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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3007
BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88 (https://dejure.org/1990,3007)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1990 - 4 B 145.88 (https://dejure.org/1990,3007)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1990 - 4 B 145.88 (https://dejure.org/1990,3007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Erteilung einer fiktiven Genehmigung und fehlender Einhaltung der Bescheidungsfrist - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Erstreckung einer Feststellungsklage auf ein konkretes Rechtsverhältnis - Gleiche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (47)

  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
    Im Grundsatz muß die Erschließung vorhabenunabhängig gesichert sein, wenngleich nach den örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall auch einmal ein nur geschotterter Weg oder Feldweg als Erschließung ausreichen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 = DVBl. 1986, 186; vgl. ferner Urteil vom 3. Mai 1988 - BVerwG 4 C 54.85 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 246 = NVwZ 1989, 353).

    Eine Gemeinde darf beispielsweise das Angebot eines Dritten, die in einem qualifizierten Bebauungsplan vorgesehene Erschließung vorzunehmen, nur ablehnen, wenn ihr die Annahme des Angebotes nicht zugemutet werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. September 1976 - BVerwG 4 C 5.76 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG Nr. 13 = DVBl. 1977, 41; BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - BVerwG 4 C 48.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 228 = DVBl. 1986, 186).

  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73

    Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
    24, 344 ; Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG 4 C 15.73 - BVerwGE 48, 271 [BVerwG 06.06.1975 - IV C 15/73]; vgl. auch BGHZ 90, 17 [BGH 26.01.1984 - III ZR 216/82]).

    Ihr konnte sich das Gericht durch den Hinweis auf § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO vor allem dann nicht entziehen, wenn von den erörterten Besonderheiten des wiederholten Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juni 1975 - BVerwG 4 C 15.73 - BVerwGE 48, 271 [BVerwG 06.06.1975 - IV C 15/73]).

  • BVerwG, 29.08.1986 - 7 C 5.85

    Verwaltungsrechtsweg - Inhalt einer Bescheinigung - Vorlage beim Finanzamt - …

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1990 - 4 B 145.88
    Das gilt auch dann, wenn lediglich die rechtliche Beurteilung einer bestimmten Tatsache erstrebt wird (vgl. BVerwG, Beschluß, vom 29. Dezember 1977 - BVerwG 4 B 146.77 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 54; Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 4 C 5.78 - BVerwGE 62, 342 [BVerwG 26.06.1981 - 4 C 5/78]; Urteil vom 29. August 1986 - BVerwG 7 C 5.85 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 89 = NVwZ 1987, 216 [BVerwG 29.08.1986 - 7 C 5/85]).

    Vor allem Gründe der Rechtssicherheit, wie sie auch in § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorausgesetzt werden, verbieten dies (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 6 C 8.89 - BVerwGE 36, 179 [BVerwG 27.10.1970 - VI C 8/69]; Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 7 C 71.75 - BVerwGE 51, 69 [BVerwG 02.07.1976 - VII C 71/75]; Urteil vom 12. März 1982 - BVerwG 4 C 80.80 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 67 = NVwZ 1982, 619; Urteil vom 28. August 1986 - BVerwG 7 C 5.85 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 89 = DVBl. 1987, 239 ; Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 53.85 - BVerwGE 77, 207 [BVerwG 07.05.1987 - 3 C 53/85]).

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978

    Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, fehlendes Sachbescheidungsinteresse, …

    Rn. 6 Allerdings hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts abweichend von der Rechtsprechung des früher für das Baurecht zuständigen 1. Senats (vgl. U. v. 31.7.1964 - I C 132.59 - DVBl 1965, 280 mit kritischer Anmerkung von Weyreuther) unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten" dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG" U. v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48" 271 m. w. N.; B. v. 9.3.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32;… zustimmend Kopp/Ramsauer, VwVfG, 15. Aufl. 2014, § 51 Rn. 7a; im Ergebnis zustimmend Mampel, Formelle und materielle Illegalität, BauR 1996, 13 ff.).
  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

    Rn. 39 1. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können grundsätzlich sogar identische Bauanträge wiederholt gestellt werden, sofern keine Rechtskraft eingetreten ist, ohne dass das Sachbescheidungsinteresse bzw. Rechtsschutzinteresse entfällt (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.06.1975 - IV C 15.73 - juris Rn. 14 u. Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 - juris).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1336

    Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von …

    Darüber hinaus hat der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der von Klägerseite angeführten Entscheidung selbst darauf hingewiesen (…a.a.O. Rn. 6), dass der für Baurecht zuständige 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten hat, dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48, 271 m.w.N.; B.v. 9.3.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32) und bei Zugrundelegung dieser Auffassung - so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich - "wohl auch die hier vertretene Auslegung des Art. 76 Satz 1 BayBO zur materiellen Feststellungswirkung einer Beseitigungsanordnung nicht mit Art. 14 GG vereinbar" ist.

    Mit Beschluss vom 9. März 1990 (4 B 145.88 - juris) hat es diese Rechtsauffassung bestätigt und dies auch damit begründet, dass im öffentlichen Baurecht nach der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Besonderheit bestehe und danach ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheides nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.1971 - BVerwG 4 C 64.70 - DVBl. 1972, 119; U.v. 24.11.1971 - 4 C 28.69 - …

  • OVG Sachsen, 16.12.2024 - 1 A 122/22

    Zwangsgeldfestsetzung; maßgeblicher Zeitpunkt; Beseitigungsanordnung; Schwarzbau; …

    Obwohl im Zusammenhang mit dem 2013 gestellten Bauantrag keine Gerichtsentscheidung ergangen sei und der Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Besch. v. 9. März 1990 - 4 B 145.88 -) durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheides nicht ausgeschlossen werde, habe der Beklagte den erneuten Bauantrag unter Berufung auf den früheren Ablehnungsbescheid vom 1. Juli 2013 "wegen mangelndem Sachbescheidungsinteresse" zurückgewiesen und u. a. ausgeführt, dass die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG nicht vorlägen.

    Rn. 21 Im Übrigen führt der Kläger im Ansatz zwar zutreffend aus, dass der Beklagte den neuen Bauantrag nicht wegen eines fehlenden Sachbescheidungsinteresses ablehnen durfte, weil ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheides nicht ausgeschlossen wird (BVerwG, Beschl. v. 9. März 1990 - 4 B 145.88 -, juris Leitsatz 2, Rn. 32 m. w. N.;… Urt. v. 6. Juni 1975 - IV C 15.73 -, BVerwGE 48, 271, 274).

  • BVerwG, 26.03.2014 - 4 B 55.13

    Zur Subsidiarität der verwaltungsprozessualen Feststellungsklage

    Davon kann dann keine Rede sein, wenn die Feststellungsklage einen Rechtsschutz gewährleistet, der weiter reicht, als er mit einer Leistungs- oder Gestaltungsklage erlangt werden kann (stRspr;… Urteile vom 21. Februar 2008 - BVerwG 7 C 43.07 - Buchholz 451.223 ElektroG Nr. 1 Rn. 11, vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152 , vom 29. Januar 2004 - BVerwG 3 C 29.03 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 9, vom 5. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 6.00 - Buchholz 407.2 § 13 EkrG Nr. 2 und vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 m.w.N.), wenn also die genannten Klagemöglichkeiten zu keinem gleichwertigen Rechtsschutz führen (Beschlüsse vom 25. Mai 1988 - BVerwG 3 B 5.88 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 98 S. 7 und vom 9. März 1990 - BVerwG 4 B 145.88 - juris Rn. 34).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1379

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Maschinenabstellhalle

    Darüber hinaus hat der 1. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der von Klägerseite angeführten Entscheidung selbst darauf hingewiesen (…a.a.O. Rn. 6), dass der für Baurecht zuständige 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten hat, dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen wird (vgl. BVerwG, U.v. 6.6.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48, 271 m.w.N.; B.v. 9.3.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32) und bei Zugrundelegung dieser Auffassung - so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich - "wohl auch die hier vertretene Auslegung des Art. 76 Satz 1 BayBO zur materiellen Feststellungswirkung einer Beseitigungsanordnung nicht mit Art. 14 GG vereinbar" ist.

    Mit Beschluss vom 9. März 1990 (4 B 145.88 - juris) hat es diese Rechtsauffassung bestätigt und dies auch damit begründet, dass im öffentlichen Baurecht nach der vorhandenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Besonderheit bestehe und danach ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheides nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG, U.v. 3.6.1971 - BVerwG 4 C 64.70 - DVBl. 1972, 119; U.v. 24.11.1971 - 4 C 28.69 - …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2010 - 3 L 426/08

    Anerkennung von Ersatzschulen

    Auch bloße Vorfragen oder unselbstständige Elemente eines Rechtsverhältnisses können nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 - juris).

    Die Feststellungsklage ist kein generelles Instrument, um nach Eintritt der Bestandskraft eines Bescheides eine nachträglich als unbillig empfundene Rechtswirkung dieses Bescheides zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145/88 - juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2013 - 2 L 118/10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit ausländerbehördlicher Maßnahmen - Antrag auf …

    Rn. 38 Es bedarf hier keiner Vertiefung, unter welchen Voraussetzungen eine Verletzung von öffentlich-rechtlichen Nebenpflichten einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage überhaupt zugänglich ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 09.03.1990 - 4 B 145.88 -, Juris, RdNr. 24, m.w.N).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2023 - 2 L 48/21

    Straßenrecht der DDR, u.a. Öffentlichkeit einer Straße nahe der innerdeutschen …

    Zum einen wird ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheides nicht ausgeschlossen (BVerwG, Beschluss vom 9. März 1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32, m.w.N.); Gleiches gilt auch für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4014/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbegroßfläche - Wiederaufgreifen des …

    Rn. 27 Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar unter Berufung auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG wiederholt die Auffassung vertreten' dass - anders als bei einem rechtskräftigen verwaltungsgerichtlichen Urteil - ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bestandskraft eines zuvor ablehnenden Bescheids selbst bei unveränderter Sach- und Rechtslage nicht ausgeschlossen werde (vgl. BVerwG' Urteil vom 06.06.1975 - IV C 15.73 - BVerwGE 48' 271 m.w.N. und Beschluss vom 09.03.1990 - 4 B 145.88 - juris Rn. 32).
  • OVG Thüringen, 13.05.1997 - 1 EO 609/96

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; öffentliches Interesse; …

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 3 Kart 109/12

    Isolierte Anfechtung des belastenden Teils einer Festlegung

  • VG Karlsruhe, 03.08.2016 - 4 K 4041/15

    Verwaltungsakt (u. a. Bestandskraft, Begründung, Bekanntgabe, Bestimmtheit, …

  • VG Hannover, 10.09.2026 - 4 A 4570/22

    Abstandsprivilegierung; vor die Außenwand tretende Gebäudeteile; Erker; …

  • OVG Sachsen, 12.03.2013 - 1 A 309/11

    Bauvorbescheid, Bindungswirkung, Erschließung

  • VG Würzburg, 21.11.2019 - W 5 K 16.1210

    Klage gegen Rückbauanordnung und Nutzungsuntersagung

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 15 ZB 13.566

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten des gesamten Rechtszuges

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2024 - 3 LA 2/21

    Erlass eines Prozessurteils statt eines Sachurteils als die Zulassung der …

  • VG Aachen, 27.03.2012 - 3 K 791/10

    Anforderungen an die Erschließung für die Rechtmäßigkeit des Umbaus einer Scheune …

  • VG Minden, 14.03.2016 - 11 K 2642/15

    Gewährung der Auszahlung der Zuwendung für den Anbau einer vielfältigen …

  • VG Aachen, 19.10.2004 - 3 K 2163/03

    Anforderungen an das Vorliegen eines bauordnungsrechtlichen Anspruchs auf …

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