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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 04.08.2021

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40757
BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21 (https://dejure.org/2021,40757)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2021 - 4 B 16.21 (https://dejure.org/2021,40757)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2021 - 4 B 16.21 (https://dejure.org/2021,40757)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zum Vorhabenbegriff gem. § 29 BauGB (hier: Betriebserweiterung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BauGB
    Zum Vorhabenbegriff gem. § 29 BauGBhier: Betriebserweiterung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der Einbeziehung der baulichen Änderung oder Nutzungsänderung der bestehenden Betriebsanlage in das Genehmigungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Klärungsbedürftigkeit der Einbeziehung der baulichen Änderung oder Nutzungsänderung der bestehenden Betriebsanlage in das Genehmigungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bau eines weiteren Betriebsgebäudes: Neuerrichtung oder bauliche Änderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauliche Anlagen werden nicht "erweitert"! (IBR 2021, 651)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter; …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Ob danach ein hinzutretendes Betriebsgebäude ein selbständiges, abtrennbares Vorhaben oder eine Änderung einer baulichen Anlage darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls und im Wege tatrichterlicher Würdigung zu klären (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 66 Rn. 4 und vom 28. Februar 2008 - 4 B 60.07 - juris Rn. 24 insofern nicht abgedruckt in Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 4 C 17.91

    Anspruch auf Erhalt eines Bauvorbescheids für einen Verbrauchermarkt - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), muss bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 100; ferner Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67).
  • BVerwG, 10.10.2005 - 4 B 60.05

    Begriff der Änderung i.S. von § 29 BauGB; Für längere Zeit durch den Eigentümer …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Ob danach ein hinzutretendes Betriebsgebäude ein selbständiges, abtrennbares Vorhaben oder eine Änderung einer baulichen Anlage darstellt, ist eine Frage des Einzelfalls und im Wege tatrichterlicher Würdigung zu klären (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Oktober 2005 - 4 B 60.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 66 Rn. 4 …und vom 28. Februar 2008 - 4 B 60.07 - juris Rn. 24 insofern nicht abgedruckt in Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 19).
  • BVerwG, 15.11.1974 - IV C 32.71

    Begriff des Außenbereichsvorhabens; Fehlender Bestandsschutz bei …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), muss bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 100; ferner Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67).
  • BVerwG, 29.11.2005 - 4 B 72.05

    Einzelhandelsbetrieb, großflächiger -; Erweiterung; Änderung; Vorhaben; …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Ebenso wie bei einer Nutzungsänderung die bauliche Anlage in ihrer etwa geänderten Funktion als Einheit zu prüfen ist (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 15. November 1974 - 4 C 32.71 - BVerwGE 47, 185), muss bei der Änderung einer baulichen Anlage das Gesamtvorhaben in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (grundlegend BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 100; ferner Beschluss vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67).
  • BVerwG, 02.10.2019 - 4 B 36.19

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    Das genügt nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO (stRspr, siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 2019 - 4 B 36.19 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19

    Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2021 - 4 B 16.21
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des revisiblen Rechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 225 Rn. 4).
  • BVerwG, 24.06.2026 - 4 C 2.25

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

    Gegenstand der bebauungsrechtlichen Prüfung ist daher das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 158 S. 100 f. und vom 15. Mai 1997 - 4 C 23.95 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 329 S. 92;… Beschlüsse vom 4. Februar 2000 - 4 B 106.99 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 64 S. 7 f., vom 29. November 2005 - 4 B 72.05 - Buchholz 406.11 § 29 BauGB Nr. 67 Rn. 4 f. und vom 15. September 2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4).
  • VG Hannover, 27.02.2024 - 12 A 468/21

    Einwirkungsbereich; Heranrückende Wohnbebauung; Irrelevanzwert; Sportanlage; …

    Das kann etwa dann der Fall sein, wenn die Gesamtbetriebsfläche - unabhängig von ihrer Anordnung in einem Gebäude - zu den genehmigungsrelevanten und daher durch die Genehmigung beschränkten Merkmalen des Altvorhabens gehört, was namentlich im Einzelhandelsbereich denkbar ist (…zum Vorstehenden Nds. OVG, Urt. v. 25.3.2021 - 1 LB 80/20 -, juris Rn. 18; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 15.9.2021 - 4 B 16/21 -, juris Rn. 4).

    Ob ein hinzutretendes Betriebsgebäude ein selbständiges, abtrennbares Vorhaben oder eine Änderung einer baulichen Anlage darstellt, ist dabei stets eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.9.2021 - 4 B 16/21 -, juris Rn. 4).

  • VG Freiburg, 07.08.2023 - 6 K 1728/23

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung durch Miteigentümer einer …

    Ihre isolierte Beurteilung ist nicht möglich, deshalb muss das Gesamtgebäude in seiner durch die Erweiterung geänderten Gestalt geprüft werden (BVerwG…, Urteil vom 17.06.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16;… Urteil vom 27.08.1998 - 4 C 5.98 - juris Rn. 19; Beschluss vom 15.09.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 03.06.2024 - 12 K 265/24

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bordinghauses; Ermittlung der Grundzüge …

    Bei einer Änderung bzw. Nutzungsänderung kommt es daher darauf an, ob die geänderte bauliche Anlage bzw. die bauliche Anlage in ihrer geänderten Funktion den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 17.6.1993, 4 C 17.91, juris Rn. 16; Beschl. v. 15.9.2021, 4 B 16.21, juris Rn. 4;… OVG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2009, 2 Bs 154/09, juris Rn. 20).
  • VG München, 27.04.2026 - M 1 K 23.572

    Nutzungsänderung, Bebauungsplan, Bestandsschutz, Abstandsflächenrechtliche …

    Rn. 33 a) Bei einer Nutzungsänderung - hier Änderung der Art der Nutzung von gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung - ist die bauliche Anlage gemäß § 29 BauGB in ihrer geänderten Funktion als Einheit zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4;… U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16).
  • VG Hamburg, 18.04.2024 - 12 K 4533/21

    Erfolglose Klage auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheids über die …

    Insoweit kommt es bei einer Nutzungsänderung darauf an, ob die bauliche Anlage in ihrer geänderten Funktion den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht (…vgl. BVerwG, Urt. v. 15.11.1974, IV C 32.71, juris Rn. 11 f.;… Urt. v. 17.6.1993, 4 C 17.91, juris Rn. 16; Beschl. v. 15.9.2021, 4 B 16.21, juris Rn. 4;… OVG Hamburg, Beschl. v. 28.10.2009, 2 Bs 154/09, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89

    Nichteinhaltung der Abstandsflächen aufgrund Teilung des Grundstücks

    Bei einer Nutzungsänderung - hier Änderung der Art der Nutzung von Wohnnutzung zu gewerblicher Nutzung - ist die bauliche Anlage gemäß § 29 BauGB in ihrer geänderten Funktion als Einheit zu prüfen (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4; U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - NVwZ 1994, 294).
  • VGH Bayern, 07.02.2024 - 1 ZB 21.2897

    Stellplatzbedarf bei Vergrößerung eines Wettbüros

    Der Antrag ist auf die Genehmigung eines Wettbüros mit einer Größe von 78, 75 m² gerichtet, sodass für die Bemessung des Streitwerts auf die Gesamtgröße des Wettbüros abzustellen ist (vgl. BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16/21 - juris Rn. 4).
  • VG München, 17.12.2024 - M 1 K 20.5403

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Mitarbeiterparkplatzes (abgewiesen), …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Vorhaben nicht um ein isoliert zu betrachtendes Vorhaben, sondern um ein Änderungsvorhaben i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB handelt, sodass für die Frage nach dem Einwirkungsbereich auf den Gesamtbetrieb der Beigeladenen in seiner geänderten Gestalt abzustellen ist; andernfalls könnte durch Genehmigung einer Vielzahl für sich genommen immissionsschutzrechtlich nicht relevanter Änderungsvorhaben eine unerträgliche Lärmsituation entstehen (vgl. zur Frage, wann es im Fall einer Erweiterung einer bauplanungsrechtlichen Gesamtbetrachtung bedarf BVerwG, B.v. 15.9.2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4;… U.v. 17.6.1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16;… zum Erfordernis einer immissionsschutzrechtlichen Gesamtbetrachtung Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 104. EL Juni 2024, TA Lärm, Nr. 2 Rn. 10; Füßer/Kreuter, NVwZ 2013, 1241, 1246;… in diese Richtung auch BayVGH, B.v. 15.9.2011 - 22 CS 11.1283 - juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.11.2023 - 3 M 460/23

    Eilantrag auf Stilllegung eines Bauvorhabens; Änderung des Bestandsgebäudes

    Bei einer Änderung einer baulichen Anlage ist das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt zu prüfen, wenn eine isolierte Beurteilung nicht möglich ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 1993 - 4 C 17.91 - juris Rn. 16; Beschluss vom 15. September 2021 - 4 B 16.21 - juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,32893
VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21 (https://dejure.org/2021,32893)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04.08.2021 - 4 B 16/21 (https://dejure.org/2021,32893)
VG Schleswig, Entscheidung vom 04. August 2021 - 4 B 16/21 (https://dejure.org/2021,32893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (25)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Übrigen hat das OVG Schleswig in seinem Urteil vom 30.01.2019 (- 2 LB 92/18 - juris, Rn. 139) ausdrücklich angeführt, dass die Kommunen zum rückwirkenden Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung mit geändertem Steuermaßstab unter Beachtung des Schlechterstellungsverbotes berechtigt sind.

    Außerdem darf eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss sich realitätsgerecht am typischen Fall orientieren (OVG Schleswig, Urteil vom 30.01.2019 - 2 LB 92/18 - juris, Rn. 78 m. w. N.).

    Er muss die Erfassung des Aufwands wenigstens wahrscheinlich machen (OVG Schleswig, Urteil vom 30.01.2019 - 2 LB 92/18 - juris, Rn. 81 ff.).

    Dabei geht die Kammer nach der summarischen Prüfung davon aus, dass der von der Antragsgegnerin normierte Steuermaßstab sich im Hinblick auf die zugrunde gelegten Bemessungsfaktoren durchaus in dem vom Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.01.2019 (- 2 LB 92/18 - juris, Rn. 116) umrissenen Rahmen bewegt.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).

    Auch auf die Dauer des Innehabens einer Wohnung kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - juris, Rn. 76), so dass die klarstellende Regelung in § 2 Abs. 4 ZwStS ("Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird.") hiermit im Einklang steht.

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Insoweit bildet der Vorauszahlungsbescheid den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der Leistung im Falle der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Vollstreckungsschuldner bis zur Bestandskraft des endgültigen Abgabenbescheides (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 30.01.2019 - 2 LB 90/18 - juris, Rn. 64 f.).

    Nach der Rechtsprechung ist die Eigentumsgarantie jedenfalls dann verletzt, wenn der Steuer erdrosselnde Wirkung zukommt (OVG Schleswig, Urteil vom 30.01.2019 - 2 LB 90/18 - juris, Rn. 136).

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG…, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13; Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15

    Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -juris, Rn. 75 …und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89; BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).

    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11.10.2016 - 9 C 28.15 - juris, Rn. 12 - 13;… Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27 Rn. 23 m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 - BVerfGE 65, 325 ).

  • VG Schleswig, 31.03.2021 - 4 B 1/21

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom Gesellschafter

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Vielmehr hat die (Inzident-)Kontrolle der Satzung im dafür vorgesehenen Hauptsacheverfahren stattzufinden (…OVG Weimar, Beschuss vom 23.04.1998 - 4 EO 6/97 - juris, Rn. 25 m. w. N.;… Beschlüsse der Kammer vom 07.03.2019 - 4 B 105/18 - juris, Rn. 8, vom 19.11.2018 - 4 B 83/18 - n. V. und vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 24).

    Nach Ansicht der Kammer gilt dies gleichermaßen im Bereich des Zweitwohnungssteuerrechts (vgl. Beschluss der Kammer vom 31.03.2021 - 4 B 1/21 - juris, Rn. 31) - bei kommunalen Steuern handelt es sich ebenfalls um Abgaben, vgl. § 1 Abs. 1 KAG -, da ebenso wenig ein Wohnungsinhaber schutzwürdig darauf vertrauen kann, dass er wegen der (mutmaßlichen) Unwirksamkeit der ursprünglichen, für die Zeit des getätigten Aufwands als der Besteuerung unterliegende besondere Leistungsfähigkeit vermeintlich geltende Satzung, von einer Steuerpflicht verschont wird.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 9 C 1.01

    Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Nichtnutzung; Eigennutzung; Fremdvermietung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Daraus wiederum ergebe sich unmittelbar, dass Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden sei, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen seien, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten werde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1.01 -, Rn. 27 ff., juris;… vgl. schon Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Daraus wiederum ergebe sich unmittelbar, dass Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden sei, von Sonderkonstellationen abgesehen, den Zeiträumen zuzurechnen seien, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten werde (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.09.2001 - 9 C 1.01 -, Rn. 27 ff., juris; vgl. schon Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 40.93 - juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Falle der Zweitwohnungssteuer bringt das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck (…BVerfG, Beschlüsse vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -juris, Rn. 75 und vom 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00, 2627/03 - juris, Rn. 89;… BVerwG, Urteile vom 11.10.2016 - 9 C 28/15 - juris, Rn. 12…, vom 15.10.2014 - 9 C 5.13 - juris, Rn. 12 …und vom 13.05.2009 - 9 C 8.08 - juris, Rn. 16).
  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

    Auszug aus VG Schleswig, 04.08.2021 - 4 B 16/21
    Im Gegensatz zu Benutzungsgebühren oder Beiträgen ist eine Steuer keine Gegenleistung für eine bestimmte Leistung der Gemeinde (vgl. zur Zweitwohnungssteuer: BVerfG, Beschluss vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris, Rn. 92).
  • BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 5.13

    Aufwandsteuer; Zweitwohnung; Zweitwohnungsteuer; Nutzung; Nutzungsmöglichkeit; …

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12

    Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid; …

  • BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09

    Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 C 6.18

    Zweitwohnungssteuer: Keine Übergangsfrist für rechtswidrige Satzung

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2018 - 2 MB 26/18

    Zweitwohnungssteuer - Anordnung der aufschiebenden Wirkung bei derzeit offenem …

  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 4/00

    Normenkontrollverfahren betreffend die Gültigkeit einer Fremdenverkehrsabgabe; …

  • BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf …

  • VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine …

  • BVerwG, 31.05.2005 - 10 B 65.04

    Aufhebung eines Vorausleistungsbescheides durch einen endgültiger …

  • VG München, 15.11.2005 - M 10 S 05.2876
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