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Rechtsprechung
   BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11647
BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86 (https://dejure.org/1986,11647)
BGH, Entscheidung vom 29.09.1986 - 4 ARs 7/86 (https://dejure.org/1986,11647)
BGH, Entscheidung vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 (https://dejure.org/1986,11647)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung eines Verfolgten bei Verjährung der Tat im ersuchten Staat - Beachtlichkeit einer Vollstreckungsverjährung bei Auslieferungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1981 - 4 ARs 18/80

    Ersuchen der italienischen Botschaft um Auslieferung eines österreichischen …

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 und 2 IRG setzt - wie früher die Vorlegung nach § 27 Abs. 1 und 2 DAG - voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; 33, 310, 314; BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 ARs 3/83).
  • BGH, 26.07.1984 - 4 ARs 8/84

    Zulässigkeit der Auslieferung zur Strafverfolgung nach im Inland eingetretener …

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
    Außerdem verbietet sich eine vorherige Anhörung auch deshalb, weil sie den Zweck der vom Oberlandesgericht zu treffenden Entscheidung gefährden würde (§ 77 IRG i. Verb. m. § 33 Abs. 4 StPO; vgl. BGH NJW 1985, 570, 572; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1986 - 4 ARs 8/86).
  • BGH, 10.09.1985 - 4 ARs 10/85

    Zulässigkeit der Vorlegung einer Rechtsfrage bei prozessualer Überholung durch …

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 und 2 IRG setzt - wie früher die Vorlegung nach § 27 Abs. 1 und 2 DAG - voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; 33, 310, 314; BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 ARs 3/83).
  • BGH, 08.07.1986 - 4 ARs 8/86

    Anrechnung - Freiheitsentziehung - Ausland - Auslieferung - Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
    Außerdem verbietet sich eine vorherige Anhörung auch deshalb, weil sie den Zweck der vom Oberlandesgericht zu treffenden Entscheidung gefährden würde (§ 77 IRG i. Verb. m. § 33 Abs. 4 StPO; vgl. BGH NJW 1985, 570, 572; BGH, Beschluß vom 8. Juli 1986 - 4 ARs 8/86).
  • BGH, 30.03.1983 - 4 ARs 3/83

    Prüfung des Auslieferungserfordernisses beiderseitiger Strafbarkeit im Sinne von …

    Auszug aus BGH, 29.09.1986 - 4 ARs 7/86
    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 und 2 IRG setzt - wie früher die Vorlegung nach § 27 Abs. 1 und 2 DAG - voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; 33, 310, 314; BGH, Beschluß vom 30. März 1983 - 4 ARs 3/83).
  • BGH, 05.03.1987 - 4 ARs 1/87

    Voraussetzungen für eine Vollstreckungsverjährung - Prüfung der …

    Die Vorlegung nach § 42 Abs. 1 IRG setzt voraus, daß die vorgelegte Rechtsfrage für das anhängige Auslieferungsverfahren Bedeutung haben kann (vgl. BGHSt 30, 55, 58 [BGH 11.03.1981 - 4 ARS 18/80]/59; BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86 - m.w.Nachw.).

    Daß ein Teil der einheitlichen Strafe für erlassen erklärt worden ist, kann nicht zu einer anderen Beurteilung führen, denn es kommt allein auf die Höhe der rechtskräftig erkannten Strafe an (vgl. BGH, Beschluß vom 29. September 1986 - 4 ARs 7/86).

  • BGH, 13.01.1987 - 4 ARs 22/86

    Todesstrafe als Auslieferungshindernis; Prüfungspflicht des Oberlandesgerichts im …

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