Rechtsprechung
| BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Eingruppierung wissenschaftlicher Angestellter mit Forschungsaufgaben nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) - Zustimmungserfordernis des Betriebsrates zur Eingruppierung - Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: Mitbestimmung bei Eingruppierung und bei der Gestaltung abstrakt-genereller Entlohnungsgrundsätze, Rechtswirkungen des § 75 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 08.03.1985 - 3 BV 2/85
- LAG Niedersachsen, 16.07.1985 - 8 TaBV 3/85
- BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Papierfundstellen
- BAGE 50, 258
- NZA 1986, 337 (Ls.)
Wird zitiert von ... (97) Zitiert selbst (18)
- BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Damit folgt der erkennende Senat zugleich der entsprechenden Beurteilung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen. - BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82
Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht - …
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Dabei nimmt das Landesarbeitsgericht auch mit Recht Bedacht darauf, daß dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereiche des Arbeitsentgelts nur eine subsidiäre Bedeutung zukommt, weil hier neben tariflichen Bestimmungen die Vertragsfreiheit Vorrang hat (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II mit weiteren Nachweisen). - BAG, 07.10.1982 - 2 AZR 455/80
Unzulässigkeit von Teilkündigungen
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Dabei übersieht der Senat nicht, daß bei Arbeitsverhältnissen Teilkündigungen grundsätzlich unzulässig sind und demgemäß einzelne Teile eines Arbeitsvertrages unter Fortbestand der übrigen Arbeitsbedingungen grundsätzlich nicht gekündigt werden können (vgl. BAG 40, 199, 206 = AP Nr. 5 zu § 620 BGB Teilkündigung sowie Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 56 V S. 551).
- BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Zwar betrifft diese Gesetzesnorm nicht die individuelle Gestaltung der Löhne und Gehälter der einzelnen Arbeitnehmer, sondern nur die Prinzipien, nach denen in einem Betrieb abstrakt-generell Arbeitsentgelte bestimmt werden, also die Strukturformen des Entgelts einschließlich der Vollziehungsformen (vgl. BAG 45, 91, 103 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG 29, 103, 110 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision;… Dietz/-Richardi, aaO, § 87 Rz 499;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 121;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 219 und Wiese, aaO, § 87 Rz 319 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74
Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen - …
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Zwar betrifft diese Gesetzesnorm nicht die individuelle Gestaltung der Löhne und Gehälter der einzelnen Arbeitnehmer, sondern nur die Prinzipien, nach denen in einem Betrieb abstrakt-generell Arbeitsentgelte bestimmt werden, also die Strukturformen des Entgelts einschließlich der Vollziehungsformen (vgl. BAG 45, 91, 103 = AP Nr. 15 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG 29, 103, 110 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Provision;… Dietz/-Richardi, aaO, § 87 Rz 499;… Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 87 Rz 121;… Galperin/Löwisch, aaO, § 87 Rz 219 und Wiese, aaO, § 87 Rz 319 mit weiteren Nachweisen). - BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74
Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Diese Nachwirkung betrifft jedoch den Angestellten Dr. T deswegen nicht, weil sich die Nachwirkung eines Tarifvertrages nicht auf Arbeitsverhältnisse erstreckt, die - wie das des Angestellten Dr. T zur Antragstellerin - erst nach dem Außerkrafttreten eines Tarifvertrages begründet worden sind (vgl. BAG 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung mit weiteren Nachweisen). - BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82
Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Ihr Fehlen ist jedoch dann unschädlich, wenn im Einzelfalle klar ersichtlich ist, ob nach dem Begehren des Rechtsmittelklägers das gesamte vorinstanzliche Urteil oder nur Teile davon aufgehoben werden sollen (vgl. die Urteile des Senats BAG 44, 268, 270 = AP Nr. 1 zu § 20 BMT-G II sowie vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 - AP Nr. 89 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 06.10.1978 - 1 ABR 51/77
Auswirkung und Erforderlichkeit personeller Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 2 BetrVG
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Wie bereits der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 6. Oktober 1978 (- 1 ABR 51/77 -, AP Nr. 10 zu § 99 BetrVG 1972) im einzelnen hervorgehoben hat, dient nämlich nach dem Willen des Gesetzgebers der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG der Wahrung der Individualinteressen des von der Maßnahme des Arbeitgebers unmittelbar betroffenen Arbeitnehmers. - BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Vielmehr ist davon auszugehen, daß dieses Rechtsinstitut dem allgemeinen Schuldrecht nicht unbekannt ist (vgl. § 543 und § 469 BGB), das Recht des TVG insoweit keine Einschränkungen enthält und sogar überhaupt von Regelungen über die Kündigung von Tarifverträgen absieht (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und für die Möglichkeit der Kündigung nur einzelner tariflicher Bestimmungen oder von Teilen von Tarifverträgen angesichts der Elastizität des Tarifrechts ein erhebliches praktisches Bedürfnis besteht. - BAG, 19.11.1974 - 1 ABR 20/73
Betriebverfassungsrechtlicher Rechtsstatus - Rechtsschutzinteresse - Leitender …
Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85
Andererseits ist hiernach aber das Rechtsschutzinteresse dann noch zu bejahen, wenn sich eine betriebsverfassungsrechtliche Streitfrage zwar im Einzelfalle erledigt, sie jedoch fortwirkende Bedeutung hat und jederzeit wieder auftauchen kann (vgl. BAG 26, 345, 349 = AP Nr. 2 zu § 5 BetrVG 1972 sowie Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 80 Rz 20). - BAG, 13.02.1985 - 4 AZR 304/83
Eingruppierung: Lehrerin für "staatlich geprüfte Lehrerin der Kurzschrift und des …
- BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84
Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag
- BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73
Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender …
- BAG, 30.11.1983 - 4 AZR 353/81
Arbeiter des öffentlichen Dienstes - Bewährungsaufstieg - Bewährungszeit - …
- BAG, 18.03.1975 - 1 ABR 102/73
Beschlußverfahren: Rechtsschutzinteresse
- BAG, 15.05.1957 - 1 ABR 8/55
Unselbständige Anschlußrechtsbeschwerde - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren …
- BAG, 31.01.1969 - 1 ABR 11/68
Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat
- BAG, 17.12.1968 - 1 AZR 178/68
Tarifvertragsgeltung
- BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89
Arzt-Krankenhaus-Vertrag
Die Vergütungsordnung zum BAT (Anlage 1 a und 1 b) ist zum 31. Dezember 1983 arbeitgeberseitig wirksam gekündigt worden (vgl. BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAGE 49, 247 = AP Nr. 3 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 139/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht).Die Vergütungsordnung zum BAT galt mithin über diesen Zeitpunkt hinaus nur noch nachwirkend gemäß § 4 Abs. 5 TVG (BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).
Diese Nachwirkung erstreckt sich nicht auf erst nach Außerkrafttreten der tarifvertraglichen Regelungen begründete Arbeitsverhältnisse (BAGE 27, 22, 29 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).
Nach der ständigen, zutreffenden Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 50, 258, 271 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 562/89 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 14. Februar 1990 - 4 AZR 575/89 - nicht veröffentlicht) vermögen die ungekündigt fortbestehenden Regelungen der §§ 22, 26 BAT nur in Verbindung mit der Vergütungsordnung zum BAT individuelle Rechtsansprüche zu erzeugen.
Die weiter geltende Vorschrift des § 22 BAT ist zwar die Grundnorm der Vergütung der Angestellten, die jedoch bei nicht bestehender Vergütungsordnung praktisch nicht vollziehbar und daher für sich gesehen "inhaltsleer" ist (BAGE 50, 258, 272 ff. = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; BAGE 50, 277, 288 ff. = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; ebenso PK-BAT Wolf, § 22 Rz 5).
- BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05
Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum
Das Bundesarbeitsgericht verneint allerdings in ständiger Rechtsprechung eine normative Wirkung von Tarifregelungen nach § 4 Abs. 5 TVG, wenn das Arbeitsverhältnis erst während der Nachwirkungszeit begründet wird (vgl. 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90; 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22; 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258; 7. November 2001 - 4 AZR 703/00 - BAGE 99, 283; 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288). - BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85
Mitbestimmung bei Eingruppierung
Von einer einseitigen Änderung der Vergütungsordnung der FhG könnte - möglicherweise - dann nicht gesprochen werden, wenn - wie in dem vom Vierten Senat am 3. Dezember 1985 entschiedenen Fall der M.-P.-Gesellschaft (- 4 ABR 60/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen) - schon bislang der Entlohnungsgrundsatz praktiziert worden wäre, daß sich die Vergütung der Angestellten stets nach der Vergütung der Angestellten im öffentlichen Dienst, insbesondere des Bundes, richten soll, gleichgültig, auf welcher Rechtsgrundlage diese Vergütung beruht.
- BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 86/88
Absenkung der Vergütung - Zustimmungspflicht des Betriebsrats bei Anwendung des …
In Übereinstimmung mit dem Beschluß des Senats vom 3. Dezember 1985 (BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT) stellen die Vorinstanzen fest, daß die in Anwendung des Absenkungserlasses vorgenommene Vergütung weder gegen ein Gesetz noch gegen einen Tarifvertrag verstößt und auch keine Benachteiligung der Angestellten vorliegt, so daß der Betriebsrat zu Unrecht seine Zustimmungsverweigerung auf § 99 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 BetrVG stützt.Damit kann nach Kündigung der Vergütungsordnung von einem Verstoß gegen § 22 BAT nicht die Rede sein (vgl. im einzelnen BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT).
Ein rechtserheblicher Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt aber nur dann vor, wenn von einem Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 13. Februar 1985 - 4 AZR 304/83 - AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT m. w. N.).
Auch insoweit werden vom Rechtsbeschwerdeführer keine neuen Gründe eingeführt, die zu einer Änderung der Rechtsprechung des Senats führen könnten, so daß im einzelnen auf BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT Bezug zu nehmen ist.
- BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 50/85 st immunqsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und 4 ABR 60/85 ~, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren.
Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen), wogegen auch der Antragsgegner keine Einwendungen erhebt.
§ 22 BAT kann sich aber nicht zu Gunsten des Angestellten H auswirken, weil für ihn aus den dargelegten Gründen die Vergütungsordnung zum BAT nicht gilt (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
- LAG Düsseldorf, 13.09.2001 - 11 (4) Sa 906/01
Unter Verstoß gegen das Begünstigungsverbot an ein Betriebsratsmitglied gezahlte …
Bei § 75 BetrVG handelt es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Norm, die entsprechende Verpflichtungen für Arbeitgeber und Betriebsrat begründet, jedoch keine unmittelbare individuelle Ansprüche des einzelnen Arbeitnehmers erzeugt (BAG 03.12.1985 - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 2 zu § 74 BAT).Allerdings nimmt § 75 Abs. 1 BetrVG sachlich auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz Bezug (BAG 03.12.1985 - 4 ABR 60/85 - a. a. O.), der umgekehrt seinerseits u. a. auch mit § 75 BetrVG dogmatisch begründet wird (…vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des ArbR, Bd. l, § 48 a l 2, S. 420).
In keinem Fall kann aber - wie immer man die dogmatischen Zusammenhänge zwischen § 75 BetrVG und dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz betrachtet - der Arbeitnehmer über § 75 BetrVG bessergestellt werden als nach den allgemeinen zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entwickelten Rechtsprinzipien (BAG 03.12.1985 - 4 ABR 60/85 - a. a. O.).
- BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 403/97
Nachwirkung eines Tarifvertrages
b) Demgegenüber nimmt das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung an, die nur noch nachwirkenden Inhaltsnormen eines Tarifvertrags ergreifen ein Arbeitsverhältnis nicht, wenn es erst im Nachwirkungszeitraum begründet wird (BAG Urteile vom 6. Juni 1958 - 1 AZR 515/57 - BAGE 6, 90 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Nachwirkung; vom 13. Juni 1958 - 1 AZR 591/57 - BAGE 6, 31 = AP Nr. 2 zu § 4 TVG Effektivklausel; vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG; vom 15. Februar 1965 - 5 AZR 347/64 - BAGE 17, 90 = AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG; vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung; Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 -BAGE 50, 277 = AP Nr. 1 zu § 74 BAT; vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258 = AP Nr. 2 zu § 74 BAT; vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 - AP Nr. 1 zu § 2 MTV Ang-DFVLR; Urteil des Senats vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 247/96 - AP Nr. 20 zu § 3 TVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; vgl. auch Beschluß des Ersten Senats vom 9. Juli 1996 - 1 ABR 55/95 - AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung). - BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag
Die Teilkündigung von Tarifverträgen ist jedenfalls dann zulässig, wenn sich eine entsprechende Vereinbarung in dem betreffenden Tarifvertrag befindet und daraus klar hervorgeht, auf welche Bestimmungen oder Teile des Tarifvertrages sich die Möglichkeit der Teilkündigung beziehen soll (BAG 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 - BAGE 50, 258). - LAG München, 25.11.1986 - 3 TaBV 37/86
Lösung von den Bindungen des öffentlichen Dienstes durch Ausübung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der …
Wann immer in dieser Weise abstrakt geltende, allgemeine " Eingruppierungsgrundsätze" praktiziert werden, besteht, wie auch das Landesarbeitsgericht zutreffend erkannt hat, ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).Weiter ist davon auszugehen, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder die Vergütungsordnung zum BAT nach Maßgabe des § 74 Abs. 2 Unterabs. 4 BAT zum 31. Dezember 1983 wirksam gekündigt worden ist (vgl. dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen).
Deswegen kann insoweit von einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht die Rede sein (vgl. auch dazu die Beschlüsse des Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 -, beide zur Veröffentlichung vor gesehen, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 247/96
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- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 193/97
Herauswachsen aus dem Geltungsbereich eines Tarifvertrages
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- BAG, 20.09.2006 - 10 AZR 33/06
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- BVerwG, 16.02.1988 - 6 P 24.86
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- LAG Rheinland-Pfalz, 05.02.2019 - 6 TaBV 24/18
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- BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 23.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 214/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 215/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 290/97
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 194/97
- LAG Hamm, 06.09.2010 - 10 TaBV 51/10
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- BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken …
- BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87
Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers - …
- LAG Hamm, 08.10.2010 - 10 TaBV 5/10
Auskunftsanspruch des Betriebsrats zu Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit …
- LAG Hamm, 23.06.2004 - 18 Sa 551/04
Auslegung einer Verweisung, arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen …
- BVerwG, 24.05.1989 - 6 P 9.87
Eingruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Absenkung der Eingangsvergütung …
- BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 14.86
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 18.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- LAG Hessen, 17.02.2011 - 5 TaBV 110/10
Zulässigkeit einer Beschwerde - fehlender Beschwerdeantrag
- BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 426/97
- BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 63/86
Lohnrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer - Umgruppierung von …
- BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 548/86
Wirksamkeit von Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmungsrecht des …
- BAG, 01.02.1989 - 4 ABR 83/88
Eingangseingruppierung eines Diplom-Informatikers in ein Institut für …
- BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 25.87
- BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 17.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 163/86
Absenkung der Anfangsvergütung für Berufsberater - Übergang des …
- BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 21/86
- BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 130/86
Gleichstellung von Zeitsoldaten - Grundwehrdienst Leistende - Absenkung der …
- BAG, 05.09.1988 - 4 ABN 27/88
- BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 6.87
- BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 19.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BVerwG, 29.02.1988 - 6 P 1.87
Personalvertretungsrecht - Absenkung der Eingangsvergütung - Mitbestimmung des …
- BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 558/86
Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche Vereinbarung der …
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 67/85
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Mitarbeiters …
- LAG Hessen, 06.08.1986 - 9 Sa 1234/85
Tarifliche Eingruppierung nach Bundesangestelltentarif (BAT); Abbedingung …
- BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 8.87
Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei der Eingruppierung - Absenkung der …
- BAG, 27.05.1987 - 4 AZR 551/86
Wirksamkeit der Absenkung der Eingangsvergütung - Arbeitsvertragliche …
- BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 386/86
Streitigkeit über die tarifliche Vergütung von Arbeitberatern bei der …
- BAG, 13.08.1986 - 4 AZR 741/85
Anrechnung von Vordienstzeiten nach Absenkungserlaß im öffentlichen Dienst - …
- BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 575/89
Berechtigtes Interesse an der Feststellung über die Anrechnung von Dienstzeiten …
- BAG, 14.02.1990 - 4 AZR 562/89
Eingruppierung einer wissenschaftlichen Hilfskraft - Wissenschaftliche Hilfskraft …
- BVerwG, 16.03.1988 - 6 P 24.87
Mitbestimmung eines Personalrates
- BAG, 11.11.1987 - 4 AZR 340/87
Gewährung freier Tage für Feiertage bei Schichtarbeit - Vergleichbarkeit zwischen …
- BAG, 16.06.1987 - 4 ABR 29/87
- BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 68/85
- BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 11/86
- BVerwG, 01.08.1988 - 6 P 33.87
Möglichkeit einer isolierten Kündigung der Vergütungsordnungen zum …
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 10.08.2000 - VerwG.EKD 0124/E5
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D38
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 04.05.2000 - VerwG.EKD 0124/D39
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