Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 202 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Auslegung des vom Dienstherrn erklärten Verzichts auf die Einrede der Verjährung betreffend die Vergütung von Mehrarbeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 202 BGB, § 195 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
Zuvielarbeit; Feuerwehrbeamter; Entschädigungsanspruch; Verjährung; einseitiger Verzicht; bereits verjährte Forderungen; Auslegung; Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung; Eindeutigkeit der Erklärung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Vor 2005 entstandene Zahlungsansprüche von Berliner Feuerwehrleuten wegen Zuvielarbeit sind verjährt
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.01.2015 - 5 K 158.13
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
- BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 2.19
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2021 - 4 B 16.20
- BVerwG, 14.12.2023 - 2 B 11.22
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Dienstherr nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - juris Rn. 23 m.w.N.).Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006, a.a.O.;… vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 46).
Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juni 2006, a.a.O., juris Rn. 23;…Senatsurteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 46).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2013 - 4 B 51.09
Kein Freizeitausgleich für Zuvielarbeit, wenn unerfüllbar; Anspruch auf …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Der Senat bezieht sich gemäß § 130b Satz 2 VwGO zur Begründung dieser Feststellungen auf die im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Oktober 2013 - OVG 4 B 51.09 - juris Rn. 26 ff.; nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 6.14 - juris) stehenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (Ziffer 2.a des angegriffenen Urteils; Urteilsabdruck Seiten 6 bis 10), gegen die der Kläger im Berufungsverfahren auch keine weiteren Einwände erhoben hat.Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2006, a.a.O.; vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 46).
Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2006, a.a.O., juris Rn. 23;Senatsurteil vom 16. Oktober 2013, a.a.O., juris Rn. 46).
- BGH, 15.10.2014 - XII ZR 111/12
Auslegung von Verzichts- und Abgeltungsregelungen in einer privatrechtlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Rn. 22 An die Auslegung einer Willenserklärung, die zu einem Verlust einer Rechtsposition führt, sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen; er erfordert eine insoweit eindeutige Willenserklärung, weil ein Rechtsverzicht niemals zu vermuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014 - XII ZR 111/12 - juris Rn. 51).Vielmehr erfordert ein solch weitreichender Einredeverzicht auch vor dem Hintergrund des mit den Verjährungsvorschriften bezweckten Schuldnerschutzes (…vgl. Lakkis in Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Auflage 2017, § 202 BGB Rn. 24; OLG Celle…, Urteil vom 25. August 2011 - 13 U 115/10 - juris Rn. 20) gerade eine eindeutige Willenserklärung, weil ein Rechtsverzicht grundsätzlich nicht zu vermuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 15. Oktober 2014, a.a.O., juris Rn. 51).
- BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81
Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Zwar dürfte die Annahme eines wirksamen Einredeverzichts nicht bereits daran scheitern, dass im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung vom 21. April 2008 die hier in Rede stehenden Ansprüche verjährt waren, da ein Schuldner grundsätzlich auch nach Ablauf der Verjährungsfrist noch auf eine Erhebung der Einrede verzichten kann (vgl. bereits: BGH, Urteil vom 22. April 1982 - VII ZR 191/81 - juris Rn. 29; vgl. nunmehr § 202 BGB n.F., wonach Vereinbarungen über die Verjährung grundsätzlich zulässig sind;… zum einseitig erklärten Verzicht: Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Auflage, 2018, § 202 BGB Rn. 7).Dies setzt aber voraus, dass die Erklärung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt auch einen Einredeverzicht in Bezug auf bereits verjährte Ansprüche beinhaltet (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1982, a.a.O., juris Rn. 32).
- BVerwG, 15.09.2010 - 8 C 21.09
Widerspruchsverfahren; Entbehrlichkeit des Widerspruchsverfahrens; Zulässigkeit …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Die Auslegung muss sich vielmehr auf die Erklärung in ihrer Gesamtheit und das mit ihr erkennbar verfolgte Ziel beziehen (vgl. statt vieler: BVerwG, Urteil vom 15. September 2010 - 8 C 21.09 - juris Rn. 36). - BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12
Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Zudem darf die erkennbare Interessenlage des Erklärenden nicht außer Acht gelassen werden (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12 - Rn. 15 f. m.w.N.). - BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00
Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Daher darf selbst bei einer eindeutig erscheinenden Erklärung des Rechtsinhabers ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung des erklärten Willens sämtliche Begleitumstände berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Januar 2002 - X ZR 91/00 - juris Rn. 25 m.w.N.). - BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10
Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Ob hieraus bereits folgt, dass die Vorschrift des § 202 BGB bei bereits verjährten Forderungen aus dem Dienstverhältnis nicht anwendbar (vgl. zur Anwendung einzelner Vorschriften des BGB auf die Verjährung von öffentlich-rechtlichen Forderungen: BVerwG, Teilurteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4.10 - juris Rn. 14 und 47) und ein entgegen dem genannten Grundsatz erklärter Einredeverzicht in Bezug auf bereits verjährte Forderungen unwirksam sein könnte, bedarf vorliegend keiner Entscheidung. - BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Angesichts dessen, dass die Erklärung vom 21. April 2008 nicht an einzelne Beamte, sondern an sämtliche Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr gerichtet war, ist sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Empfängers der Erklärung zugrunde zu legen sind (vgl. zur betrieblichen Gesamtzusage: BAG, Urteil vom 17. Januar 2012 - 3 AZR 135/10 - juris Rn. 25). - BVerwG, 20.01.2014 - 2 B 6.14
Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zum finanziellen Ausgleich …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2018 - 4 B 20.16
Der Senat bezieht sich gemäß § 130b Satz 2 VwGO zur Begründung dieser Feststellungen auf die im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (…Urteil vom 16. Oktober 2013 - OVG 4 B 51.09 - juris Rn. 26 ff.; nachgehend: BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 2 B 6.14 - juris) stehenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (Ziffer 2.a des angegriffenen Urteils; Urteilsabdruck Seiten 6 bis 10), gegen die der Kläger im Berufungsverfahren auch keine weiteren Einwände erhoben hat. - VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07
Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung
- OLG Celle, 25.08.2011 - 13 U 115/10
Bedeutung des Zeitpunkts einer Leistungsaufforderung durch den Gläubiger oder das …
- VG München, 13.06.2012 - M 18 K 10.6254
Verzicht auf die Einrede der Verjährung; Prozesszinsen für einen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 6 A 883/14
Feuerwehr Zuvielarbeit Finanzieller Ausgleich Verjährung Einrede der Verjährung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 6 A 1459/13
Verjährung des Anspruchs eines Hauptbrandmeisters a.D. auf einen finanziellen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 4 B 6.17
Verjährung eines finanziellen Ausgleichsanspruchs von Beamten bei Zuvielarbeit
Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - (juris).Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Rn. 23 …und vom 17. September 2015 - 2 C 26.14 - juris Rn. 54; Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 19).
Rn. 23 Der Kläger behauptet selbst nicht, aufgrund der Eingangsmitteilungen des Beklagten zu seinen Schreiben vom 26. Oktober 2001 und vom 7. Januar 2008 davon ausgegangen zu sein, er könne bei einer Untätigkeit seines Dienstherrn seinerseits untätig bleiben und darauf vertrauen, dass dieser die Einrede der Verjährung (dauerhaft) nicht erheben werde (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 20).
Dies setzt aber voraus, dass die Erklärung nach ihrem objektiven Erklärungsinhalt auch eindeutig einen Einredeverzicht für bereits verjährte Ansprüche beinhaltet (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 21 m.w.N.).
Da sich die Mitarbeiterinformation vom 21. April 2008 an sämtliche Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr richtete, ist sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Empfängers der Erklärung zugrunde zu legen sind (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 21; OVG Bremen…, Urteil vom 13. März 2019 - 2 LC 332/16 - juris Rn. 47, jeweils m.w.N.).
Es gibt aber keinen Grundsatz, dass etwaige Unklarheiten bei der Formulierung eines solchen Verzichts grundsätzlich zulasten des Dienstherrn gehen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 29; OVG Münster…, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 6 A 883/14 - juris Rn. 11), zumal der Empfänger einer solchen Erklärung es selbst in der Hand hat, entweder eine Klarstellung herbeizuführen oder verjährungshemmende Maßnahmen vorzunehmen (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 6 A 1459/13 - juris Rn. 14).
Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung für bereits verjährte Forderungen entspricht grundsätzlich nicht seiner Interessenlage (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 28 m.w.N.).
Da eine Vielzahl von Feuerwehrbeamten "Anträge auf Freizeitausgleich und/oder Mehrarbeitsentschädigung für die zurückliegenden Jahre" gestellt haben, hätte ein Verzicht auf die Einrede für bereits verjährte Ansprüche in einer an alle Feuerwehrbeamten gerichteten Mitteilung für den Haushalt voraussichtlich beträchtliche Mehrbelastungen in Millionenhöhe zur Folge (vgl. Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 30).
Rn. 33 Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil des Senats vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - (juris) Bezug genommen.
- OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch; …
Da sich die Erklärungen auf den Personalversammlungen der Feuerwehr an alle Beamten richteten, sind sie nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich auszulegen, wobei nicht die Verständnismöglichkeiten des konkreten, sondern die des durchschnittlichen Erklärungsempfängers zugrunde zu legen sind (OVG BlnBdg, Urteil vom 12.12.2018 - OVG 4 B 20.16 -, Rn. 21; BAG…, Urteil vom 17.01.2012 - 3 AZR 135/10 -, Rn. 25, juris).Zu berücksichtigen ist schließlich, dass an die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition führt, strenge Anforderungen zu stellen sind und in der Regel eine insoweit eindeutige Willenserklärung erforderlich ist (…BGH, Urteile vom 15.10.2014 - XII ZR 111/12 -, Rn. 51, juris; …und vom 30.09.2005 - V ZR 197/04 -, Rn. 18, juris; OVG BlnBdg, Urteil vom 12.12.2018 - OVG 4 B 20.16 -, Rn. 22).
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2024 - DB 16 S 186/23
Wirksame Erhebung einer Disziplinarklage; Heilung von Formmängeln der …
Die so erfolgende Auslegung muss sich auf die Erklärung in ihrer Gesamtheit und das mit ihr erkennbar verfolgte Ziel beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.09.2010 - 8 C 21.09 -, BVerwGE 138, 1 ); die isolierte Betrachtung eines bestimmten Teils einer Erklärung wird den Anforderungen einer zuverlässigen Sinnermittlung nicht gerecht (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 12.12.2018 - 4 B 20.16 -, juris Rn. 24; ferner BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91 -, BVerfGE 93, 266 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2021 - 5 B 23.19
Erstattung von nach dem brandenburgischen Hochschulgesetz geleisteter …
Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (Bundesverwaltungsgericht…, Urteil vom 15. Juni 2006 - BVerwG 2 C 14.05 - juris Rn. 23 m.w.N.;… vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 16. Oktober 2013 - OVG 4 B 51.09 - juris Rn. 46 und vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 - juris Rn. 19). - VG Potsdam, 29.03.2019 - 1 K 996/18
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben
Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14/05 - Rn. 23, juris, Urteil vom 25. November 1982 - 2 C 32/81 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 -, juris). - VG Bremen, 03.04.2020 - 5 V 604/20
Verbot der Öffnung eines Fliesenmarktes - Allgemeinverfügung; Baumarkt; Corona; …
An die Auslegung einer Willenserklärung, die zum Verlust einer Rechtsposition führt, sind strenge Anforderungen zu stellen; es bedarf in der Regel einer insoweit eindeutigen Willenserklärung (…vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 30.10.2013 - 2 C 23/12 -, BVerwGE 148, 217-230, Rn. 15;… BGH, Urt. v. 15.10.2014 - XII ZR 111/12 -, juris Rn. 51;… BGH, Urt. v. 30.09.2005 - V ZR 197/04 -, juris Rn. 18; OVG BlnBdg, Urt. v. 12.12.2018 - OVG 4 B 20.16 -, juris Rn. 22;… OVG Bremen, Urt. v. 13.03.2019 - 2 LC 332/16 -, juris Rn. 47). - VG Cottbus, 23.03.2023 - 1 K 1913/20 Unerheblich ist, ob der Beamte keine Kenntnis von den ihm zustehenden Ansprüchen hatte oder ob er von der rechtzeitigen Geltendmachung bewusst abgesehen hat, weil er nach Treu und Glauben davon ausgehen konnte, der Dienstherr werde sich nicht auf die Verjährung berufen (BVerwG…, Urteil vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 -, juris Rn. 23 m. w. N.; vgl. ferner OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16. Oktober 2013 - OVG 4 B 51.09 -, juris Rn. 46; Urteil vom 12. Dezember 2018 - OVG 4 B 20.16 -, juris Rn. 19).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 03.01.2017 - 4 B 20.16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 132 Abs 2 S 1 VwGO, § 133 VwGO
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit der Vollstreckbarkeit einer Baulasterklärung (hier: Zufahrtsbaulast) aus sich heraus durch die zuständige Baubehörde für ihre Bestimmtheit; Vorhabenbezogene Ausgestaltung einer Zufahrtsbaulast
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit der Vollstreckbarkeit einer Baulasterklärung (hier: Zufahrtsbaulast) aus sich heraus durch die zuständige Baubehörde für ihre Bestimmtheit; Vorhabenbezogene Ausgestaltung einer Zufahrtsbaulast
- datenbank.nwb.de
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 18.06.2013 - 9 K 1394/11
- VGH Baden-Württemberg, 04.02.2016 - 5 S 1140/14
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2016 - 5 S 1140/14
- BVerwG, 03.01.2017 - 4 B 20.16
Wird zitiert von ...
- VG Mainz, 06.12.2023 - 3 K 47/23
Eintrag in Baulastenverzeichnis hindert Erteilung einer Baugenehmigung
Baulasten sind sachlich dem Bauordnungsrecht zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 4 B 20/16 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".