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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3104
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06 (https://dejure.org/2007,3104)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.2007 - 4 B 1552/06 (https://dejure.org/2007,3104)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 (https://dejure.org/2007,3104)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • vdai.de PDF

    Eine Spielzeitverlängerung, die durch den Gewinn und die Ansammlung von Punkten zu Stande kommt, ist unzulässig und nicht mit zulässigen Freispielen vergleichbar.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 33c ; GewO § 33f ; SpielV § 6a

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielzeitverlängernde Punktgewinne an Unterhaltungsgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Fun-Games-Verbot umfassend zu verstehen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Leitsatz)

    Fun-Games-Verbot umfassend zu verstehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot des Aufstellens von Spielgeräten mit der Funktion der Berechtigungen zum Weiterspielen als Gewinn; Gleichsetzung spielzeitverlängernder Punktgewinne mit Freispielen; Differenzierung zwischen (Unterhaltungs-)Spielgeräten und Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 3 L 297/06
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 390
  • DVBl 2007, 519 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • VG Gießen, 12.07.2006 - 8 G 1644/06

    Aufstellung von umgebauten Geldspielautomaten in Spielhalle verboten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06
    So aber: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8.5.2006 - 6 B 10359/06.OVG -, GewArch 2007, 38, Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255, VG Gießen, Beschluss vom 12.7.2006 - 8 G 1644/06 -, juris, VG Neustadt, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 L 180/06.
  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 11 TG 175/05
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06
    So aber: OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 8.5.2006 - 6 B 10359/06.OVG -, GewArch 2007, 38, Hess. VGH, Beschluss vom 23.3.2005 - 11 TG 175/05 -, GewArch 2005, 255, VG Gießen, Beschluss vom 12.7.2006 - 8 G 1644/06 -, juris, VG Neustadt, Beschluss vom 8.3.2006 - 4 L 180/06.
  • VG Dresden, 06.07.2006 - 1 K 1186/06

    Gewerberecht: Außerbetriebnahme und Entfernung von zulassungs- bzw. …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06
    NW -, juris; vgl. demgegenüber VG Dresden, Beschluss vom 6.7.2006 - 1 K 1186/06 -, GewArch 2006, 476; ferner Odenthal, ZfWG 2006, 286, 288/289 m.w.N.
  • VG Oldenburg, 13.08.2003 - 12 B 1906/03

    Untersagung des sog. "Bank-Master" Spielsystems; Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2007 - 4 B 1552/06
    Zur Berücksichtigung geldwerter Vorteile vgl. Hahn, in: Friauf, GewO, § 33 c Rdnr. 6 (Stand: Februar 2007) unter Hinweis auf VG Oldenburg, Beschluss vom 13.8.2003 - 12 B 1906/03 -, GewArch 2003, 421; ferner Marcks, in: Landmann/Rohmer, GewO, § 33 c Rdnr.6 (Stand: November 2005).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 6 S 773/07

    Verbot von Spielgeräten - Fun-Games - mit "Highscore"-Konto

    Soweit der Antragsteller zunächst geltend macht, dass Spielgeräte, welche (durch ein Update) nachträglich der neuen Rechtslage angepasst und so verändert worden seien, dass sie nunmehr unter § 6a SpielV fielen, nicht schon "formell illegal" seien, wenn sie kein negatives Prüfverfahren bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchlaufen haben, dürfte dies zwar zutreffen, da es für die Beurteilung, ob ein Geldspielgerät i. S. des § 33c Abs. 1 Satz 1 GewO vorliegt, dessen Bauart nach § 33c Abs. 1 Satz 2 GewO von der PTB zugelassen sein muss, auf den zum Einsatz kommenden a k t u e l- l e n Spielablauf ankommen dürfte (vgl. OVG NW, Beschl. v. 03.04.2007, NVwZ-RR 2007, 522 u. Beschl. v. 26.02.2007, NVwZ-RR 2007, 390; HessVGH, Beschl. v. 16.01.2007, GewArch 2007, 290; bereits VG Dresden, Beschl. v. 06.07.2006, GewArch 2006, 476; a. A. OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 08.05.2006, GewArch 2007, 38).

    Denn aufgrund des konkreten Spielablaufs (vgl. hierzu den Vermerk des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 12.07.2006 über die Vorführung eines solchen Geräts, AS 75 ff. der VG-Akten) stellt bereits der interne Gerätespeicher ein zur späteren Geldauszahlung benutzbares Speichermedium dar (offen gelassen von OVG NW, Beschl. v. 26.02.2007, a.a.O.); für eine solche ist der vorherige Ausdruck eines Bons auch nicht erforderlich.

    Der auf dem "Highscore"-Konto in Abhängigkeit von der jeweiligen "Spielepower" abspeicherbare Punktestand stellt auch durchaus einen auf der Grundlage von Spielergebnissen erzielten "Gewinn" im Sinne des § 6a Satz 1 b SpielV dar (anders OVG NW, Beschl. v. 26.02.2007, a.a.O.), da er - bei Zugrundelegung des im Vermerk des Regierungspräsidiums Karlsruhe beschriebenen konkreten Spielablaufs - ebenso wie der Punktestand auf dem "Credit"-Konto - einen Geldwert repräsentieren dürfte.

    Vielmehr werden diese offenbar noch während des laufenden - entgeltlichen - Spiels abgespielt und bieten dabei die Chance, weitere Punkte zu erzielen, sodass es sich um - nach § 6a Satz 1 Buchst. a SpielV verbotene - Berechtigungen zum Weiterspielen handelt (vgl. auch die neue (Muster-)Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der §§ 33c, 33d, 33i und 60a Abs. 2 und 3 der Gewerbeordnung sowie der Spielverordnung , den Erlass des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg v. 23.10.2006 sowie OVG NW, Beschl. v. 26.02.2007, a.a.O. u. Beschl. v. 09.03.2007, NVwZ-RR 2007, 389;… HessVGH, Beschl. v. 16.01.2007, a.a.O.).

    Insofern prägt nicht mehr das Spielvergnügen als solches, sondern die Aussicht auf den - unabhängig von einer späteren Geldauszahlung - jedenfalls erwarteten Gewinn in Form einer nahezu unbegrenzten Spielzeitverlängerung das Spielgeschehen (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.02.2007, a.a.O. u. Beschl. v. 09.03.2007, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 1 N 51.10

    Zulassungsbegehren; Ordnungsverfügung; Entfernung von Spielgeräten; Fun Games; …

    Ein Spielgerät, dass solche Spielmöglichkeit eröffnet, verstößt bereits gegen § 6 a Satz 1 Buchstabe a und Satz 2 SpielV, weil damit als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen angeboten und getätigte Einsätze, wenn auch vermittelt durch ein Punktekonto, zurückgewährt werden; Aufstellung und Betrieb sind daher verboten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2007 - 6 B 13.07 - GewArch 2007, 425; HessVGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 8 TG 1753/06 - GewArch 2007, 290; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 - NVwZ-RR 2007, 390; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461; SächsOVG, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 - ZfWG 2008, 46; NdsOVG, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 - GewArch 2008, 214).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 7 ME 179/06

    Zulässigkeit von spielzeitverlängernden Berechtigungen durch Punktgewinne; Verbot …

    Zulässig ist unter den näher bezeichneten Voraussetzungen des § 6 a S. 3 SpielV allein der Gewinn von maximal sechs Freispielen (vgl. OVG N-W, Beschl. v. 26.02.2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 2007, 390).
  • OVG Sachsen, 08.11.2007 - 3 BS 291/06

    Spielgerät; Gewinnmöglichkeit; spielzeitverlängernde Punktgewinn; …

    Denn auch auf diese Weise werden geldwerte Vorteile gewonnen, indem Aufwendungen aus dem eigenen Vermögen erspart bleiben, die sonst für die Bezahlung der gewonnenen Spielzeit hätten aufgebracht werden müssen (OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 390 f.).

    Ob hingegen spielzeitverlängernde Punktegewinne zumindest dann zulässig sind, wenn sie analog § 6a Satz 3 SpielV ausschließlich in unmittelbarem zeitlichen Anschluss an das entgeltliche Spiel abgespielt werden und die Spielzeit nicht weiter verlängern, als dies bei sechs Freispielen der Fall wäre (so Odenthal, ZfWG 2006, 286 [288]), oder ob selbst diese Analogie ausscheidet, weil durch Punkte vermittelte Spielzeitgewinne anders als Freispiele nicht vom entgeltlichen Spiel trennbar sind und darin gleichsam aufgehen, so dass der Reiz des Spiels statt im Spielvergnügen nur noch im Streben nach Gewinn, d.h. darin liegt, viele Punkte anzusammeln und dadurch die Spieldauer möglichst lange auszudehnen (so OVG NRW, Beschl. v. 26.2.2007, NVwZ-RR 2007, 390 f.), kann hier dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2007 - 4 B 2757/06

    Einordnung von Spielgeräten als solche mit Gewinnmöglichkeit aufgrund ihrer …

    Rn. 52 - 4 B 1552/06 -, juris und Rechtsprechungsdatenbank NRWE (www.olgduesseldorf.nrw.de/recht/nrwe.htm).
  • VGH Hessen, 12.11.2025 - 5 B 1939/25

    Zur Besteuerung von Spielautomaten mit Weiterspielberechtigung aufgrund von …

    Erzielt der Spieler einen Punktgewinn, der seinem Einsatz entspricht, so hat er immerhin wertmäßig den eingesetzten Geldbetrag, der ohne den Punktgewinn verloren gewesen wäre, zurückgewonnen (dazu auch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 N 51.10 -, juris Rdnr. 7; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, juris Rdnr. 20).
  • VG Stuttgart, 19.03.2007 - 18 K 2541/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur sofortigen Entfernung von mehreren Spielgeräten …

    Es reicht vielmehr für ein Verbot nach dieser Bestimmung aus, dass die angezeigten Spielpunkte nicht unmittelbar in die nach § 6 a Satz 3 SpielV zulässigen maximal sechs Freispiele umgesetzt, sondern aufaddiert und zum Weiterspielen mit der Chance einer weiteren Punkteerhöhung genutzt werden können (…vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 16.01.2007, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.02.2007 - 4 B 1552/06 -, Juris; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 30.01.2007 - 7 L 1777/06 -, Juris; VG Aachen, Beschl. v. 20.07.2006 - 3 L 295/06 -, Juris).
  • LG Frankenthal, 29.12.2011 - 2 HKO 48/11

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle mit sog. …

    Der Spieler erhält mit den gewonnenen Punkten, die eine Fortsetzung des Spieles ermöglichen, geldwerte Vorteile, weil ihm Aufwendungen aus dem eigenen Vermögen, die er sonst für eine entsprechende Spielzeit in Gestalt eines weiteren entgeltlichen Einsatzes aufbringen müsste, erspart bleiben (OVG Münster, NVwZ-RR 2007, 390 ).
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 7 K 1331/07

    Spielhalle, Spielgerät, Fun Game, Weiterspielberechtigung, Punktgewinn, Punkt, …

    Rn. 20 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 07, 390; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214.
  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2008 - 7 K 2114/07

    Spielhalle, Spielgerät, Fun Game, Weiterspielberechtigung, Punktgewinn, Punkt, …

    Rn. 17 Vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Februar 2007 - 4 B 1552/06 -, NVwZ-RR 07, 390; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 8. November 2007 - 3 BS 291/06 -, juris; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 7 ME 179/06 -, GewArch 2008, 214.
  • VG Stuttgart, 19.03.2007 - 118 K 2541/07

    Rechtmäßigkeit der Anordnung zur sofortigen Entfernung von mehreren Spielgeräten …

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