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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44906
VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22 (https://dejure.org/2024,44906)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28.11.2024 - 4 A 211/22 (https://dejure.org/2024,44906)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 28. November 2024 - 4 A 211/22 (https://dejure.org/2024,44906)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 34; AsylG, § 4 Abs 1; AsylG, § 77 Abs 3; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; MRK, Art 3
    Somalia: Klage eines somalischen Staatsbürgers gegen Ablehnung des Asylantrages (Bescheid von 2022) abgewiesen; im Fall des Klägers Asylverfahren in Deutschland nach Gewährung des subsidiären Schutzes in Griechenland (keine Unzulässigkeitsentscheidung); kein ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (vgl. dazu bereits Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf EzAR-NF 62 Nr. 55; VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - A 11 S 1203/19 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf EzAR-NF 96 Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 04. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2020, 158; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - 1 LB 351/20 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf Asylmagazin 2021, 24; Bay. VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 13a B 20.31087 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A -, juris).

    Eine Verletzung des Art. 3 EMRK kommt in besonderen Ausnahmefällen auch bei "nichtstaatlichen" Gefahren aufgrund prekärer Lebensbedingungen in Betracht, bei denen ein "verfolgungsmächtiger Akteur" (§ 3c AsylG) fehlt, wenn die humanitären Gründe gegen die Ausweisung "zwingend" sind mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und die Versorgungslage betreffend Nahrung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung (BVerwG, Urteil vom 04. Juli 2019, a.a.O.).

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - und - C-163/17 -, jeweils juris) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 04. Juli 2019, a.a.O.).

  • EuGH, 18.06.2024 - C-352/22

    Die Anerkennung als Flüchtling in einem Mitgliedstaat steht der Auslieferung des …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Sein Hinweis, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 18. Juni 2024 (C-753/22) sei zusammen mit der Entscheidung des EuGHs vom 18. Juni 2024 unter dem Aktenzeichen C 352/22 zu lesen, stützt nicht das Klagebegehren.

    Der EuGH hat nämlich im Verfahren, das unter dem Aktenzeichen C 352/22 geführt wird, eine Antwort auf die Bindungswirkung der Gewährung internationalen Schutzes eines Mitgliedstaats im Rahmen eines Auslieferungsverfahrens gegeben.

    Diese Gesichtspunkte stehen der vom Kläger vertretenen Annahme entgegen, die vom EuGH im Verfahren C- 352/22 dargelegten Grundsätze hätten auch dann Relevanz, wenn eine vom Bundesamt erlassene Abschiebungsandrohung gegenüber einem Asylbewerber, der in einem anderen Mitgliedstaat internationalen Schutz gewährt bekommen hat, zu überprüfen ist.

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot; …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK vorliegt, ist grundsätzlich auf den gesamten Abschiebungszielstaat abzustellen und zunächst zu prüfen, ob solche Umstände an dem Ort vorliegen, an dem die Abschiebung endet (vgl. BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2013, 1167 m.w.N.).

    Für die Beantwortung der Frage, ob dem Asylbewerber im Falle einer Abschiebung tatsächlich die Gefahr droht, einer dem Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu werden, sind dabei die Verhältnisse im ganzen Land in den Blick zu nehmen, wobei in einem ersten Schritt die Verhältnisse am Zielort der Abschiebung zu prüfen sind (BVerwG, Urteil vom 3 1 . Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2023 - 4 LB 443/18

    Kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG 2004 in Verbindung mit Art. 3 …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Dazu muss er insbesondere alle in seine Sphäre fallenden erheblichen Tatsachen zur Überzeugung des Gerichts vortragen (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 - 4 LB 443/18 OVG -, juris, m.w.N.).

    Dies gilt nicht nur für in die Sphäre des Schutzsuchenden fallende Tatsachen, sondern für alle für die Gefahrenprognose erheblichen Umstände (Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Mai 2023 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Der Prognosemaßstab der tatsächlichen Gefahr entspricht dem der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, juris).

    Ein eindeutiger, über alle Zweifel erhabener Beweis, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre, kann daher nicht verlangt werden (BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2019, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - A 11 S 1203/19

    Prüfungsumfang beim erneuten Asylverfahren - Rückkehrmöglichkeit nach Afghanistan

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (vgl. dazu bereits Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf EzAR-NF 62 Nr. 55; VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - A 11 S 1203/19 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf EzAR-NF 96 Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 04. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2020, 158; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - 1 LB 351/20 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf Asylmagazin 2021, 24; Bay. VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 13a B 20.31087 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A -, juris).

    Auch in einem solchen Fall kann ausnahmsweise ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu bejahen sein, wenn die Abschiebung zu einer ernsthaften, schnellen und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands des Betroffenen führen würde, die ein schweres Leiden oder eine erhebliche Verringerung der Lebenserwartung zur Folge hätte (VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2019, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 LB 351/20

    Afghanistan: Berufung abgewiesen; Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Auch schlechte humanitäre Verhältnisse können eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (vgl. dazu bereits Nds. OVG, Urteil vom 29. Januar 2019 - 9 LB 93/18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf EzAR-NF 62 Nr. 55; VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2019 - A 11 S 1203/19 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf EzAR-NF 96 Nr. 12; BVerwG, Urteil vom 04. Juli 2019 - 1 C 45.18 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 2020, 158; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - 1 LB 351/20 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf Asylmagazin 2021, 24; Bay. VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - 13a B 20.31087 -, juris; OVG Münster, Urteil vom 18. Juni 2019 - 13 A 3930/18.A -, juris).

    Stellen die dortigen Verhältnisse einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK dar, ist zu prüfen, ob auch in anderen Landesteilen derartige Umstände vorliegen (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - 1 LB 351/20 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf Asylmagazin 2021, 24; VGH Bad.-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020 - A 11 S 2042/20 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf ZAR 2021, 128).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Der Europäische Gerichtshof habe nämlich in seinem Urteil vom 19. März 2019 (C-297/17) festgestellt, dass Art. 33 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2013/32/EU dahingehend auszulegen sei, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt sei, von der durch diese Vorschrift eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, einen Antrag als unzulässig abzulehnen, weil dem Antragsteller bereits von einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden sei, wenn die Lebensverhältnisse, die ihn in dem Mitgliedstaat erwarten würden, ihn der ernsthaften Gefahr aussetzen würde, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bzw. i.S.v. Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu erfahren.

    In seiner jüngeren Rechtsprechung zu Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union stellt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH, Urteile vom 19. März 2019 - C-297/17 u.a. - und - C-163/17 -, jeweils juris) darauf ab, ob sich die betroffene Person "unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not" befindet, "die es ihr nicht erlaubte, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere, sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigte oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzte, der mit der Menschenwürde unvereinbar wäre" (vgl. hierzu auch BVerwG…, Urteil vom 04. Juli 2019, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab der hinreichenden Sicherheit hat demgemäß bei der Prüfung der Flüchtlingsanerkennung keine Bedeutung mehr (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. September 2010 - 10 C 11.09 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis auf Buchholz 451.902 Europ Auslu Asylrecht Nr. 42).

    Auch im Rahmen der Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung subsidiären Schutzes nach dieser Vorschrift ist der Maßstab der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" anzuwenden, wobei ebenfalls Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie den Vorverfolgten bzw. -geschädigten durch die (widerlegbare) Vermutung privilegiert, dass sich eine frühere Verfolgung oder Schädigung bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 07. September 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus VG Osnabrück, 28.11.2024 - 4 A 211/22
    Das Gericht muss gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO die nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen volle Überzeugung von der Wahrheit des behaupteten individuellen Schicksals und von der Richtigkeit der Prognose drohender politischer Verfolgung gewinnen (BVerwG, Urteile vom 29. November 1977 - 1 C 33.71 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NJW 1978, 2463, und vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, juris, mit Veröffentlichungshinweis u.a. auf NVwZ 1985, 658).

    Aufgrund der Beweisschwierigkeiten, in denen sich der Schutzsuchende zu den asylbegründenden Vorgängen im Heimatland regelmäßig befindet, muss sich das Gericht jedoch mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad an Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig ausgeschlossen werden können (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 a.a.O.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann …

  • BVerwG, 21.04.2022 - 1 C 10.21

    Grundsätzlich kein Abschiebungsschutz bei Existenzsicherung für absehbare Zeit …

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2017 - A 11 S 1704/17

    Zuerkennung subsidiären Schutzes; Gefahrenlage für eine Bevölkerungsgruppe wegen …

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis; …

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt; …

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2019 - 13 A 3930/18

    Afghanistan, Iran, Existenzminimum, Existenzgrundlage, extreme Gefahrenlage, …

  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 13a B 20.31087

    Kein Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots bezogen auf …

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

  • OVG Sachsen, 12.10.2022 - 5 A 78/19

    Somalia/Mogadischu; subsidiärer Schutz; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt; …

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …

  • BVerwG, 02.08.1983 - 9 C 599.81

    Politische Verfolgung - Rückkehr in den Verfolgerstaat - Zumutbarkeit - …

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …

  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 308.81

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Voraussetzungen eines …

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 31.03.1992 - 9 C 57.91

    Irakischer Asylbewerber; Asylantrag als Nachfluchtgrund; latente Gefährdungslage

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener …

  • VG Schleswig, 16.12.2022 - 4 B 8/22

    Antrag nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO auf Änderung eines Beschlusses - erneute …

    Weiter rechtfertigt auch der mittlerweile ergangene Widerspruchsbescheid vom 28. November 2022 und die dagegen erhobene Klage - 4 A 211/22 - keine Änderung des Beschlusses vom 23. August 2022, da die gerichtliche Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes, hier des Kostenerstattungsbescheides vom 7. Februar 2022, nunmehr in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. November 2022, wirkt (BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 1987 - 1 C 19/85 - juris Rn. 43; OVG Schleswig, Beschluss vom 10. April 1992 - 4 M 33/92 - n.v.).
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