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Rechtsprechung
   BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8571
BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,8571)
BGH, Entscheidung vom 25.08.2009 - 4 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,8571)
BGH, Entscheidung vom 25. August 2009 - 4 ARs 6/09 (https://dejure.org/2009,8571)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 247 StPO; § 338 Nr. 5 StPO; § 240 StPO; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK
    Anfrageverfahren zur Revisibilität der fortdauernden Abwesenheit des nach § 247 StPO während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen begründet den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO; Recht des Angeklagten auf ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 247; ; StPO § 338

  • Wolters Kluwer

    Fortdauernde Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247; StPO § 338
    Fortdauernde Abwesenheit des während einer Zeugenvernehmung entfernten Angeklagten bei der Verhandlung über die Entlassung des Zeugen als absoluter Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.1998 - 3 StR 643/97

    Äußerung eines Angeklagten nach seiner Unterrichtung über den Inhalt einer in …

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
    Daher ist regelmäßig (zu einer Ausnahme vgl. Senatsbeschluss NStZ 2006, 713) der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte bei dieser Verhandlung als einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht anwesend ist (vgl. nur BGH NJW 1998, 2541 m.w.N.).

    Insoweit gilt weder der einschränkende Maßstab des § 244 Abs. 2 StPO noch ist dem Angeklagten eine Bindung an die besonderen Anforderungen eines Beweisantrags auferlegt (vgl. BGH NJW 1998, 2541).

  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des …

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
    Daher ist regelmäßig (zu einer Ausnahme vgl. Senatsbeschluss NStZ 2006, 713) der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben, wenn der Angeklagte bei dieser Verhandlung als einem wesentlichen Teil der Hauptverhandlung nicht anwesend ist (vgl. nur BGH NJW 1998, 2541 m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2006 - 4 StR 353/06

    Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung (unberechtigte Abwesenheit; …

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
    Rn. 4 Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse NStZ 2007, 352; NStZ 2000, 440; StV 1991, 451).
  • BGH, 30.03.2000 - 4 StR 80/00

    Absoluter Revisionsgrund; Anwesenheitsrecht des Angeklagten; Vergewaltigung; …

    Auszug aus BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 6/09
    Rn. 4 Der beabsichtigten Entscheidung des 5. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (vgl. nur Senatsbeschlüsse NStZ 2007, 352; NStZ 2000, 440; StV 1991, 451).
  • BGH, 25.08.2009 - 4 ARs 7/09

    Anfrageverfahren zur Revisibilität der Augenscheinseinnahme anlässlich einer …

    Im Hinblick auf die in den gesetzlichen Wertungen zum Ausdruck kommende fundamentale Bedeutung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten hat der Senat Bedenken, den Begriff der Vernehmung im Sinne des § 247 StPO der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 338 Nr. 6 StPO anzugleichen (vgl. Senatsbeschluss vom heutigen Tage - 4 ARs 6/09).
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