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Rechtsprechung
   BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3024
BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 4 AZR 547/97 (https://dejure.org/1998,3024)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Lehrkraft - Arbeitsrechtliche Gleichbehandlung - Befähigung für Sonderschullehramt - Ordnungsbereiche - Regelungsbereiche - Gebot zur Gleichbehandlung - Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 (Gleichbehandlung); BGB § 612 Abs. 3
    Eingruppierung einer Lehrkraft - Gleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Angestellte Lehrer (Eingruppierung) - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung bei der Eingruppierung an Sonderschulen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 90, 30
  • NZA 1999, 490
  • BB 1999, 480
  • DB 1999, 696
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 219/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es nicht, Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen und Lehrkräfte ohne diese Befähigung verschiedenen Vergütungsgruppen zuzuordnen (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.

    Dieser Anspruch setzt hier unter anderem voraus, daß der Anteil von Männern und Frauen in der durch den Eingruppierungserlaß begünstigten Vergleichsgruppe - der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen - wesentlich von demjenigen in der durch ihn benachteiligten Vergleichsgruppe - Lehrkräfte ohne diese Lehrbefähigung - abweicht (z. B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - aaO; vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - AP Nr. 3 zu § 612 BGB Diskriminierung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 563/96

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz enthält kein Gebot zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern in verschiedenen Ordnungs- oder Regelungsbereichen; ein Eingruppierungserlaß eines Bundeslandes für angestellte Lehrkräfte und der BAT betreffen verschiedene Ordnungsbereiche (Bestätigung der Rechtsprechung des Zehnten Senats, Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Darin folgt der Senat der Rechtsprechung des Zehnten Senats (Urteil vom 3. Dezember 1997 - 10 AZR 563/96 - AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Niedersachsen, 05.05.1997 - 5 (2) Sa 2202/94

    Gewährung von Vergütung aus Vergütungsgruppe; Anspruch aus Arbeitsvertrag; …

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 5 (2) Sa 2202/94 E -.

    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. Mai 1997 - 5 (2) Sa 2202/94 E - aufgehoben, soweit es der Klage stattgegeben hat.

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 264/96

    Mittelbare Entgeltdiskriminierung in einer Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Dieser Anspruch setzt hier unter anderem voraus, daß der Anteil von Männern und Frauen in der durch den Eingruppierungserlaß begünstigten Vergleichsgruppe - der Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Sonderschulen - wesentlich von demjenigen in der durch ihn benachteiligten Vergleichsgruppe - Lehrkräfte ohne diese Lehrbefähigung - abweicht (…z. B. Urteile des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - aaO; vom 10. Dezember 1997 - 4 AZR 264/96 - AP Nr. 3 zu § 612 BGB Diskriminierung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 19.08.1992 - 5 AZR 513/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Bereich der Vergütung

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Denn im ersten Fall gilt bei beiderseitiger Tarifgebundenheit gem. § 4 Abs. 1 TVG die tarifliche Vergütungsordnung mit unmittelbarer und zwingender Wirkung, während im zweiten Fall - in den Grenzen des Gleichbehandlungsgebots, das der Arbeitgeber innerhalb der einseitig gesetzten Vergütungsordnung zu beachten hat (z. B. Urteil des Fünften Senats vom 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP Nr. 102 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) - Vertragsfreiheit hinsichtlich der Vergütung besteht.
  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 218/93

    Eingruppierung einer Erzieherin - Mitttelbare Diskriminierung wegen des …

    Auszug aus BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 547/97
    Dies hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 219/93 - (BAGE 76, 44 = AP Nr. 51 zu Art. 119 EWG-Vertrag) und - 4 AZR 218/93 - (n.v.) für zwei hinsichtlich der entscheidungserheblichen Umstände mit dem vorliegenden Fall gleichliegende Sachen mit näherer Begründung entschieden.
  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz bindet zwar den Arbeitgeber innerhalb einer von ihm gesetzten Vergütungsordnung (vgl. BAG 19. August 1992 - 5 AZR 513/91 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 102 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 52, zu II 3 a der Gründe; 30. September 1998 - 4 AZR 547/97 - BAGE 90, 30, 35 = AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 159, zu I 1.2 der Gründe).
  • BAG, 02.07.2024 - 3 AZR 244/23

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifvertrag - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Ungeachtet dessen liegen verschiedene Sachverhalte vor, wenn sich die Bemessung der Versorgungsleistung einer Gruppe von Arbeitnehmern nach einem bestimmten Tarifvertrag, die einer zum Vergleich herangezogenen anderen Arbeitnehmergruppe - wie hier - nach einem anderen Regelungswerk richtet (vgl. zur Vergütung aufgrund unterschiedlicher Ordnungsbereiche BAG 30. September 1998 - 4 AZR 547/97 - zu I 1 1.2 der Gründe, BAGE 90, 30).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 20.04.1999 - 8 Sa 280/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche …

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  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 548/97
    Parallelsache zum Senatsurteil vom selben Tage - 4 AZR 547/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen .
  • LAG Hamm, 17.08.2004 - 12 Sa 41/04

    Eingruppierung einer technischen Angestellten in der Wohnungsbauförderung

    Vor diesem Hintergrund liegen bereits deshalb keine vergleichbaren Sachverhalte vor, da die Klägerin, die nach ihrem eigenen Vorbringen letztlich weit überwiegend technische Aufgaben wahrnimmt, auf der einen Seite und die Herren B4xxxxxxx und W4xxxxx auf der anderen Seite unterschiedlichen Ordnungs- und Regelungsbereichen angehören (vgl. BAG, Urteil v. 03.12.1997 - 10 AZR 563/96 -, AP Nr. 149 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG, Urteil v. 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 -, AP Nr. 159 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 30.09.1998 - 4 AZR 546/97
    Parallelsache zum Senatsurteil vom selben Tage - 4 AZR 547/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen .
  • LAG Hamm, 10.01.2001 - 18 Sa 1223/00

    Gleichbehandlung, betriebliches Vergütungssystem, Verfallklausel

    Rn. 49 Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist jedoch anwendbar, wenn der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren generalisierenden Prinzip gewährt, wenn er bestimmte Voraussetzungen oder einen bestimmten Zweck festlegt (z.B. BAG, Urteil vom 30.09.1998 - 4 AZR 547/97 - NZA 1999, 490; BAG, Urteil vom 19.08.1992 - 5 AZR 519/91 - NZA 1993, 172).
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