Rechtsprechung
| OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Oberlandesgericht Bremen
FamFG §§ 5 Abs. 1 Nr. 4; 113 Abs. 1 S. 2; 266 FamFG; GVG §§ 17a Abs. 4 Satz 3; 17a Abs. 6; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
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ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
Zuständigkeit des Familiengerichts
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Familiengerichts
Verfahrensgang
- AG Bremerhaven - 53 C 985/23
- OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.05.2015 - X ARZ 61/15
Zulässigkeit der Verfahrenstrennung bei Eventualverhältnis; Wirksamkeit der …
Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Sofern die Beteiligten hiergegen nicht gemäß § 17a Abs. 6, Abs. 4 Satz 3 GVG erfolgreich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt haben, wird die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs im Grundsatz gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH…, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9).Diese Bindungswirkung entfällt - anders bei Verweisungsbeschlüssen gemäß § 281 ZPO - auch nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (BGH…, Beschluss vom 29.04.2014, X ARZ 172/14, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9;… Zöller/Lückemann, ZPO, 35. Aufl., § 17a GVG Rn. 13, jeweils m.w.N.).
Zwar wird eine - deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dann für zulässig gehalten, wenn anderenfalls eine funktionierende Rechtspflege nicht mehr gewahrt wäre, weil es innerhalb eines Verfahrens und im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes zu Zweifeln unter den Gerichten über die Bindungswirkung einer Verweisung gekommen ist und extreme Verstöße gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen (BGH…, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 08.12.2016, juris Rn. 16;… OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 12, jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.05.2013 - X ARZ 167/13
Bindungswirkung der Verweisung an das zuständige Gericht des zulässigen …
Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Sofern die Beteiligten hiergegen nicht gemäß § 17a Abs. 6, Abs. 4 Satz 3 GVG erfolgreich das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt haben, wird die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs im Grundsatz gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend (BGH, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9).Zwar wird eine - deklaratorische - Zuständigkeitsbestimmung in analoger Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dann für zulässig gehalten, wenn anderenfalls eine funktionierende Rechtspflege nicht mehr gewahrt wäre, weil es innerhalb eines Verfahrens und im Rahmen eines negativen Kompetenzkonfliktes zu Zweifeln unter den Gerichten über die Bindungswirkung einer Verweisung gekommen ist und extreme Verstöße gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht kommen (BGH, Beschluss vom 14.05.2013, X ARZ 167/13, juris Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 11; BGH…, Beschluss vom 08.12.2016, juris Rn. 16;… OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 12, jeweils m.w.N.).
- BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17
Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen …
Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung" weit auszulegen (BGH, Beschluss vom 12.07.2017, XII ZB 40/17, juris Rn. 12). - BGH, 29.04.2014 - X ARZ 172/14
Verweisung an das Gericht eines anderen Rechtswegs: Bindungswirkung bei …
Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Diese Bindungswirkung entfällt - anders bei Verweisungsbeschlüssen gemäß § 281 ZPO - auch nicht ohne weiteres, wenn sich die Verweisung als objektiv willkürlich erweist (BGH, Beschluss vom 29.04.2014, X ARZ 172/14, juris Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 19.05.2015, X ARZ 61/15, juris Rn. 9;… Zöller/Lückemann, ZPO, 35. Aufl., § 17a GVG Rn. 13, jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 1 SV 2/22
Verweisung zwischen allgemeinem Zivilgericht und Familiengericht
Auszug aus OLG Bremen, 06.03.2024 - 4 AR 2/24
Vielmehr gelten § 17a Abs. 1 bis 5 GVG nach § 17 Abs. 6 GVG auch für die in bürgerlichen Rechtstreitigkeiten, Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeiten zuständigen Spruchkörper in ihrem Verhältnis untereinander (OLG Hamm…, Beschluss vom 18.05.2010, II-2 Sdb (FamS) Zust 14/10, juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.06.2022, 1 SV 2/22, juris Rn.10, jeweils m.w.N.).
- OLG Celle, 12.07.2024 - 14 W 14/24
Abgrenzung der funktionellen Zuständigkeiten zwischen der allgemeinen …
Dabei ist im Hinblick auf die gewünschte möglichst umfassende Zuständigkeit des Familiengerichts eine großzügige Beurteilung geboten (OLG Bremen, Beschl. v. 06.03.2024 - 4 AR 2/24, BeckRS 2024, 4755, Rn. 10;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 7. Aufl. 2018, Rn. 42).Daher stellen Auseinandersetzungen zwischen ehemals Verheirateten um die Verteilung von Kontoguthaben nach Trennung und Scheidung als naheliegende und häufig vorkommende Folge oder Begleiterscheinung der Beendigung einer Ehe regelmäßig eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG dar (…OLG Dresden, Beschl. v. 27.06.2016 - 20 W 502/16, juris, Rn. 5, 15;… OLG München, Beschl. v. 20.12.2011 - 2 UF 1740/11, juris, Rn. 8;… Breuers, in: Weinreich/Klein Familienrecht, 7. Aufl. 2022, § 266 FamFG Rn. 5;… Schwamb, in: Bumiller/Harders/Schwamb FamFG, 13. Aufl. 2022, § 266 Rn. 4;… Giers, in: Sternal FamFG, 21. Aufl. 2023, § 266 Rn. 16;… Heiter, in: Prütting/Helms FamFG, 6. Aufl. 2023, § 266 Rn. 54d; Wever, FF 2008, 399; Burger, FamRZ 2009, 1017, 1020; für die Verteilung speziell von aus gekündigten Bausparverträgen folgenden Guthaben als sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG: OLG Bremen, Beschl. v. 06.03.2024 - 4 AR 2/24, BeckRS 2024, 4755, Rn. 10).
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