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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.08.2015 - 4 B 31.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23093
BVerwG, 17.08.2015 - 4 B 31.15 (https://dejure.org/2015,23093)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.2015 - 4 B 31.15 (https://dejure.org/2015,23093)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 2015 - 4 B 31.15 (https://dejure.org/2015,23093)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darstellung einer Vorrangfläche als entgegenstehender öffentlicher Belang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2015, 785
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte; …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2015 - 4 B 31.15
    Nach der Rechtsprechung des Senats können einem privilegierten Vorhaben nur konkrete standortbezogene Aussagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 ).

    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von der Entscheidung des Senats vom 18. August 2005 - 4 C 13.04 - (BVerwGE 124, 132) ab.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.08.2015 - 4 B 31.15
    Weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr beanstandet wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1987 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26; stRspr).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2025 - 7 S 3.24

    Erfolgloser Eilantrag der Stadt Bernau bei Berlin gegen ein Windenergievorhaben

    Darstellungen des Flächennutzungsplans (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) können einem nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Außenbereichsvorhaben nur dann entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind und eine standortbezogene Aussage enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 2015 - BVerwG 4 B 31.15 - juris Rn. 3 …und Urteil vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - juris Rn. 45; VGH München…, Urteil vom 5. Juli 2024 - 9 B 23.679 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen …

    Ob und inwieweit dies der Fall ist, hängt von einer auf die Verhältnisse des Einzelfalls abstellenden Wertung ab (BVerwG, Beschluss vom 17.08.2015 - 4 B 31/15 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Wohngebiet Vorderheide II

    Ob und inwieweit dies der Fall ist, hängt von einer auf die Verhältnisse des Einzelfalls abstellenden Wertung ab (BVerwG, Beschluss vom 17.08.2015 - 4 B 31/15 -, juris Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 29.04.2021 - 15 ZB 21.105

    Klage auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids im …

    Das Verwaltungsgericht konnte deshalb auch diesem Gesichtspunkt besonderes Gewicht beimessen, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob der Abbau von Bodenschätzen - bei nicht raumbedeutsamen Vorhaben - grundsätzlich auch außerhalb von im Regionalplan festgesetzten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten möglich ist oder ob - wovon das Verwaltungsgericht auch nicht ausgeht - der Flächennutzungsplan eine konkrete standortbezogene Aussage enthält, welche allein schon dem privilegierten Vorhaben entgegenstünde (vgl. hierzu z.B. BVerwG, B.v. 17.8.2015 - 4 B 31/15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 30.11.2016 - AN 11 K 15.01272

    Beurteilung der Geruchsbelästigungen einer Kompostieranlage als schädliche …

    Die Darstellung einer landwirtschaftlichen Nutzung im Flächennutzungsplan steht nur dann in Widerspruch zu streitgegenständlichen Anlagen, wenn der Flächennutzungsplan eine sachlich und räumlich eindeutige, der Zulässigkeit des Vorhabens entgegenstehende standortbezogene Aussage enthält (…BVerwG Urt. v. 20.1.1984 - 4 C 43/81, BVerwGE 68, 311;… BVerwG, Urt. v. 22.5.1987 - 4 C 57/84), der Standort also in qualifizierter Weise anderweitig verplant ist (BVerwG Beschl. v. 3.6.1998 - 4 B 6/98, BVerwG, Beschl. v. 17.8.2015 - 4 B 31.15).
  • VG Schleswig, 24.02.2022 - 8 B 6/22
    Insofern sei auch über die Möglichkeit einer Nutzungsänderung getäuscht worden, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB bei privilegierten Vorhaben nur bei spezifischen Standortaussagen ein entgegenstehender öffentlicher Belang anzuerkennen sei (BVerwG, Beschluss vom 17.08.2015 - 4 B 31.15 -, Rn. 3 bei juris).
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