Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; Urteilsinhalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 117 Abs 2 Nr 5 VwGO, § 108 Abs 1 S 2 VwGO, § 372 Abs 2 ZPO, § 31 BauGB
Verwertung des Protokolls eines Augenscheintermins; Urteilsinhalt - Wolters Kluwer
Angaben zum Inhalt des Augenscheins in der Entscheidung eines Gericht hinsichtlich Durchführung des Augenscheins vor der mündlichen Verhandlung nur durch ein Mitglied des Gerichts; Festsetzung der Zwei-Wohnungs-Klausel als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Angaben zum Inhalt des Augenscheins in der Entscheidung eines Gericht hinsichtlich Durchführung des Augenscheins vor der mündlichen Verhandlung nur durch ein Mitglied des Gerichts; Festsetzung der Zwei-Wohnungs-Klausel als Ausdruck der Art der baulichen Nutzung ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Münster, 12.05.2015 - 2 K 1062/14
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 7 A 651/15
- BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 09.10.1991 - 4 B 137.91
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Dem stellt die Beschwerde den Rechtssatz des Senats (BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 4 B 137.91 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 104) gegenüber, dass eine Zwei-Wohnungs-Klausel - je nach Ausgestaltung - geeignet sein könne, den Gebietscharakter im Sinne einer Bebauung vorwiegend mit Familienheimen zu bestimmen, und der Ortsgesetzgeber bundesrechtlich deshalb jedenfalls nicht gehindert sei, der entsprechenden planerischen Festsetzung drittschützende Wirkung auch in der Weise beizulegen, dass eine - auch nur schrittweise - Veränderung des Gebietscharakters abgewehrt werden könne, selbst wenn die Abweichung von der Zwei-Wohnungs-Klausel im jeweiligen Einzelfall noch nicht zu einer tatsächlich spürbaren und nachweisbaren Beeinträchtigung des Dritten führe.Ist ein Berufungsurteil - wie hier - auf mehrere, selbständig tragende Begründungen gestützt, ist die Revision nur zuzulassen, wenn gegen jede dieser Begründungen ein durchgreifender Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 1991 - 4 B 137.91 - juris Rn. 4).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Rn. 11 Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung (unter anderem) des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328). - BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06
Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe völlig fehlen, rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 und Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 …und vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 - juris Rn. 11).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2). - BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14
Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2). - BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01
Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden; …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe völlig fehlen, rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. November 2002 - 2 C 25.01 - BVerwGE 117, 228 …und Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 …und vom 14. August 2014 - 9 B 5.14 - juris Rn. 11). - BVerwG, 28.05.1997 - 4 B 91.97
Bundesstraße - Ortsdurchfahrt - Geschlossene Ortslage - Erschließung der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Sie lassen sich auf der Grundlage vorhandener Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 1997 - 4 B 91.97 - NVwZ 1998, 172). - BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98
Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Sinn dieser Regelung ist zum einen, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten, und zum anderen, dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (stRspr; z.B. BVerwG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32). - BVerwG, 03.07.1998 - 6 B 67.98
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Prozessuale Versäumnisse im vorinstanzlichen Verfahren können im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde nicht mittels der Verfahrensrüge "repariert" werden (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1998 - 6 B 67.98 - juris m.w.N.). - BGH, 12.03.1992 - III ZR 133/90
Verwertung eines Augenscheins nach Richterwechsel - Enteignungsentschädigung bei …
Auszug aus BVerwG, 24.08.2018 - 4 B 33.18
Hat das Gericht die Einnahme des Augenscheins nach § 372 Abs. 2 ZPO auf eines seiner Mitglieder übertragen, sind nur ordnungsgemäß protokollierte Feststellungen verwertbar (…Schultzky, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 160 Rn. 9; vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 1992 - III ZR 133/90 - NVwZ 1992, 915 = juris Rn. 22). - BVerwG, 08.12.1988 - 9 B 388.88
Mündliche Verhandlung - Abgelehnter Beweisantrag - Begründungspflicht - Revision …
- BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14
Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem …
- BVerwG, 22.12.1992 - 4 B 251.92
Genehmigungsbedürftigkeit eines Bauvorhabens - Änderung der Nutzung einer …
- BVerwG, 30.01.2019 - 4 BN 4.18
Rechtswidrige Konzentrationsflächenausweisung für die Windenergie in einem …
Sie lässt sich auf der Grundlage vorhandener Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2018 - 4 B 33.18 - juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21
Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Ausländerbehörde; Ausweisung; Einreise- und …
Sinn dieser Regelung ist zum einen, die Beteiligten über die dem Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu unterrichten, und zum anderen, dem Rechtsmittelgericht die Nachprüfung der Entscheidung auf ihre inhaltliche Richtigkeit in prozessrechtlicher und materiell-rechtlicher Hinsicht zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.2018 - 4 B 33/18, juris Rn. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2024 - 2 A 1104/23
Wann "dient" ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb?
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 2018 - 4 B 33.18 -, juris Rn. 20 a.E. - BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 17.20
Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung eines …
Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe völlig fehlen, rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder in sonstiger Weise unbrauchbar sind (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. August 2016 - 9 B 54.15 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 108 Rn. 22 und vom 24. August 2018 - 4 B 33.18 - juris Rn. 6 m.w.N.). - VGH Bayern, 16.09.2019 - 1 ZB 17.1690
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Fälligerklärung eines Zwangsgeldes …
Ein Begründungsmangel liegt - außer in den Fällen des Fehlens jeglicher Begründung - vor, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder aus sonstigen Gründen derart unbrauchbar sind, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 24.8.2018 - 4 B 33.18 - juris Rn. 6 m.w.N.).
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