Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässige Rechtsausübung einer Gemeinde durch deren Willen zu einer bestimmten Bauleitplanung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 133 Abs. 3 S. 3
Unzulässige Rechtsausübung einer Gemeinde durch deren Willen zu einer bestimmten Bauleitplanung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Greifswald, 20.01.2011 - 2 A 2151/06
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2014 - 3 L 112/11
- BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88
Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
Rn. 2 1. Die Beschwerde meint, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weiche von dem Senatsurteil vom 6. September 1988 - BVerwG 4 C 26.88 - (BVerwGE 80, 178 = NJW 1989, 118) ab.Das Oberverwaltungsgericht hat sich auf das Senatsurteil vom 6. September 1988 (a.a.O.) gestützt (UA S. 8).
- BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91
Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …
Auszug aus BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
Eine solche Annahme setzt die Prüfung voraus, ob die neuerlichen Festsetzungen und Abwägungen mutmaßlich rechtlichen Bestand haben (Urteil vom 26. August 1993 - BVerwG 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 ). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt diesen Anforderungen nicht (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14; stRspr).
- BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14
Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …
Auszug aus BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zu Grunde liegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (Beschluss vom 9. April 2014 - BVerwG 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2; stRspr). - BVerwG, 19.02.2014 - 4 B 40.13
Zu den Anforderungen an die organische Siedlungsstruktur
- BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines …
Auszug aus BVerwG, 16.10.2014 - 4 B 41.14
In einem solchen Fall scheidet eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung aus (Beschlüsse vom 29. März 1961 - BVerwG 3 B 43.60 - Buchholz 427.3 § 339 LAG Nr. 120 S. 151 …und vom 19. Februar 2014 - BVerwG 4 B 40.13 - BayVBl. 2014, 477 Rn. 9).
- VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655
Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die …
Daher muss es für das Gericht möglich sein, zu prüfen, ob die nachträglichen Festsetzungen und Abwägungen mutmaßlich rechtlichen Bestand haben werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.10.2014 - 4 B 41.14 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656
Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage
Daher muss es für das Gericht möglich sein, zu prüfen, ob die nachträglichen Festsetzungen und Abwägungen mutmaßlich rechtlichen Bestand haben werden (vgl. BVerwG, B.v. 16.10.2014 - 4 B 41.14 - juris Rn. 5). - VG Schwerin, 24.08.2016 - 2 B 1907/15
Einstellung der Vollstreckung aus einem Urteil
Rn. 12 aa) Die Einwendung der Legalisierung durch den geänderten Bebauungsplan Nr. 6.2 ist nicht gem. § 767 Abs. 2 ZPO präkludiert, weil die entsprechende Änderung aufgrund des Satzungsbeschlusses vom 07. April 2015 und damit nach der mündlichen Verhandlung im Ausgangsverfahren 2 A 2115/06 und nach der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Greifswald vom 02. April 2014 (Az. 3 L 112/11) und sogar erst nach Abschluss des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. Oktober 2014 zum Az. 4 B 41.14) nach Ausfertigung am 09. April 2015 und nachfolgender Bekanntmachung in Kraft getreten ist.
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