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Rechtsprechung
   BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,307
BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76 (https://dejure.org/1977,307)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1977 - 4 AZR 47/76 (https://dejure.org/1977,307)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 (https://dejure.org/1977,307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform - Tarifliche Formvorschriften - Nachwirkungszeitraum - Nachwirkende Abschlußform außer Kraft setzende Vereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 29, 182
  • MDR 1977, 963
  • DB 1977, 2145
 
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Wird zitiert von ... (38)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71

    Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse - …

    Auszug aus BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76
    Für die Vereinbarung von Nebenabreden ist nämlich die Schriftform in § 4 Abs. 2 BAT konstitutiv vorgeschrieben, was sich bereits aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt, der ausdrücklich festlegt, daß Nebenabreden nur bei Schriftform wirksam sind (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT).

    Der normative Teil des Tarifvertrages enthält aber nach § 1 Abs. 1 TVG solche Rechts normen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 4 BAT mit weiteren Angaben).

  • BAG, 07.05.1986 - 4 AZR 556/83

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf Zulagen, Nebenabrede, Schriftform, Verjährung

    Demgemäß hat der Senat § 4 Abs. 2 BAT beispielsweise für anwendbar gehalten bei Vereinbarungen über Fahrtkostenersatz und Verpflegungszuschüsse (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT und vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 365/71 - AP Nr. 1 zu § 4 MTB II), Trennungsentschädigung (BAG 35, 7, 12 = AP Nr. 3 zu § 19 TV Arb Bundespost), die Fliegerzulage (BAG 29, 182, 184 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT), Zuschußregelungen zu Beiträgen des Angestellten zu Kranken- und Unterstützungsvereinen (Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 383/76 - AP Nr. 5 zu § 4 BAT) und die Gewährung von Essenszuschüssen (BAG 37, 228, 233 = AP Nr. 8 zu § 4 BAT).

    Das führt nach § 4 Abs. 2 BAT, Art. 2 EGBGB, § 125 und § 126 BGB zur Unwirksamkeit dieser Vereinbarung, wobei eine wie in § 4 Abs. 2 BAT tariflich zwingend vorgeschriebene Schriftform als gesetzliche Schriftform anzusehen ist (vgl. BAG 29, 182, 186 = AP Nr. 4 zu § 4 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Die zwingende Wirkung des Tarifvertrages hat lediglich zur Folge, dass die Einzelvereinbarung in diesem Zeitraum keine Geltung entfalten kann, von der tariflichen Wirkung verdrängt wird (Senat 18. Mai 1977 - 4 AZR 47/76 - BAGE 29, 182, 186; BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222, 225; 21. September 1989 - 1 AZR 454/88 - BAGE 62, 360, 376 mit zust. Anm. Löwisch AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 43; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 484 ff.; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 15; Jacobs in Jacobs/Krause/Oetker Tarifvertragsrecht § 7 Rn. 6; Hromadka/Maschmann Arbeitsrecht Band 2 4. Aufl. § 13 Rn. 276; Lieb/Jacobs Arbeitsrecht 9. Aufl. Rn. 470; Etzel NZA 1987 Beil.
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Da der Sinn der Nachwirkung in der Verhinderung eines inhaltslosen Arbeitsverhältnisses liegt, so der Senat im Anschluß an Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 185, kann als eine "andere Abmachung" nur eine rechtlich relevante Vereinbarung angesehen werden (BAGE 29, 182, 188 [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT).
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