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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,8119
VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19 (https://dejure.org/2024,8119)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.04.2024 - 4 A 2622/19 (https://dejure.org/2024,8119)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. April 2024 - 4 A 2622/19 (https://dejure.org/2024,8119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hessen
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 47 Abs. 1 Nr. 1, 3
    Vereinbarkeit der genehmigten Grundwasserförderung mit dem Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wasserrechtlicher Bescheid betreffend die Entnahme von Grundwasser ist rechtmäßig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 2 November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rdnr. 58 sowie Urteil vom 9. Februar 2017 -7 A 2/15 -, juris Rdnr. 582) zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 a WRRL überzeuge nicht.

    Maßgeblich für die Prüfung des § 47 WHG ist der allgemeine ordnungsrechtliche Maßstab (vgl. zu § 27 Abs. 2 Nr. 2 WHG: BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rdnr. 480).

    Es ist grundsätzlich sachgerecht, die darin enthaltenen Bewertungen auch bei wasserrechtlichen Zulassungsverfahren zu Grunde zu legen, sofern sie den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechend zustande gekommen sind und ihre Bewertungen vertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rdnr. 489).

    Ein Verstoß gegen das Verbesserungsgebot wäre insbesondere dann anzunehmen, wenn die genehmigte Grundwasserentnahme dem Erreichen eines guten mengenmäßigen Zustands des Grundwassers entgegenstünde (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rdnr. 582).

    Bei der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht allein auf die Auswirkungen des einzelnen Vorhabens abzustellen, sondern es ist zu prüfen, ob dieses einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Projekten schädliche Beeinträchtigungen zur Folge haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rdnr. 217).

    Eine Reduzierung des Schutzniveaus ist damit nicht verbunden, da Vorbelastungen den für die FFH-Prüfung maßgeblichen Erhaltungszustand so verschlechtern können, dass nur noch geringe Zusatzbelastungen toleriert werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9 Februar 2017 - 7 A 2/15 -, juris Rdnr. 220).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2019 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Auch spreche der Schlussantrag des Generalanwalts vom 12. November 2019 (C-535/18, Rdnr. 39 bis 47) dafür, dass der allgemeine ordnungsrechtliche Maßstab nicht den unionsrechtlichen Anforderungen genüge.

    Setze sich die vom Kläger vertretene, den Ausführungen des Generalanwalts im Verfahren EuGH C-535/18 entnommene Auffassung durch, sei zu prüfen, ob die Erreichung eines guten Zustands eines Gewässerkörpers nach bester wissenschaftlicher Erkenntnis nicht gefährdet sei.

    Rn. 87 Entgegen der Auffassung des Klägers ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2020 (C-535/18, juris), dass ein anderer, strengerer Prüfungsmaßstab zugrunde zu legen ist.

    In der Entscheidung werden die Anforderungen von Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie mit denen von Art. 4 WRRL verglichen, dies allerdings nur im Hinblick auf die Frage, ob die Prüfung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebot vor Erteilung einer Genehmigung zu erfolgen hat und nicht im Gerichtsverfahren nachgeholt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Mai 2020 a.a.O., Rdnr. 76, 80; nachfolgend BVerwG…, Urteil vom 30. November 2020 - 9 A 5/20 -, juris Rdnr. 35).

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Die in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 2 November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rdnr. 58 …sowie Urteil vom 9. Februar 2017 -7 A 2/15 -, juris Rdnr. 582) zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 a WRRL überzeuge nicht.

    Dies werde dem Regel-Ausnahmeverhältnis der Vorschriften nicht gerecht, das Verbesserungsgebot verliere damit seine eigenständige Bedeutung (BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rdnr. 49).

    Auch insoweit ist auf den allgemeinen ordnungsrechtlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab abzustellen und nicht auf die höheren Anforderungen des FFH-Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 C 25/15 -, juris Rdnr. 58).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Ein Vorhaben ist nur dann mit den Erhaltungszielen des Gebietes verträglich, wenn aus wissenschaftlicher Sicht keine Zweifel bestehen, dass es für sich genommen oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes im Hinblick auf dessen Erhaltungsziele kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007- 9 A 20/05 -, juris Rdnr. 41).

    Nicht zu berücksichtigen sind allerdings solche Maßnahmen, mit denen schädliche Maßnahmen ausgeglichen werden sollen (vgl. EuGH…, Urteil vom 15. Mai 2014 - C-521/12 -, juris Rdnr. 28, 29; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007- 9 A 20/05 -, juris Rdnr. 53).

  • VG Darmstadt, 22.08.2019 - 6 K 1357/13

    Grundwasserförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. August 2019 ( 6 K 1357/13.DA ) abzuändern und.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 22. August 2019 - 6 K 1357/13.DA - abzuändern, soweit es der Klage stattgibt, und die Klage abzuweisen.

  • VG Darmstadt, 02.11.2010 - 4 K 542/08

    Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einem Streit auf Bewilligung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Das VG Darmstadt habe durch Urteil vom 2. November 2010 (4 K 542/08) rechtskräftig entschieden, dass die Grundwasserentnahme des Beigeladenen zu 1. als Altfall keiner Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfe.

    Im Verfahren 4 K 542/08.DA habe das Verwaltungsgericht Darmstadt in seinem Urteil vom 2. November 2010 festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich gewesen sei.

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Mai 2020 (C 535/18) enthalte hierzu keine gegenteilige Aussage.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Der Europäische Gerichtshof hat diese Vorschrift mit Urteil vom 7. November 2013 für mit Art. 10a der UVP-Richtlinie unvereinbar erklärt (EuGH, Urteil vom 7. November 2013 - C-72/12 -, juris Rdnr. 31).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Rn. 59 Dem EuGH-Urteil vom 7. September 2004 (C-127/02) zur Herzmuschel-Fischerei sei nichts Gegenteiliges zu entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung …

    Auszug aus VGH Hessen, 16.04.2024 - 4 A 2622/19
    Rn. 58 Auch sei nicht nachvollziehbar, warum als Vergleichsmaßstab nicht der Ist-Zustand der Standortbedingungen, nämlich die gleichbleibenden Grundwasserzustände heranzuziehen seien (vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. Dezember 2011 - 8 D 58/08.AK -, juris Rdnr. 140).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen; …

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der …

  • EuGH, 05.05.2022 - C-525/20

    Association France Nature Environnement (Impacts temporaires sur les eaux de …

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2018 - 6 B 1.17

    Berufungsverfahren; Klage einer Umweltvereinigung; Wasserrechtliche Erlaubnis; …

  • BVerwG, 10.11.2009 - 9 B 28.09

    FFH-Verträglichkeitsprüfung; erhebliche Beeinträchtigung; Erhaltungsziel; …

  • EuGH, 21.03.2024 - C-671/22

    Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • BVerwG, 26.09.2019 - 7 C 6.18

    Klage gegen eine erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2025 - 3 L 6/24

    Rücknahme und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis; zwischenzeitliche …

    Ansatz für die FFH-Prüfung ist die Frage, ob das Vorhaben Ursache für eine nachteilige Veränderung des Gebiets sein kann (vgl. HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 113).

    Bei einer mehrjährigen Unterbrechung liegt es nahe, als status quo bzw. Ist-Zustand nicht den Zustand des letzten Betriebs der bestehenden Anlage vor mehreren Jahren, sondern - wie allgemein grundsätzlich anerkannt - den status quo zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zu ermitteln (vgl. dazu BVerwG…, Beschluss vom 10. November 2009 - 9 B 28.09 - juris Rn. 3; HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 112 und 115).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2026 - 3 L 6/24

    Beurteilungsmaßstab für FFH-Verträglichkeitsprüfung und Prüfung des …

    In der nationalen Rechtsprechung wird davon ausgegangen, dass als Ist-Zustand grundsätzlich der Zustand zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung unter Berücksichtigung der Vorbelastungen zu ermitteln ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Mai 2019 -7 C 27.17 [E-CLI:DE:BVerwG:2019:150519U7C27.17.0]-Rn. 22 und 44; HessVGH, Urteil vom 16. April 2024 -4 A 2622/19 [ECLI:DE:VGHHE:2024:0416.4A2622.19.00] -Rn.112 und 115).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2026 - 3 S 276/21

    Unionsrechtliche und nationale Voraussetzungen für das Einleiten von bei der …

    Aussagen zu einem insoweit geänderten Prognosemaßstab hinsichtlich der Feststellung von Verstößen gegen die Bewirtschaftungsziele enthält das Urteil, das sich auch zu Art. 4 Abs. 1 Buchst. a WRRL verhält und insoweit jedoch lediglich die bisherigen Maßstäbe referiert (…vgl. EuGH, Urt. v. 21.03.2024 - C-671/22 -, juris Rn. 39 ff.), nicht (…ebenso Bay. VGH, Urt. v. 22.07.2025 - 22 A 23.40033 -, juris Rn. 182; Hess. VGH, Urt. v. 16.04.2024 - 4 A 2622/19 -, juris Rn. 87).
  • VG München, 30.07.2025 - M 31 K 18.1609

    Fischzuchtanlage, Beschränkte Erlaubnis, Nachträgliche Anordnung eines …

    Denn mit der Verpflichtung zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen ist weder eine normative Ermächtigung zur abschließenden Definition des Umfangs des Verschlechterungsverbots noch des - hier maßgeblichen - Verbesserungsgebot des § 27 WHG verbunden (…BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 8 CS 21.720 - juris Rn. 41;… VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 91;… VG München, B.v. 16.2.2021 - M 2 S 20.3930 - juris Rn. 37; im Ergebnis auch HessVGH, U.v. 16.4.2024 - 4 A 2622/19 - juris Rn. 107).
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