Rechtsprechung
| OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Abschiebungsandrohung; Vollziehung der Ausreispflicht durch Abschiebung; Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft als auflösende Bedingung der Aufenthaltserlaubnis; Vollziehbarer Verwaltungsakt als ...
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 30.09.1997 - 5 L 619/97
- OVG Brandenburg, 04.06.1998 - 4 B 140/97
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1999, 146
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 7.96
Ausländerrecht - Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch auf …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 22.09.1997 - 4 B 147.97
Ausbau des Bundesfernstraßennetzes - Bedarfsplan - Bindungswirkung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 22.01.1997 - 11 S 2934/96
Abschiebungsandrohung im Falle einer bereits kraft Gesetzes vollziehbaren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02
Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist …
Die Ausreisepflicht muss weder zum Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens - durch den Erlass der Abschiebungsandrohung oder durch einen Widerspruchsbescheid - noch (etwa spätestens) zum Zeitpunkt des Beginns der mit der Androhung bestimmten Ausreisefrist (a.A. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.12.1996 - 13 S 3126/95 -, InfAuslR 1997, 245 = EZAR 041 Nr. 3; Beschluss vom 13.11.1997 - 13 S 2064/97 -, InfAuslR 1998, 126 = EZAR 043 Nr. 25) vollziehbar sein (so auch HambOVG, Beschluss vom 30.7.1997 - OVG BS VI 42/97 -, InfAuslR 1998, 28, 30; Funke-Kaiser in GK-AuslR, § 50 AuslG, RdNr. 15; a.A. OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146; Renner, AuslRiD, RdNr. 7/423; Hailbronner, Ausländerrecht, Komm. zu § 50 AuslG, RdNr. 5). - OVG Saarland, 16.01.2017 - 2 B 354/16
Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht eines Ausländers nach Eintritt einer der …
Rn. 8 Die durch den Eintritt der auflösenden Bedingung entstandene Ausreisepflicht ist auch vollziehbar.(A.A. OVG Brandenburg, Beschluss vom 4.6.1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146: Ausreisepflicht feststellender VA soll Vollziehbarkeit auslösen) Zwar lässt sich dies nicht unmittelbar aus § 58 Abs. 2 AufenthG entnehmen; insofern besteht eine Regelungslücke. - OVG Brandenburg, 02.07.2004 - 4 B 66/04
Androhung der Abschiebung zur Durchsetzung einer kraft Gesetzes bestehenden …
Dabei kann - wie schon das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - offen bleiben, ob die vom Antragsgegner in der angegriffenen Verfügung erlassene Ausreiseaufforderung als eigenständiger, die Ausreisepflicht feststellender Verwaltungsakt zu verstehen ist (vgl. Beschluss des erkennenden Senats vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 -, NVwZ-RR 1999, 146).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 11 S 33.06
Sicherung des Lebensunterhalts; Befristung einer erstmalig erteilten …
Soweit es für den Rechtsverkehr auf die Erkennbarkeit des Eintritts der auflösenden Bedingung ankommt, kann dem durch die Feststellung des Erlöschens der Aufenthaltserlaubnis - wie dies hier mit dem angegriffenen Bescheid geschehen ist - Rechnung getragen werden (vgl. hierzu sowie zur Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht: Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Brandenburg vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - , AuAS 1998, 211, 212). - OVG Brandenburg, 13.09.2001 - 4 B 281/01
Umfassende Abwägung zwischem privatem Aufschubinteresse und dem öffentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2006 - 2 M 208/05
Auswirkungen der Verfassungswidrigkeit des § 33 AufenthG
Deren Rechtmäßigkeit hängt aber auf der Grundlage des § 59 AufenthG davon ab, ob eine Ausreisepflicht (…vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 29.04.2003 - 11 S 1188/02 - InfAuslR 2003, 341) bzw. - nach anderer Ansicht - eine vollziehbare Ausreisepflicht (vgl. OVG Brandenburg, Beschl. v. 04.06.1998 - 4 B 140/97 - NVwZ-RR 1999, 146) besteht, nicht aber davon, ob die Antragstellerin zu 1) einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hat. - VG Kassel, 02.07.2026 - 4 L 690/26
Antragsart bei Erlöschen eines Aufenthaltstitels
Dieser Klage kommt zwar nach § 80 Abs. 1 Satz 2 VwGO aufschiebende Wirkung zu (VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 22. Januar 1997 - 11 S 2934/96 -, juris, Rn. 6; OVG Brandenburg, Beschluss vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 -, juris, Rn. 6; VG Köln…, Beschluss vom 17. August 2023 - 12 L 2059/22 -, juris, Rn. 13), aber auch daraus folgt keine Statthaftigkeit eines Antrages nach § 123 Abs. 1 VwGO, weil in einer solchen Konstellation - wenn etwa der Eintritt der aufschiebenden Wirkung von der Behörde bestritten würde, wofür hier nichts ersichtlich ist - ein Antrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung entsprechend § 80 Abs. 5 VwGO in Betracht kommt (…vgl. etwa: Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht - VwGO, Stand: Juli 2025, § 80 VwGO, Rn. 454). - VG Potsdam, 27.09.2004 - 14 L 559/04
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Ausreiseaufforderung …
Es handelt sich - unabhängig von dem Regelungsgehalt der Ausreiseaufforderung (verneinend: OVG Weimar, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 EO 378/02, VGH Mannheim, Beschluss vom 30. September 1992 - 11 S 2024/92 -, offen gelassen: OVG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 4. Juni 1998 - 4 B 140/97 - zit. nach juris) - jedenfalls hinsichtlich der Abschiebungsandrohung um einen anfechtbaren Verwaltungsakt.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verstoß einer Baugenehmigung gegen abstandsflächenrechtliche Vorschriften - Verwirkung des nachbarrechtlichen Abwehrrechts - Verkürzte Urteilsbegründung
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1997 - 1 L 207/96
- BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
Dahinstehen kann, ob insoweit vor dem Hintergrund der von ihr selbst zitierten Senatsurteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102) ein Klärungsbedarf dargelegt ist.Wie der Senat schon im Urteil vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (…a.a.O.) entschieden hat, ist der zuverlässigen Kenntnis der Fall gleichzustellen, daß der Nachbar diese Kenntnis hätte haben müssen, weil sich ihm das Vorliegen der Baugenehmigung aufdrängen mußte und es ihm möglich und zumutbar war, sich hierüber Gewißheit zu verschaffen.
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
Dahinstehen kann, ob insoweit vor dem Hintergrund der von ihr selbst zitierten Senatsurteile vom 25. Januar 1974 - BVerwG 4 C 2.72 - (BVerwGE 44, 294) und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102) ein Klärungsbedarf dargelegt ist.Sie kann nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - a.a.O.).
- BVerwG, 20.10.1972 - IV C 27.70
Verwirkung der Befugnis des Nachbarn zur Einlegung eines Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1997 - 4 B 140.97
Sie kann nach § 137 Abs. 1 Nr. 1 und § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO nicht Gegenstand revisionsgerichtlicher Prüfung sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 1972 - BVerwG 4 C 27.70 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 6 …und vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 C 4.89 - a.a.O.).
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