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| BVerwG, 12.03.1973 - IV B 103.72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bindungswirkung einer Verweisung eines Gerichts der ordentlichen Gerichtsbarkeit an ein Gericht der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.1972 - IX A 1199/70
- BVerwG, 12.03.1973 - IV B 103.72
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65
Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das …
Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV B 103.72
Dabei muß diejenige Klage- und Verfahrensart gewählt werden, die am meisten dem Rechtsschutzbegehren der Parteien entspricht (vgl. Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 25.65 - [Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 14]; Urteil vom 6. Juni 1967 - BVerwG IV C 216.65 - [BVerwGE 27, 170 [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]]). - BVerwG, 19.04.1967 - VI C 25.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.03.1973 - IV B 103.72
Dabei muß diejenige Klage- und Verfahrensart gewählt werden, die am meisten dem Rechtsschutzbegehren der Parteien entspricht (vgl. Urteil vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 25.65 - [Buchholz 310 § 41 VwGO Nr. 14]; Urteil vom 6. Juni 1967 - BVerwG IV C 216.65 - [BVerwGE 27, 170 [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]]).
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85
Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam - …
Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, den Kläger nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreits zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern (vgl. Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG 5 B 11.63 - Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 3), tritt die Bindungswirkung auch dann ein, wenn die Verweisung sachlich unrichtig gewesen sein sollte (Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7; Beschluß vom 12. März 1973 - BVerwG 4 B 103.72 - zu § 41 Abs. 2 VwGO sowie BGHZ 1, 341 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51] für die Parallelvorschrift des jetzt dem § 281 ZPO entsprechenden § 276 ZPO).
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