Rechtsprechung
| VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 80 Abs 4 VwGO, § 80 Abs 5 VwGO
Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2009 - 2 LB 4/09
Pauschaler Kurbeitrag bei zeitlich begrenztem Nutzungsrecht eines …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Die Annahme von 27 Aufenthaltstagen entspricht ohne Weiteres dieser Lebenserfahrung (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 26 f. zu 28 Aufenthaltstagen).Da es sich bei der Jahrespauschale des § 4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. b KAS um einen Ersatzmaßstab handelt, der sich aus der Summe der Tagessätze für die angenommene Anzahl von Aufenthaltstagen errechnet, und es sich hierbei um eine Typisierung, nicht um eine widerlegliche Vermutung handelt, hat dies zur Folge, dass auch derjenige Ferienwohnungsinhaber den vollen Betrag der Jahreskurabgabe zu zahlen hat, der nachweisen kann, dass er sich weniger Tage dort aufgehalten hat als für die Jahreskurabgabe zugrunde gelegt worden ist (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juni 2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27).
- VG Halle, 01.12.2022 - 4 A 102/22
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
4 A 102/22 anhängige Klage erhoben und zugleich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht.Der Antrag des Antragstellers ist bei verständiger Würdigung seines Begehrens nach § 122 Abs. 1, § 88 VwGO als Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage 4 A 102/22 gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO auszulegen.
- OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Gegenstand der Zweitwohnungssteuer ist das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) im Gebiet der die Steuer erhebenden Gemeinde, während die Kurabgabe ein Entgelt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Kur- und Erholungseinrichtungen darstellt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 27 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2021 - 5 MB 10/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zweitwohnungssteuerbescheide
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.;… Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24). - VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21
Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (OVG Schleswig…, Beschluss vom 23. August 2021 - 5 MB 10/21 - juris Rn. 7 m.w.N.; Beschluss der Kammer vom 31. März 2021 - 4 B 1/21 - juris Rn. 24). - OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18
Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr, vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5;… Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22). - BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Diese rechtfertigen die Annahme, dass Eheleute Ferien und Urlaub gemeinsam verleben und dass die Nutzung einer Zweitwohnung nicht nur durch einen der Ehepartner, sondern durch beide gemeinsam erfolgt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 - juris Rn. 3; vgl. auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 18. Oktober 2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 16). - VG Schleswig, 09.11.2021 - 4 B 29/21
Zweitwohnungssteuer; Ehegattenwohnung; Gleichartigkeit mit der Grundsteuer
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Die Erstreckung der Aufenthaltsvermutung in § 2 Abs. 2 Satz 1 KAS auf Ehegatten und Lebenspartner rechtfertigt sich vor dem Hintergrund, dass sich Ehegatten und Lebenspartner nach dem Gebot der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft die Benutzung der Wohnung nach § 1353 Abs. 1 BGB bzw. § 2 LPartG gegenseitig zu gestatten haben und Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen bzw. partnerschaftlichen Wohnung sind, zu der auch eine Zweitwohnung gehört (vgl. ausführlich VG Schleswig, Beschluss vom 9. November 2021 - 4 B 29/21 - juris Rn. 39). - OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18
Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag; …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Diese rechtfertigen die Annahme, dass Eheleute Ferien und Urlaub gemeinsam verleben und dass die Nutzung einer Zweitwohnung nicht nur durch einen der Ehepartner, sondern durch beide gemeinsam erfolgt (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 - juris Rn. 3; vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. Oktober 2019 - 9 LA 103/18 - juris Rn. 16). - VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …
Auszug aus VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (stRspr, vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 - juris Rn. 5; Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 - juris Rn. 22). - VG Schleswig, 04.08.2003 - 14 A 54/01
Jahreskurabgabe, Zweitwohnungsbesitzer, Ehepartner, Satzung, Kalkulation, …
- VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 21/20
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf …
- VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe
- OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1991 - 2 L 204/91
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 2 S 407/22
Heranziehung zu einer pauschalierten Jahreskurtaxe für Inhaber eines …
- 4 B 11/22 - juris Rn. 34; Gössl in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 43 Rn. 5.3). - VGH Baden-Württemberg, 22.12.2025 - 2 S 112/25
Heranziehung zu einer Jahreskurtaxe für Inhaber eines Bootsliegeplatzes; …
Rn. 165 Die für die Inhaber von Bootsliegeplätzen geltende Jahrespauschale darf nicht willkürlich gegriffen werden und in ihrer Höhe außer Verhältnis zu den gewährten Vorteilen stehen, sondern ist nachvollziehbar festzulegen (vgl. etwa auch OVG Schleswig-Holstein…, Urteil vom 22.06.2009 - 2 LB 4/09 - juris Rn. 27; zuletzt Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 14.06.2022 - 4 B 11/22 - juris Rn. 34; Gössl in Gössl/Reif u.a., Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, § 43 Anm. 5.3). - VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe
Die Antragstellerin und ihr Ehemann ... ., der zugleich Antragsteller des Verfahrens 4 B 11/22 ist, sind Eigentümer einer Wohneinheit im .
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der in Anspruch genommenen Zulassungsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegung der in Anspruch genommenen Zulassungsgründe
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Darlegung der in Anspruch genommenen Zulassungsgründe
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 16.10.2018 - 6 K 7064/16
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2021 - 8 S 3379/19
- BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4). - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Sinn der Revisionszulassung wegen Verfahrensmängeln ist die Kontrolle des Verfahrensgangs, nicht der Rechtsfindung (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - juris Rn. 5). - BVerwG, 06.10.1989 - 8 C 52.87
Wasserversorgung - Anschlussleitung - Öffentliche Einrichtung - Unterhaltskosten …
Auszug aus BVerwG, 10.08.2022 - 4 B 11.22
Das gilt auch, sofern der Verwaltungsgerichtshof im Bundesrecht niedergelegte Rechtssätze entsprechend auf das Landesrecht angewandt hat (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 8 C 52.87 - BVerwGE 82, 350 m. w. N. und Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 137 Rn. 66 ff.).
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