Rechtsprechung
| BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Bezeichnung und Darlegung der Revisionszulassungsgründe in der Beschwerde - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 10.09.2020 - 4 K 2320/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2023 - 2 B 18.20
- BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 23.06.2022 - 2 B 38.21
Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde in einem Disziplinarverfahren; überlange …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Das Gebot rechtlichen Gehörs verlangt, den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m. w. N.; Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 28).Eine Verlegung/Vertagung rechtfertigende "erhebliche Gründe" im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO sind in aller Regel solche, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3
und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 28 m. w. N.; BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 550/21 - MDR 2024, 322 Rn. 14). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Denn ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den (vermeintlich) begründeten Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13
Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich das in § 227 Abs. 1 ZPO eingeräumte Ermessen zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2015 - 4 BN 2.15 - juris Rn. 4 und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13; BFH…, Beschluss vom 4. Mai 2021 - VIII B 97/20 - BFH/NV 2021, 1360 Rn. 4).
- BGH, 13.12.2023 - XII ZB 550/21
Versäumung eines Termins im Verfahren mit Anwaltszwang: Sorgfalts- und …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Eine Verlegung/Vertagung rechtfertigende "erhebliche Gründe" im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO sind in aller Regel solche, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3 …und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 28 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 550/21 - MDR 2024, 322 Rn. 14). - BVerwG, 20.06.2023 - 4 CN 11.21
Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Denn diese vermitteln kein Recht darauf, dass das Gericht zuwartet, bis solche Fragen entscheidungserheblich sind bzw. wieder werden, deren umfassende Klärung die Beteiligten für wünschenswert halten (vgl. zum Prüfungsumfang in Normenkontrollverfahren BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2023 - 4 CN 11.21 - UPR 2023, 521 Rn. 18). - BVerwG, 05.05.2015 - 4 BN 2.15
Baurechtliche Genehmigung einer landwirtschaftlichen Tierhaltung auf einem …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich das in § 227 Abs. 1 ZPO eingeräumte Ermessen zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2015 - 4 BN 2.15 - juris Rn. 4 …und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13; BFH…, Beschluss vom 4. Mai 2021 - VIII B 97/20 - BFH/NV 2021, 1360 Rn. 4). - BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03
Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Eine Verlegung/Vertagung rechtfertigende "erhebliche Gründe" im Sinne des § 227 Abs. 1 ZPO sind in aller Regel solche, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2004 - 3 B 119.03 - juris Rn. 3…und vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 28 m. w. N.; BGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - XII ZB 550/21 - MDR 2024, 322 Rn. 14). - BFH, 07.06.2023 - IX B 11/23
Verfahrensfehler: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Verlegung …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet insbesondere, dass das Gericht sich nicht widersprüchlich verhält, aus eigenen oder ihm zurechenbaren Fehlern keine Verfahrensnachteile für die Beteiligten ableitet und verpflichtet allgemein zur Rücksichtnahme gegenüber den Verfahrensbeteiligten in ihrer konkreten Situation (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Juni 2023 - IX B 11/23 - BFH/NV 2023, 983 Rn. 11 m. w. N.). - BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88
Rechtliches Gehör - Wiedereröffnungsantrag - Ablehnung - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Das Gebot rechtlichen Gehörs verlangt, den an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und tatsächliche und rechtliche Argumente im Prozess vortragen zu können (BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 4 m. w. N.;… Beschluss vom 23. Juni 2022 - 2 B 38.21 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56 Rn. 28). - BFH, 04.05.2021 - VIII B 97/20
Vertagung der mündlichen Verhandlung bei Erteilung eines rechtlichen Hinweises in …
Auszug aus BVerwG, 11.04.2024 - 4 B 25.23
Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich das in § 227 Abs. 1 ZPO eingeräumte Ermessen zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Mai 2015 - 4 BN 2.15 - juris Rn. 4 …und vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 13; BFH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - VIII B 97/20 - BFH/NV 2021, 1360 Rn. 4).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2026 - 10 A 14.25
Normenkontrollverfahren; Veränderungssperre; obligatorisch Nutzungsberechtigter; …
Sollte die Antragsgegnerin versuchen, die von dem Senat festgestellten Fehler der Veränderungssperre zugrundeliegenden Bebauungsplanverfahrens zu beheben, so wäre dies zwar ein legitimes Ziel, es erforderte aber kein Zuwarten mit der Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2024 - 4 B 25.23 - juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 6. März 2026 - OVG 10 A 2/25 - juris Rn. 19). - OVG Hamburg, 05.08.2026 - 3 Bf 147/26 Erhebliche Gründe in diesem Sinne sind dabei (nur) solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Verlegung des Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (BVerwG, Beschl. v. 11.4.2024, 4 B 25/23, juris Rn. 4;… BVerwG, Beschl. v. 23.6.2022, 2 B 38/21, juris Rn. 28;… OVG Hamburg, Beschl. v. 15.3.2024, 3 Bf 282/23.AZ , NordÖR 2024, 340 Ls., juris Rn. 14 ).
- VGH Bayern, 27.03.2025 - 6 ZB 25.380
Dienstpetition
Die Ablehnung eines Aufhebungsantrags kann den Anspruch auf rechtliches Gehör nur dann verletzen, wenn die Aufhebung des Termins aus erheblichen Gründen geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.2024 - 4 B 25.23 - juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2026 - 10 A 2.25
Normenkontrollverfahren, Veränderungssperre, Windenergieanlage, Antragsbefugnis, …
Auch dies wäre ein legitimes Ziel, erforderte aber kein Zuwarten mit der Entscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2024 - 4 B 25.23 - juris Rn. 4 f.).
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