Rechtsprechung
| BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§ 33 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 33
Anforderungen an die Planreife in den Fällen des § 33 BBauG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 17.12.1964 - I C 36.64
Rechtscharakter des § 33 BBauG; Auslegung von § 34 BBauG
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Die Frage, "ob hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung Planreife im Sinne des § 33 BBauG bereits gegeben ist, wenn ein genehmigter Flächennutzungsplan vorliegt und die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat", ist nicht klärungsbedürftig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Zulassung eines Vorhabens nach § 33 des Bundesbaugesetzes, nunmehr in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2256), - BBauG - voraussetzt, daß der Planungsstand einen hinreichend sicheren Schluß darauf zulassen muß, daß das Vorhaben mit den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen wird (Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 S. 2 [S. 3], Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 2 S. 4 [S. 7] = "hinreichend voraussehbar").Die Revision kann auch nicht gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zugelassen werden: Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - (…a.a.O.) ab, sondern beruht auf einem durchaus zutreffenden Verständnis dieser Entscheidung.
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73
"Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder § …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Die ferner als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, "ob die Richtwerte der TA-Lärm, der VDI Richtwerte 2058 sowie auch der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - nur angewendet werden können bei nicht vorbelasteten Gebieten und ob es bei den vorbelasteten Gebieten nur auf die zusätzlichen Belastungen ankommt", stellt sich nicht: Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der Nutzungsänderung verneint, weil sich die Schreinerei ihrer Art nach nicht in die Eigenart der Umgebung einfügt, die durch Wohnbebauung und vereinzelte Geschäfte und Gastwirtschaften geprägt wird; es hat dazu unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - BRS 28 Nr. 27 S. 95 (S. 102) ausgeführt, maßgebend sei die Nutzung mit den typischerweise von ihr ausgehenden Auswirkungen (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 3. Januar 1973 - BVerwG IV B 171.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34). - BVerwG, 03.01.1973 - IV B 171.72
Typisierende baurechtlichen Beurteilung bei Innenbereichsvorhaben
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Die ferner als klärungsbedürftig bezeichnete Frage, "ob die Richtwerte der TA-Lärm, der VDI Richtwerte 2058 sowie auch der DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - nur angewendet werden können bei nicht vorbelasteten Gebieten und ob es bei den vorbelasteten Gebieten nur auf die zusätzlichen Belastungen ankommt", stellt sich nicht: Das Berufungsgericht hat die Zulässigkeit der Nutzungsänderung verneint, weil sich die Schreinerei ihrer Art nach nicht in die Eigenart der Umgebung einfügt, die durch Wohnbebauung und vereinzelte Geschäfte und Gastwirtschaften geprägt wird; es hat dazu unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - BRS 28 Nr. 27 S. 95 (S. 102) ausgeführt, maßgebend sei die Nutzung mit den typischerweise von ihr ausgehenden Auswirkungen (vgl. dazu auch Beschluß des Senats vom 3. Januar 1973 - BVerwG IV B 171.72 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 34).
- BVerwG, 10.06.1970 - IV B 163.68
Voraussetzungen für die Annahme einer Planreife; Umfang des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Allein der Planaufstellungsbeschluß reicht regelmäßig nicht aus, um eine derart sichere Prognose zu stellen (vgl. dazu Beschluß vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 15.66 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 3 S. 13 und Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG IV B 163.68 - BRS 23 Nr. 33 S. 72). - BVerwG, 14.01.1971 - IV B 101.70
Entbehrlichkeit eines neuen Antragsverfahrens - Umfang der Sachaufklärungspflicht …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Ebensowenig weicht das Berufungsurteil vom Beschluß des Senats vom 14. Januar 1971 - BVerwG IV B 101.70 - ab, soweit es dort u.a. heißt, der Kläger sei nicht gehindert, durch einen neuen Bauantrag Möglichkeit und Eignung bestimmter schalldämmender Maßnahmen prüfen zu lassen. - BVerwG, 06.12.1963 - I B 171.63
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Die Frage, "ob hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung Planreife im Sinne des § 33 BBauG bereits gegeben ist, wenn ein genehmigter Flächennutzungsplan vorliegt und die Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen hat", ist nicht klärungsbedürftig im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO : Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Zulassung eines Vorhabens nach § 33 des Bundesbaugesetzes, nunmehr in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl I S. 2256), - BBauG - voraussetzt, daß der Planungsstand einen hinreichend sicheren Schluß darauf zulassen muß, daß das Vorhaben mit den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen wird (Beschluß vom 6. Dezember 1963 - BVerwG I B 171.63 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 1 S. 2 [S. 3], Urteil vom 17. Dezember 1964 - BVerwG I C 36.64 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 2 S. 4 [S. 7] = "hinreichend voraussehbar"). - BVerwG, 13.06.1966 - IV B 15.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bedeutsamkeit der …
Auszug aus BVerwG, 02.03.1978 - 4 B 26.78
Allein der Planaufstellungsbeschluß reicht regelmäßig nicht aus, um eine derart sichere Prognose zu stellen (vgl. dazu Beschluß vom 13. Juni 1966 - BVerwG IV B 15.66 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 3 S. 13 und Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG IV B 163.68 - BRS 23 Nr. 33 S. 72).
- BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01
Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung …
Dazu gehört nicht zuletzt, dass er den Anforderungen genügt, die sich aus dem Abwägungs- bzw. dem Abstimmungsgebot ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 1 B 171.63 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 1; Beschluss vom 10. Juni 1970 - BVerwG 4 B 163.68 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 4 und Beschluss vom 2. März 1978 - BVerwG 4 B 26.78 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 5). - VGH Baden-Württemberg, 25.01.2023 - 5 S 638/21
Nutzungsänderung - Räume für ambulante Tagespflege statt Büroräume -; …
Allein der Erlass eines Planaufstellungsbeschlusses, wie es vorliegend Stand der Planung zur Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet W... Straße nördlicher Teil, 1. Änderung" ist, reicht regelmäßig nicht aus, um eine derart sichere Prognose zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.3.1978 - 4 B 26.78 - juris Rn. 2 m. w. N.). - OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20
Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung; …
Diese als materielle Planreife bezeichnete Planungssituation ist gegeben, wenn hinreichend voraussehbar und mit der gebotenen Sicherheit zu beurteilen ist, dass der Inhalt des Entwurfs mit der Qualität des § 10 BauGB festgesetzt werden wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.3.1978, 4 B 26.78, Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 5, juris Rn. 2).
- VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 3 S 2509/07
Anforderungen an materielle Planreife
a) Diese als materielle Planreife zu bezeichnende Planungssituation ist gegeben, wenn hinreichend voraussehbar und mit der gebotenen Sicherheit beurteilbar ist, dass der Inhalt des Entwurfs mit der Qualität des § 10 BauGB gültiges Ortsrecht wird (st. Rechtspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.11.1991 - 4 B 212.91 -, Buchholz 406.11, § 33, BBauG/BauGB Nr. 7; Beschluss vom 02.03.1978 - 4 B 26.78 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 5). - BVerwG, 25.11.1991 - 4 B 212.91
Aufhebung einer Baugenehmigung für ein im zweiten Weltkrieg teilweise zerstörtes …
Diese vielfach als materielle Planreife bezeichnete Planungssituation ist gegeben, wenn hinreichend voraussehbar und mit gebotener Sicherheit beurteilbar ist, daß der Inhalt des Entwurfs mit der Qualität des § 10 BauGB festgesetzt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 4 B 26.78 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11280/04
Inanspruchnahme zur Entrichtung eines bauplanungsrechtlichen …
Diese Voraussetzungen treffen hier zu, denn der Bebauungsplan "Z...." war zweifelsfrei über das Stadium der Planreife hinaus gediehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1978 - 4 B 26.78 - Buchholz 406.1 § 33 BBauG Nr. 5) - es fehlte lediglich die Ausfertigung - und für die unmittelbar an den Z. - VG Göttingen, 10.03.2004 - 2 B 51/04
Anforderungen des interkommunalen Abstimmungsgebots
Dazu gehört nicht zuletzt, dass er den Anforderungen genügt, die sich aus dem Abwägungs- bzw. Abstimmungsgebot ergeben (…BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25, 37; Beschl. v. 25.11.1991 - 4 B 212.91 -, Buchholz 406.11 § 33 BauGB Nr. 7; Beschl. v. 02.03.1978 - 4 B 26.78 -, Buchholz 406.11 § 33 BauGB Nr. 5).Dabei geht das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 02.03.1978, a.a.O.) davon aus, dass sich üblicherweise dann nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilen lässt, ob ein Vorhaben den zukünftigen Festsetzungen entsprechen wird, solange nicht einmal die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind und die Bürger noch keine Möglichkeit hatten, Anregungen und Bedenken geltend zu machen.
- VG Cottbus, 15.03.2017 - 3 K 1206/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Die Planung muss hierfür inhaltlich und zeitlich so weit fortgeschritten sein, dass ein unverändertes Inkrafttreten des Bebauungsplans hinreichend sicher voraussehbar ist (BVerwG, Beschluss vom 10. Juni 1970 - IV B 163.68 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 02. März 1978 - 4 B 26/78 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2001 - 7 B 355/01
Voraussetzungen der materiellen Planreife; Rücknahme eines rechtswidrigen …
Rn. 6 So bereits: BVerwG, Beschluss vom 2. März 1978 - 4 B 26.78 - BRS 33 Nr. 34. - BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 9.01
Bundesverwaltungsgericht tagte letztmals in Berlin
Dazu gehört nicht zuletzt, dass er den Anforderungen genügt, die sich aus dem Abwägungs- bzw. dem Abstimmungsgebot ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 1 B 171.63 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 1; Beschluss vom 10. Juni 1970 - BVerwG 4 B 163.68 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 4 und Beschluss vom 2. März 1978 - BVerwG 4 B 26.78 - Buchholz 406.11 § 33 BBauG Nr. 5). - VG Gelsenkirchen, 18.07.2016 - 10 L 100/16
Bestimmtheit; Bestimmtheitsgebot; Fußgänger; Fußgängerlärm; Fußgängerverkehr; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2004 - 2 M 867/03
Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 4.91
Erschließung - Aufwand - Zinsen - Erschließungsteilbeiträge - Kostenspaltung
- OVG Niedersachsen, 04.12.2014 - 7 KS 30/12
Anerkenntnis der Festsetzungen des künftigen Bebauungsplans; Anliegergebrauch; …
- VG Frankfurt/Oder, 28.01.1999 - 7 L 747/98
Genehmigung aufgrund eines unwirksamen Bebauungsplans; Notwendigkeit der …
- OVG Schleswig-Holstein, 01.11.2000 - 1 M 117/00
- VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 K 335/17
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2002 - 7 B 929/01
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.1990 - 8 S 599/90
Zum Rücksichtnahmegebot bei Überschreitung der Geschoßflächenzahl und der …
- BVerwG, 14.10.1982 - 4 B 197.82
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - "Wirtschaftliche Einheit" …
- BVerwG, 08.03.1985 - 4 B 29.85
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bewirken einer offenbar …
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