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Rechtsprechung
   OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26739
OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12 (https://dejure.org/2012,26739)
OLG Celle, Entscheidung vom 27.08.2012 - 4 AR 40/12 (https://dejure.org/2012,26739)
OLG Celle, Entscheidung vom 27. August 2012 - 4 AR 40/12 (https://dejure.org/2012,26739)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 ZPO; § 281 ZPO
    Begründung einer Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage eines Mitdarlehensnehmers aus § 426 BGB durch den Wohnsitz des Beklagten bei Unterzeichnung eines Darlehensvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29; ZPO § 281
    Begründung einer Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage eines Mitdarlehensnehmers aus § 426 BGB durch den Wohnsitz des Beklagten bei Unterzeichnung eines Darlehensvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann entfaltet eine Verweisung keine Bindungswirkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung einer Zuständigkeit nach § 29 ZPO für eine Klage eines Mitdarlehensnehmers aus § 426 BGB durch den Wohnsitz des Beklagten bei Unterzeichnung eines Darlehensvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann entfaltet eine Verweisung keine Bindungswirkung? (IBR 2013, 1308)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken - 6 O 268/12
  • LG Stade - 3 O 305/11
  • OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige …

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634).

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris), es sei denn, das unzuständige Gericht hätte von sich aus auf die angeblich bestehende Verweisungsmöglichkeit hingewiesen (BGH NJW 2002, 3634, 3636).

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei …

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung (Senat, Beschluss vom 3. August 2011, Az: 4 AR 43/11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az: X ARZ 109/11, Rn 11).

    Der Vorwurf der Willkür soll jedoch entfallen, wenn keine Anhaltspunkte für die eigene Zuständigkeit wegen fehlender Anknüpfungspunkte in der Akte bestanden (BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az: X ARZ 109/11, Rn. 12).

  • BGH, 10.06.2003 - X ARZ 92/03

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses; Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Ausreichend ist nicht, dass der Verweisungsbeschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (z. B. BGH NJW 2003, 3201).

    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris), es sei denn, das unzuständige Gericht hätte von sich aus auf die angeblich bestehende Verweisungsmöglichkeit hingewiesen (BGH NJW 2002, 3634, 3636).

  • OLG Celle, 03.08.2011 - 4 AR 43/11

    Grundsätzezzur Bindungswirkung einer Verweisung; Anforderungen an die Pflicht des …

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    1.Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung (festhalten an Senat, Beschluss vom 03. August 2011, Az: 4 AR 43/11).

    Setzt sich ein Gericht bei der Verweisung des Rechtsstreits gem. § 281 ZPO inhaltlich nicht mit einer - möglichen - eigenen Zuständigkeit auseinander, begründet dies grundsätzlich die Annahme objektiver Willkür und nimmt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung (Senat, Beschluss vom 3. August 2011, Az: 4 AR 43/11; BGH, Beschluss vom 17. Mai 2011, Az: X ARZ 109/11, Rn 11).

  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag - …

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Ein Ausnahmefall ist allerdings dann gegeben, wenn ein unzweifelhaft örtlich zuständiges Gericht sich darüber hinwegsetzt, dass die Verweisung des Rechtsstreits gemäß § 281 Abs. 1 ZPO die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts voraussetzt (BGH NJW 1993, 1273; NJW 2002, 3634).
  • BGH, 27.05.2008 - X ARZ 45/08

    Bindungswirkung einer von beiden Parteien beantragten Verweisung

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Dies entzieht auch einen sachlich zu Unrecht erlassenen Verweisungsbeschluss grundsätzlich jeder Nachprüfung (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2008, Aktenzeichen: X ARZ 45/08 m. w. N. - aus juris).
  • OLG Hamm, 04.10.2002 - 31 W 65/02
    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Der Senat hält es jedoch mit dem Landgericht Heilbronn (Baurecht 1979, 1073, das allerdings auf die Besonderheiten des Ortes des Bauwerks abstellt), OLG Hamm (FamRZ 2003, 315) und OLG München (OLGR München 1994, 38) für angemessen, zur Regelung der Zuständigkeit im vorliegenden Fall die Bestimmung des § 29 Abs. 1 ZPO heranzuziehen, weil die Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses darauf beruht, dass die Parteien ein Vertragsverhältnis mit der das Darlehen gewährenden Bank eingegangen sind.
  • OLG Brandenburg, 27.07.2010 - 1 AR 25/10

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Celle, 27.08.2012 - 4 AR 40/12
    Allerdings ist ein Verweisungsbeschluss auch bei gänzlichem Fehlen einer Begründung noch nicht offensichtlich gesetzwidrig, wenn die Entscheidung im Einvernehmen beider Parteien ergangen ist (BGH NJW 2003, 3201, 3203; s. a. BGH NJW 2002, 3634, 3635 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Juli 2010, Az.: 1 AR 25/10 - aus juris), es sei denn, das unzuständige Gericht hätte von sich aus auf die angeblich bestehende Verweisungsmöglichkeit hingewiesen (BGH NJW 2002, 3634, 3636).
  • BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 55/25

    Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei Bauverträgen auch für Ansprüche …

    Der Senat hält es jedoch […] für angemessen, zur Regelung der Zuständigkeit im vorliegenden Fall die Bestimmung des § 29 Abs. 1 ZPO heranzuziehen, weil die Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses darauf beruht, dass die Parteien ein Vertragsverhältnis mit der das Darlehen gewährenden Bank eingegangen sind" (OLG Celle, Beschluss vom 27. August 2012, 4 AR 40/12, juris Rn. 7; vgl. zu einer ähnlichen Konstellation auch bereits OLG Hamm…, Beschluss vom 4. Oktober 2002, 31 W 65/02, juris Rn. 1).

    Rn. 28 Wie das Oberlandesgericht Celle im o. g. Fall (Beschluss vom 27. August 2012, 4 AR 40/12, juris) angenommen hat, besteht zwar auch vorliegend kein Vertragsverhältnis zwischen den Prozessparteien (hier: zwischen den Klägerinnen und den Beklagten zu 2] und 3]); die behaupteten Ansprüche aufgrund des Gesamtschuldverhältnisses beruhen aber - wie dort - letztlich darauf, dass jeder der Gesamtschuldner mit dem Gläubiger ein Vertragsverhältnis eingegangen ist.

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