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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,30627
VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98 (https://dejure.org/2002,30627)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 4 A 207/98 (https://dejure.org/2002,30627)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 4 A 207/98 (https://dejure.org/2002,30627)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 12.01.1999 - 4 M 1528/98

    Kindergartenförderung; Jugendhilfe; Kindergartenplatz

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98
    Zu einer Ermessensreduzierung in diesem Sinne führt es auch, wenn die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des Jugendhilfeträgers gemessen an den gesetzlichen Planungsvorgaben zu Unrecht unterblieben ist (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

    Der Bedarf im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII wird nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (allein) durch die Nachfrage bestimmt, wobei diese Nachfrage allerdings einen bestimmten Umfang und eine bestimmte Dauer erreichen muss (vgl. Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155 m.w.N.).

    Denn das Wunsch- und Wahlrecht aus § 5 Abs. 1 SGB VIII bedingt, dass im Einzelfall grenzübergreifende Lösungen für das Kindertagesstättenangebot gefunden werden müssen (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155).

    Dies rechtfertigt aber lediglich, das Risiko von Veränderungen und Schwankungen bei der Nachfrage nach Waldorfkindergartenplätzen im Allgemeinen dem Träger dieser Einrichtung aufzuerlegen, soweit nicht auf Grund des Umfangs des Bedarfs und einer gesetzlich bestimmten Gruppengröße es gerechtfertigt erscheint, die Zahl der bisher angebotenen Gruppen beizubehalten (Nds.OVG, Beschl. v. 12.1.1999 - 4 M 1528/98 -, NdsRpfl. 1999, 155.).

  • OVG Niedersachsen, 17.05.2000 - 4 L 869/00

    Auswärtiges Kind; Deckungslücke; Förderung Kindergarten; Förderungsermessen; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98
    Soweit es um abgeschlossene Zeiträume geht, begrenzt die Höhe des festgestellten Defizits die Höhe des Förderungsanspruchs (Nds.OVG, Urt. v. 17.5.2000 - 4 L 869/00 -).
  • OVG Niedersachsen, 16.06.1997 - 4 M 1219/97

    Träger der freien Jugendhilfe; Kindertagesstätte; Anspruch auf Förderung; …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98
    Diese Finanzierung stellt im Ergebnis eine Defizitförderung dar, die sich der Beklagte zurechnen lassen muss (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 16.6.1997 - 4 M 129/97 - FEVS 48, 213.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 5 C 19.99

    Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen; Bedarf, Vorhaltung von …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98
    Nach der zu § 24 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist hingegen der Begriff des "Bedarfs" nicht nur faktisch im Sinne einer bloßen Nachfrage zu verstehen, sondern als normativer Begriff, der im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung des Jugendhilfeträgers (§ 79 SGB VIII) und im Rahmen seiner Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 und 2 SGB VIII zu bestimmen ist (Urt. v. 27.1.2000 - BVerwG 5 C 19/99 -, BVerwGE 110, 320).
  • BVerwG, 30.12.1996 - 5 B 27.96

    Jugenhilferecht - Jugendhilfeplanung als Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus VG Lüneburg, 27.08.2002 - 4 A 207/98
    Liegt eine derartige Planung vor, ist sie Grundlage einer Förderungsentscheidung und bei der Beurteilung ihrer Rechtmäßigkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Besch. v. 30.12.1996 - BVerwG 5 B 27.96 -, FEVS 47, 529).
  • VG Stade, 29.01.2003 - 4 B 2117/02

    Auslastung; Bedarf; Ermessen; Förderung; Jugendhilfe; Planung

    Zu einer Ermessensreduzierung in diesem Sinne führt es auch, wenn die Aufnahme der Kindertagesstätte in den Bedarfsplan des Jugendhilfeträgers gemessen an den gesetzlichen Planungsvorgaben zu Unrecht unterblieben ist (VG Lüneburg, Urteil vom 27.08.2002 - 4 A 207/98 - OVG Lüneburg…, Beschl. vom 16. Juni 1997, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 25.04.2002, NVwZ 2002, 1382 ff.).
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