Rechtsprechung
| BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
- openjur.de
Bezugnahme auf Tarifvertrag; ergänzende Vertragsauslegung
- Bundesarbeitsgericht
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession
- rechtsinformationen.bund.de
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 611 Abs 1 BGB, BAT, TV-L
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- Betriebs-Berater
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
- bag-urteil.com
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung - Regelungslücke aufgrund Tarifsukzession
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Tarifrecht - Auslegung eines Feststellungsantrags; Bestimmtheit der Klage; Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel; lückenhafte Vertragsregelung; ergänzende Vertragsauslegung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Bezugnahme auf Tarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung
Verfahrensgang
- ArbG Bremen-Bremerhaven, 04.11.2010 - 1 Ca 1054/10
- LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 20/11
- BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Papierfundstellen
- NZA 2014, 102
- BB 2013, 2484
- DB 2013, 2808
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (12)
- BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 796/08
Ergänzende Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Diese Abreden (zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthalten hinsichtlich der Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT (in der Fassung für Bund und Länder) (…vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 14).Beide Tarifverträge sind keine jeweilige Fassung des BAT (vgl. nur BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18, BAGE 134, 283).
Rn. 14 3. Die unbedingte dynamische Bezugnahme bewirkt jedoch eine nachträgliche Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (…ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20;… 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283).
Rn. 15 a) Die Bezugnahmeregelungen sind spätestens seit dem 1. November 2006 lückenhaft geworden (…st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 17 mwN; 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff. mwN, BAGE 134, 283).
Rn. 29 cc) Aufgrund der Aufspaltung der bis zum 30. September 2005 weitgehend gleichlautenden Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes in die tariflichen Regelungen des TVöD (Bund) und des TV-L ist in einem zweiten Schritt zu bestimmen, welches Tarifwerk die Parteien in Bezug genommen hätten, wenn sie die eingetretene Tarifsukzession bedacht hätten (zu den Maßstäben BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 38, BAGE 134, 283 ).
- BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 392/10
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Diese Abreden (…zu den Maßstäben der Auslegung einer solchen Allgemeinen Geschäftsbedingung BAG 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 15, BAGE 134, 283) enthalten hinsichtlich der Vergütungsregelungen eine zeitdynamische Bezugnahme auf die jeweiligen Regelungen des BAT (in der Fassung für Bund und Länder) (vgl. nur BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 14).Rn. 14 3. Die unbedingte dynamische Bezugnahme bewirkt jedoch eine nachträgliche Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20;… 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283).
Rn. 15 a) Die Bezugnahmeregelungen sind spätestens seit dem 1. November 2006 lückenhaft geworden (st. Rspr., BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 17 mwN;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 25 ff. mwN, BAGE 134, 283).
Rn. 21 (2) Darüber hinaus ergeben sich aus der Herausnahme einzelner, spezieller Bestimmungen des BAT aus der Verweisungsregelung in § 5 Buchst. a des Arbeitsvertrags keine Anhaltspunkte, die Parteien hätten die grundsätzliche Anbindung ihres Arbeitsverhältnisses an die tariflichen Bedingungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Länder hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen ausschließen wollen (s. auch BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 21 ff.).
Hierzu bedarf es regelmäßig aber einer über längere Zeit geübten, einverständlichen Vertragspraxis (ausf. BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 29 mwN).
- BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 194/08
Auslegung einer Verweisungsklausel auf die Vergütungsordnung des BAT
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 13 2. Die Bezugnahmeregelung erfasst nach ihrem Wortlaut, der sich nicht auf ersetzende Tarifverträge bezieht (dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38;… 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 130, 286), weder den den BAT in der für den Bund geltenden Fassung zum 1. Oktober 2005 ersetzenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD (Bund)) vom 13. September 2005 (§ 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005) noch den für den Bereich der Länder ab dem 1. November 2006 geltenden TV-L, der gleichfalls nach § 2 TVÜ-Länder den BAT im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ablöst.Rn. 23 (3) Ein anderes Auslegungsergebnis ergibt sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch nicht aus dem Urteil des Senats vom 10. Juni 2009 (- 4 AZR 194/08 -).
Dabei standen die Differenzierung der Vergütungselemente und damit die eigenständig geregelte Vergütungsstruktur in den AVB einer ergänzenden Auslegung der AVB entgegen, es sollten die jeweiligen Regelungen des TV-L über das Entgelt in diese einbezogen werden (BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 39 f.).
- BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08
Nachbindung an einen Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 9 I. Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklage (st. Rspr., s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässige Feststellungsklage ist, wie die gebotene Auslegung ergibt (…dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN), hinreichend bestimmt (… zu den Anforderungen etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53 ). - BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08
Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 13 2. Die Bezugnahmeregelung erfasst nach ihrem Wortlaut, der sich nicht auf ersetzende Tarifverträge bezieht (…dazu BAG 10. Juni 2009 - 4 AZR 194/08 - Rn. 38; 22. April 2009 - 4 ABR 14/08 - Rn. 25 mwN, BAGE 130, 286), weder den den BAT in der für den Bund geltenden Fassung zum 1. Oktober 2005 ersetzenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD (Bund)) vom 13. September 2005 (§ 2 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005) noch den für den Bereich der Länder ab dem 1. November 2006 geltenden TV-L, der gleichfalls nach § 2 TVÜ-Länder den BAT im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder ablöst. - BAG, 04.07.2012 - 4 AZR 759/10
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 9 I. Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklage (…st. Rspr., s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässige Feststellungsklage ist, wie die gebotene Auslegung ergibt (dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN), hinreichend bestimmt (… zu den Anforderungen etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53 ). - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 784/07
Vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrags
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 9 I. Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklage (…st. Rspr., s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässige Feststellungsklage ist, wie die gebotene Auslegung ergibt (…dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN), hinreichend bestimmt (… zu den Anforderungen etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53 ). - BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 706/09
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 14 3. Die unbedingte dynamische Bezugnahme bewirkt jedoch eine nachträgliche Lücke der vertraglichen Vereinbarung, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (…ausf. zu den Voraussetzungen und Maßstäben BAG 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 20; 6. Juli 2011 - 4 AZR 706/09 - Rn. 27, 31 ff., BAGE 138, 269;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 23, 31 ff., BAGE 134, 283). - BAG, 22.10.2008 - 4 AZR 735/07
Eingruppierung "Koordinator der Sanitätsstation" in der Chemischen Industrie
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Rn. 9 I. Die nach ständiger Rechtsprechung als sog. Elementenfeststellungsklage (…st. Rspr., s. nur BAG 1. Juli 2009 - 4 AZR 261/08 - Rn. 26 ff., BAGE 131, 176;… 22. Oktober 2008 - 4 AZR 784/07 - Rn. 11 mwN, BAGE 128, 165) zulässige Feststellungsklage ist, wie die gebotene Auslegung ergibt (…dazu BAG 4. Juli 2012 - 4 AZR 759/10 - Rn. 13 mwN), hinreichend bestimmt (… zu den Anforderungen etwa BAG 26. Januar 2011 - 4 AZR 333/09 - Rn. 13; 22. Oktober 2008 - 4 AZR 735/07 - Rn. 53 ). - BAG, 25.08.2010 - 4 AZR 14/09
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel
Auszug aus BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12
Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Bezugnahmeregelungen noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (ausf. BAG 25. August 2010 - 4 AZR 14/09 - Rn. 26 mwN). - BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 333/09
Bestimmtheit einer Feststellungsklage
- LAG Bremen, 24.08.2011 - 2 Sa 20/11
- BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22
Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz
Rn. 15 1. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen und infolge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder (vgl. dazu BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 12 ff. mwN) nach dem TV-L sowie nach dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder). - LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16
Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen …
Rn. 80 Aus der Herausnahme einzelner, spezieller Bestimmungen des BAT aus einer vertraglichen Verweisungsregelung ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien die grundsätzliche Anbindung ihres Arbeitsverhältnisses an die tariflichen Bedingungen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes und der Länder hinsichtlich der Vergütungsbestimmungen hätten ausschließen wollen (BAG, Urteil vom 18.04.2012 - 4 AZR 392/10, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12).Das gilt insbesondere dann, wenn sich die Parteien hinsichtlich der Hauptleistungspflichten den Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes anvertraut haben (BAG, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12).
Die einmalige Geltendmachung eines Vergütungsbestandteils nach dem BAT lässt keinen Rückschluss auf einen übereinstimmenden Parteiwillen zu (BAG, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12).
Rn. 101 (a) Die Beantwortung der Frage, welche Nachfolgeregelung des BAT für die Vergütung maßgeblich ist, richtet sich nach folgenden Grundsätzen (BAG, Urteil vom 16.12.2009 - 5 AZR 888/08, Urteil vom 03.07.2013 - 4 AZR 41/12):.
- BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21
Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen - …
Rn. 21 aa) Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gemäß § 3 des Arbeitsvertrags in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder (vgl. dazu BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 12 ff. mwN) nach dem TV-L sowie nach dem Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder).
- LAG Hamm, 05.12.2023 - 6 Sa 81/23
Höhe des Anspruchs auf Corona-Sonderzahlung in der Ansparphase der Teilzeit im …
Beide Tarifverträge sind keine jeweilige Fassung des BAT (BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12, Rn. 13).Aufgrund dieser Vertragspraxis (vgl. BAG, 03.07.2013 - 4 AZR 41/12, Rn. 27) hätte es daher deutlicher Anhaltspunkte bedurft, sofern von den Parteien eine Abkehr von der durch ergänzende Vertragsauslegung gewonnenen und von den Parteien gelebten Bezugnahme auf den TV-L gewünscht gewesen wäre.
- ArbG Hamburg, 13.08.2014 - 20 Ca 37/14
Dynamische Bezugnahme auf BAT - Tarifsukzession - ergänzende Vertragsauslegung
Beide Tarifverträge sind keine jeweilige Fassung des BAT (vgl. BAG, Urteil vom 03. Juli 2013, 4 AZR 41/12, zit. nach Juris, Rn. 13 m.w.N.).Durch die weitgehende Ersetzung des BAT für den Bereich des Bundes und der Länder durch den TVöD einerseits und den TV-L andererseits hat die dynamische Entwicklung des BAT ihr Ende gefunden (BAG vom 03. Juli 2013, aaO., Rn. 15).
Ein solches Verständnis ist weder mit dem Wortlaut der Bezugnahmeregelung noch mit dem Zweck einer zeitdynamischen Bezugnahme vereinbar (BAG vom 03. Juli 2013, aaO., Rn. 16).
Es ist kein Grund erkennbar, der dafür sprechen könnte, dass eine ergänzende Vertragsauslegung nur bei einer vollumfänglichen Bezugnahme des BAT erfolgen kann (…vgl. hierzu auch: BAG, Urteile vom 21. August 2013, 5 AZR 581/11, zit. nach Juris, Rn. 45; vom 03. Juli 2013, aaO., Rn. 19 ff.;… vom 15. Juni 2011, 4 AZR 665/09, zit. nach Juris, Rn. 34;… vom 18. Mai 2011, 5 AZR 213/09, zit. nach Juris, Rn. 20).
- BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts
Rn. 12 1. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich gemäß § 2 des Arbeitsvertrags in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder (vgl. dazu BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 12 ff. mwN) nach dem TV-L sowie nach dem TVÜ-Länder. - LAG Hamm, 28.01.2025 - 17 SLa 369/24 Diese über längere Zeit geübte, einverständliche Vertragspraxis lässt den Rückschluss darauf zu, dass die Parteien bei Abschluss der Ergänzungsvereinbarung am 21. November 2000 und auch des Vergleichs vom 23. Juli 2008 übereinstimmend davon ausgingen, dass auch das als Übergangsgeld geschuldete Ruhegeld iSd. § 2 Abs. 2 der Vereinbarung der Anpassung nach § 9 der Vereinbarung unterliegt (vgl. allg. BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 27).
Auch die Orientierung an den Erhöhungssätzen des TV-L nach Wegfall des BAT, von der die Parteien übereinstimmend ausgegangen sind, ist nicht zu beanstanden (vgl. allg. (BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 11ff.).
- BAG, 04.07.2024 - 6 AZR 3/24
Corona-Sonderzahlung - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell
Von der Bezugnahme wird nach ihrem Wortlaut, der sich nicht auf ersetzende Tarifverträge bezieht, der ab dem 1. November 2006 geltende TV-L, der nach § 2 TVÜ-Länder den BAT im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder abgelöst hat, nicht erfasst (vgl. BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 13;… 19. Mai 2010 - 4 AZR 796/08 - Rn. 18, BAGE 134, 283). - BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21
Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer …
Rn. 16 1. Das Arbeitsverhältnis bestimmte sich gemäß § 2 des Arbeitsvertrags - nach gebotener ergänzender Auslegung (…vgl. hierzu BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 444/17 - Rn. 24; ausf. 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 12 ff.) - in Folge der Tarifsukzession im öffentlichen Dienst für den Bereich der Länder nach dem TV-L sowie dem TVÜ-Länder. - BAG, 13.11.2025 - 6 AZR 73/25
TV-L - Arbeitszeit - Werkstatt für behinderte Menschen
Rn. 25 cc) Der ergänzenden Vertragsauslegung steht nicht entgegen, dass die Parteien nicht alle zentralen Regelungsgegenstände aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes in Bezug genommen haben, sondern von der arbeitsvertraglichen Verweisung einzelne Bestimmungen des BAT-O aufgrund der Regelungen in Ziff.1.1 ff. Arbeitsvertrag ausgenommen sind (vgl. BAG 3. Juli 2013 - 4 AZR 41/12 - Rn. 19;… 18. April 2012 - 4 AZR 392/10 - Rn. 23, BAGE 141, 150). - BAG, 20.03.2024 - 4 AZR 154/23
Eingruppierung einer Leiterin einer Galerie - Angestellte mit abgeschlossener …
- BAG, 12.02.2015 - 10 AZR 50/14
Theaterbetriebszuschlag - Bemessungsgrundlage
- BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 34/22
Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines …
- LAG Nürnberg, 25.09.2013 - 2 Sa 172/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechenland - Entgeltabsenkung
- LAG Nürnberg, 17.01.2014 - 3 Sa 254/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Griechische Schule
- ArbG Bielefeld, 21.01.2015 - 3 Ca 1553/14
1. Wird in einem Arbeitsvertrag geregelt, dass die Vergütung in Anlehnung an die …
- ArbG Herne, 16.10.2013 - 5 Ca 2135/13
Gleichbehandlungsgrundsatz, Herausnahme beurlaubter Beamter aus dem …
- ArbG Paderborn, 28.04.2016 - 1 Ca 1911/15
Vergütungsansprüche eines Verwaltungsangestellten hinsichtlich Eingruppierung …
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