mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung entstehe.

    Die Rechtfertigung für die Vorverlagerung des Zeitpunkts der Gebührenentstehung in diesen Fällen sei darin zu sehen, dass die Erbringung der weiteren Leistungen für den gesamten Leistungszeitraum gesichert sei (VGH Kassel, Urteil vom 11.05.2011, Az.: 5 A 3081/09, juris Rn. 28).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.02.1990 - 9 L 113/89

    Kommunalabgaben; Wiederkehrende Abgaben; Festsetzung; Anliegergrundstücke; …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Rn. 50 Den genannten Rechtsauffassungen ist entgegen zu halten, dass die Dauer der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung "Straßenreinigung" auch unter Zugrundelegung der Satzung nicht hinreichend gesichert ist, da jederzeit die Möglichkeit besteht, die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer zu übertragen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 24).

    Der Gebührenschuldner wäre daher darauf angewiesen, daß die Gemeinde ihm aus Billigkeitsgründen einen Teil der festgesetzten Gebühr erläßt, wenn die Reinigungsleistung tatsächlich nicht vollständig erbracht wird oder der Gebührenpflichtige sein Grundstück während des Veranlagungszeitraums veräußern sollte, obwohl eine Veranlagung des Rechtsnachfolgers ausgeschlossen sein dürfte, weil dieser zur Zeit der Entstehung der Gebühr nicht Benutzer der öffentlichen Einrichtung war" (OVG Lüneburg, Urteil vom 13.02.1990, Az.: 9 L 113/89, juris Rn. 25 f.).

  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Rn. 59 Die Entscheidung, ob ein Rechtsmangel zur Gesamtnichtigkeit der Satzung oder nur zur Nichtigkeit einzelner Vorschriften führt, hängt zum einen davon ab, ob die Beschränkung der Nichtigkeit eine mit höherrangigem Recht vereinbare sinnvolle (Rest-)Regelung des Lebenssachverhalts belässt und zum anderen, ob hinreichend sicher ein entsprechender hypothetischer Wille des Normgebers angenommen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 28.08.2008, Az.: 9 B 40/08, juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2009 - 9 A 1.07

    Normenkontrollantrag gegen Potsdamer Straßenreinigungsgebührensatzung erfolgreich

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald…, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz…, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 39.87

    Der satzungsrechtliche Baulandbegriff - Erhebung eines Kanalanschlussbeitrages - …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Selbst wenn die Behörde das Verwaltungsverfahren dennoch wiederaufgreifen sollte, dürfte das Begehren des Gebührenpflichtigen auf Aufhebung oder Änderung des Gebührenbescheides aus den oben genannten Gründen ohne Erfolg sein, weil es weder einen bundesrechtlichen noch landesrechtlichen Rechtssatz gibt, nach welchem ein entstandener Abgabenanspruch deshalb nicht fortbestehen könnte, weil ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal nachträglich mit Wirkung ex nunc weggefallen ist (vgl. für das Kanalbaubeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 16.06.1989 -- 8 C 39.87 -- KStZ 1989, 213 und für das Erschließungsbeitragsrecht Beschl. d. Sen. v. 22.01.1990 -- 9 M 96/89 --).
  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald…, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Gelsenkirchen, 12.06.2003 - 13 K 6442/99

    Entwässerungsgebühren, Kosten, betriebsbedingt, Versorgungsleistungen, …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald…, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz…, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Greifswald, 01.11.2013 - 3 A 535/11

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nichtigkeit der …

    Auszug aus VG Schleswig, 06.02.2019 - 4 A 10/17
    Die Satzung enthält dann im Ergebnis nicht die von § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG geforderten Mindestangaben (vgl. i.E. OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 28.01.2009, Az.: OVG 9 A 1.07, juris Rn. 40 f.; VG Greifswald, Urteil vom 01.11.2013, Az.: 3 A 535/11, juris Rn. 11 f.; VG Cottbus…, Urteil vom 25.01.2007, Az.: 6 K 1584/03, juris Rn. 127; VG Koblenz…, Urteil vom 27.06.2005, Az.: 8 K 2493/04.KO, juris Rn. 44 f.; VG Gelsenkirchen…, Urteil vom 12.06.2003, Az.: 13 K 6442/99, juris Rn. 65).
  • VG Cottbus, 25.01.2007 - 6 K 1584/03
  • VG Greifswald, 06.06.2012 - 3 A 1539/10

    Heranziehung eines Hinterliegers zu Straßenreinigungsgebühren - fiktiver …

  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …

  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 48.88

    Wohnungsbindungsverstoß - Ergänzende Ermessensentscheidung - Geldleistungen - …

  • VG Schleswig, 26.09.2018 - 4 A 94/16

    Grundgebührenerhebung je Wasserzähler

  • VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 173/17

    Kalkulation von Schmutzwassergebühren; Grundsatz der Periodengerechtigkeit; …

  • BVerwG, 11.02.1998 - 4 B 11.98

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.02.2026 - 6 LA 140/24

    Keine Erhebung der Straßenreinigungsgebühr vor Entstehung des …

    Bei einer Jahresgebühr sei der Tatbestand damit erst zum Ende des Kalenderjahres verwirklicht (so schon VG Schleswig, Urt. v. 06.02.2019 - 4 A 10/17 -, juris Rn. 45 ;… dem folgend Brüning in: Driehaus, KAG, Stand Sept. 2025, § 6 Rn. 896).

    Rn. 30 (bb) Mit diesen Erwägungen hat sich das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf seine Grundsatzurteile vom 6. Februar 2019 (- 4 A 10/17 - juris Rn. 47 ff. und - 4 A 66/16 - juris Rn. 39 ff.) ausführlich auseinandergesetzt, ohne dass die Beklagte die dagegensprechenden Argumente des Verwaltungsgerichts überzeugend in Frage stellt.

    Auch sie entsteht im Verlauf des Veranlagungszeitraums sukzessive ( VG Schleswig, Urt. v. 06.02.2019 - 4 A 10/17 -, juris Rn. 45 ;… Brüning in: Driehaus, KAG, Stand Sept. 2025, § 6 Rn. 896), endgültig aber erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums (…OVG Schleswig, Urt. v. 22.01.2003 - 2 K 1/01 -, juris Rn. 41;… Thiem/Böttcher, KAG, Stand Mai 2025, § 45 StrWG , Rn. 63a, 63b).

  • VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20

    Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 44, juris; vgl. zum Kommunalsteuerrecht Schl.-Holst.

    Außerdem erweist sich die NSWGS bei Unwirksamkeit von § 4 Anlage 8 zur NSWGS als sinnvolle und mit höherrangigem Recht vereinbare (Rest-) Regelung (zu den Voraussetzungen einer Teilunwirksamkeit von Satzungsrecht vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. August 2008 - Az.: 9 B 40.08 -, Rn. 13, juris; Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 59, juris).

    Anders als in anderen von der Kammer entschiedenen Fällen (vgl. Urteil der Kammer vom Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, Rn. 60, juris …und Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 115/16 -, Rn. 34, juris) wirkt sich die Unwirksamkeit von § 4 Anlage 8 zur NSWGS nicht auf den nach § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG erforderlichen Mindestinhalt der Satzung aus.

  • VG Schleswig, 14.01.2021 - 4 A 238/18

    Straßenreinigungsgebühren - Entstehungszeitpunkt

    Das Gericht hat den Beteiligten einen Hinweis zur Rechtsprechung der Kammer im Hinblick auf den Entstehungszeitpunkt der Straßenreinigungsgebühr erteilt (Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -), welche hier relevant sein könnte, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 6. Februar 2019 (4 A 10/17 und 4 A 66/16) weiter ausgeführt:.

    Die erkennende Einzelrichterin schließt sich der Auffassung der Kammer an, dass, wenn die Regelungen einer Satzung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen enthalten unwirksam sind, dies zur Unwirksamkeit der Satzung führt (vgl. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 - und vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 -, jeweils zitiert nach juris, m. w. N.;… vgl. auch Arndt, in Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2, Rn. 51 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 01.02.2021 - 4 A 104/20

    Straßenreinigungsgebühr

    Das Gericht hat den Beteiligten einen Hinweis zur Rechtsprechung der Kammer im Hinblick auf den Entstehungszeitpunkt der Straßenreinigungsgebühr erteilt (Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -), welche hier relevant sein könnte, und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Die Kammer hat in ihren Urteilen vom 6. Februar 2019 (4 A 10/17 und 4 A 66/16) weiter ausgeführt:.

    Die erkennende Einzelrichterin schließt sich der Auffassung der Kammer an, dass, wenn die Regelungen einer Satzung, die die gesetzlichen Mindestanforderungen enthalten unwirksam sind, dies zur Unwirksamkeit der Satzung führt (vgl. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 - und vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 -, jeweils zitiert nach juris, m. w. N.;… vgl. auch Arndt, in Habermann, Praxis der Kommunalverwaltung, KAG SH, § 2, Rn. 51 m. w. N.).

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 4 A 303/19

    Abwassergebühr - Verschmutzungszuschlag

    Ob darüber hinaus die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung die Gesamtnichtigkeit der Satzung zur Folge hat, was nach der Rechtsprechung dann nicht der Fall ist, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bliebe (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers) (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. April 2014 - 3 CN 4.13 -, juris, Rn. 44;… Urteil vom 3. April 2008 - 4 CN 3.07 -, juris, Rn. 30;… Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40.08 -, juris, Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 21. März 2018 - 4 K 181/15 -, juris, Rn. 63; so auch unsere Rechtsprechung u. a. Urteil vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, juris, Rn. 57 ff.), kann vorliegend dahinstehen, da bereits die Unwirksamkeit des § 12 BGS zur Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide vom 31. März 2017 und 20. August 2018 mangels Rechtsgrundlage sowohl für die Festsetzung des Verschmutzungsgrades (2016-2018) als auch für die Festsetzung des Verschmutzungszuschlages (2017) führt.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer …

    Vor diesem Hintergrund ist hinsichtlich des Entstehungszeitpunkts der Abgabe auf § 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i. V. m. § 38 AO zurückzugreifen (vgl. Beschluss der Kammer vom 28. April 2021 - 4 B 49/20 -, juris, Rn. 24; Urteil der Kammer vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 -, juris, Rn. 44; vgl. zum Kommunalsteuerrecht Schl.-Holst.
  • VG Schleswig, 05.07.2023 - 4 A 128/19

    Straßenreinigungsgebühren bei Straße in geschlossener Ortslage

    Danach entsteht die Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren (Reinigungs- und Winterdienstgebühren) sukzessive mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung, d.h. der Reinigung der entsprechenden Straßen (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 1. Februar 2021 - 4 A 104/20 - juris Rn. 26 ff.;… Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 A 238/18 - juris Rn. 27 ff.;… Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 - juris Rn. 23; Urteile vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 und 4 A 66/16 - juris Rn. 41 ff. bzw. 33 ff.).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 171/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Danach entsteht die Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren (Reinigungs- und Winterdienstgebühren) sukzessive mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung, d.h. der Reinigung der entsprechenden Straßen (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 1. Februar 2021 - 4 A 104/20 - juris Rn. 26 ff.;… Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 A 238/18 - juris Rn. 27 ff.;… Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 - juris Rn. 23; Urteile vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 und 4 A 66/16 - juris Rn. 41 ff. bzw. 33 ff.).
  • VG Schleswig, 20.06.2023 - 4 A 238/20

    Unterbrechung des Erschließungszusammenhangs durch Verbindungswege

    Danach entsteht die Verpflichtung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren (Reinigungs- und Winterdienstgebühren) sukzessive mit der Erbringung der gebührenpflichtigen Leistung, d.h. der Reinigung der entsprechenden Straßen (vgl. VG Schleswig…, Urteil vom 1. Februar 2021 - 4 A 104/20 - juris Rn. 26 ff.;… Urteil vom 14. Januar 2021 - 4 A 238/18 - juris Rn. 27 ff.;… Urteil vom 28. August 2019 - 4 A 595/17 - juris Rn. 23; Urteile vom 6. Februar 2019 - 4 A 10/17 und 4 A 66/16 - juris Rn. 41 ff. bzw. 33 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht