Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der Bauleitplanung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 24 Abs 1 S 1 Nr 5 BauGB, § 24 Abs 3 BauGB, § 25 Abs 1 S 1 Nr 2 BauGB, § 25 Abs 2 BauGB, § 45 BauGB
Anforderungen an den Erlass einer Vorkaufssatzung zur Sicherung der Bauleitplanung - Wolters Kluwer
Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision; Voraussetzungen der Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 3 VwGO; Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung auf der Ermächtigungsgrundlage des § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB im Sinne der ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 3, § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2.
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Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen für den Erlass einer Vorkaufssatzung? (IBR 2021, 1041)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 08.06.2017 - 6 K 1132/16
- VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17
- BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Papierfundstellen
- ZfBR 2021, 66
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09
Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 4 = juris Rn. 11 und vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871 Rn. 10).Eine starre zeitliche Grenze, innerhalb derer die beabsichtigte Planung abzuschließen ist, ist damit nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871 Rn. 12).
Denn die Maßstäbe, nach denen der Zeitablauf der Ausübung des Vorkaufsrechts entgegensteht, richten sich ungeachtet der rechtlichen Einordnung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles und sind einer verallgemeinerungsfähigen Klärung nicht zugänglich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871 Rn. 13).
- BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17
Zur Ermittlung der nach § 154 Abs. 2 BauGB maßgeblichen Bodenwerte
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Die Grenzen der Freiheit der richterlichen Überzeugungsbildung sind mit der Folge des Vorliegens eines Verfahrensfehlers dann überschritten, wenn das Gericht seiner Sachverhalts- und Beweiswürdigung nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens zugrunde legt, sondern nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt oder wenn die von ihm gezogenen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen oder sonst von objektiver Willkür geprägt sind (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 4 B 73.17 - juris Rn. 3 ff. m.w.N.). - BVerwG, 14.10.2019 - 4 B 27.19
Einzelhandel; Faktisches Baugebiet; Großflächiger Einzelhandel; Mischgebiet; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4).
- BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87
Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Erweist sich die in einem Bescheid getroffene Regelung aus anderen als den angegebenen Rechtsvorschriften und Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert wird, ist der Verwaltungsakt nicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 , vom 8. April 1997 - 1 C 7.93 - Buchholz 451.20 Schornsteinfeger Nr. 41 = juris Rn. 21 …und vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - BVerwGE 153, 335 Rn. 15, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 4 = juris Rn. 11 …und vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871 Rn. 10). - BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 7.14
Lebensmittelzusatzstoffe; Gemüsekonzentrat; Konzentrat aus nitratreichen Gemüsen; …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Erweist sich die in einem Bescheid getroffene Regelung aus anderen als den angegebenen Rechtsvorschriften und Gründen als rechtmäßig, ohne dass sie durch den Austausch der Begründung in ihrem Wesen geändert wird, ist der Verwaltungsakt nicht im Sinne von § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO rechtswidrig (…vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 19. August 1988 - 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 , vom 8. April 1997 - 1 C 7.93 - Buchholz 451.20 Schornsteinfeger Nr. 41 = juris Rn. 21 und vom 10. Dezember 2015 - 3 C 7.14 - BVerwGE 153, 335 Rn. 15, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94
Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Schon aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan, aus denen der Bebauungsplan grundsätzlich zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), können sich entsprechende Planungsabsichten ergeben, die gegebenenfalls weiter zu präzisieren sind; eine förmliche Konkretisierung der Planungsvorstellungen ist jedoch nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 = juris Rn. 5 …und vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 Rn. 4). - BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf betreibereigenen Flächen
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, durch einen unbedingten Beweisantrag oder jedenfalls eine sonstige Beweisanregung hingewirkt worden ist und die Ablehnung der Beweiserhebung im Prozessrecht keine Stütze findet, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 1 Rn. 23 m.w.N.). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Rn. 2 1. Grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine klärungsbedürftige Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, die in dem angestrebten Revisionsverfahren beantwortet werden kann, sofern dies über den Einzelfall hinaus zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Fortbildung des Rechts beiträgt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 14. Oktober 2019 - 4 B 27.19 - ZfBR 2020, 173 Rn. 4). - BVerwG, 08.09.2009 - 4 BN 38.09
Begründungspflicht an einen Satzungsbeschluss hinsichtlich der in der …
Auszug aus BVerwG, 30.09.2020 - 4 B 45.19
Schon aus den Darstellungen im Flächennutzungsplan, aus denen der Bebauungsplan grundsätzlich zu entwickeln ist (§ 8 Abs. 2 BauGB), können sich entsprechende Planungsabsichten ergeben, die gegebenenfalls weiter zu präzisieren sind; eine förmliche Konkretisierung der Planungsvorstellungen ist jedoch nicht erforderlich (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 - Buchholz 406.11 § 25 BauGB Nr. 2 = juris Rn. 5 und vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 Rn. 4). - BVerwG, 28.04.2020 - 4 B 39.19
Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Windfarm
- BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93
Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als …
- BGH, 07.03.1975 - V ZR 92/73
Fortgelten vorkonstitutioneller Ermächtigungen nach Inkrafttreten des …
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20
Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme
Förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es hierfür nicht (BVerwG…, Urteil vom 9.11.2021 - 4 C 1.20 - juris Rn. 19; Beschlüsse vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 4 und vom 26.1.2010 - 4 B 43.09 - juris Rn 9;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 43 m.w.N.).In eine auf diese Vorschrift gestützte Vorkaufssatzung können nur Flächen einbezogen werden, deren Erwerb der Verwirklichung der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme dienlich ist (BVerwG, Beschluss vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 5 …und vom 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris Rn. 7;… Senatsurteil vom 24.9.2019 - 5 S 1733/17 - juris Rn. 52 ; BayVGH…, Urteil vom 17.9.2018 - 15 N 17.689 - juris Rn. 21).
Es kann dahingestellt bleiben, ob für die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Vorkaufsrechts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Ausübungsbescheids (so VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 23.6.2015 - 8 S 1386/14 - juris Rn. 38 ) oder im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids (so BVerwG, Beschluss vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 19) maßgeblich ist.
- OVG Hamburg, 21.03.2024 - 2 Bf 61/23
Begründung eines Satzungvorkaufsrechts - Kaufvertrag mit einem Dritten
Förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es nicht (…BVerwG, Beschl. v. 8.9.2009, a.a.O., juris Rn. 4;… Beschl. v. 14.4.1994, a.a.O., juris Rn. 5; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 30.9.2020, 4 B 45.19, ZfBR 2021, 66, juris Rn. 4).Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (BVerwG, Beschl. v. 30.9.2020, 4 B 45.19, ZfBR 2021, 66, juris Rn. 5).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 2 D 112/19
Rechtmäßigkeitsanforderungen an Satzung für gemeindliches Vorkaufsrecht
Rn. 37 BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 -, NJW 1994, 3178 = juris Rn. 5, und vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 -, ZfBR 2021, 66 = juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 28. Juli 1997 - 10a D 31/97.NE -, BRS 59 Nr. 106 = juris Rn. 7.Rn. 51 BVerwG, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, ZfBR 2010, 376, und vom 30.9.2020 - 4 B 45.19 -, ZfBR 2021, 66 = juris Rn. 11 ff.; OVG NRW, Urteil vom 15. März 2016 - 10 A 1066/14 -, BauR 2016, 1276 = juris Rn. 50.
Rn. 59 BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45.19 -, ZfBR 2021, 66 = juris Rn. 13; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, DVBl. 2010, 1121 = juris Rn. 84 ff., 101; Grziwotz, in: BeckOK BauGB, Stand 1. Februar 2021, § 25 Rn. 8, 12a; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB - Kommentar, 14. Aufl. 2019, § 25 Rn.10.
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.2024 - 3 S 865/23
Aufhebung der Ausübung eines allgemeinen Vorkaufsrechts für zwei in einem …
Bei der Bestimmung des für Rechtmäßigkeit der Ausübung eines sanierungsrechtlichen Vorkaufsrechts maßgeblichen Beurteilungszeitpunkts kann nicht unberücksichtigt bleiben, dass § 28 Abs. 2 S 1 BauGB eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist enthält, nach deren Ablauf die hier normierte Rechtsposition nicht mehr ausgeübt werden kann (…Abgrenzung zu BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 -, BVerwGE 174, 109, juris Rn. 21; Beschl. v. 30.9.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19;… Annäherung an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.2.2024 - 8 S 58/23 -, juris Rn. 64 ;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.6.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 38 ;… OVG Rh.-Pf., Urt. v. 22.3.2023 - 1 A 10150/22.OVG -, juris Rn. 25).Rn. 106 Zwar findet sich in mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts der Hinweis, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Ausübung eines Vorkaufsrechts der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - d.h. im vorliegenden Fall der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids vom 19. Mai 2021 - maßgeblich sein könnte (…vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.2021 - 4 C 1.20 -, BVerwGE 174, 109, juris Rn. 21; Beschl. v. 30.9.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.03.2023 - 1 A 10150/22
Fehlende Anhörung bei der Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts
Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Bescheides über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides (a.A. möglicherweise BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 4 B 45.19 , juris) (Rn.25) (Rn.26). - VG Berlin, 28.10.2021 - 13 K 156.20 Die Gemeinde erhält durch diese Regelung die Möglichkeit, bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen Grundstücke zu erwerben; förmlich konkretisierter Planungsabsichten bedarf es dabei nicht (BVerwG, Beschluss vom 30.September 2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 4, 10, 12).
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Vorkaufssatzung der Gemeinde bereits am Beginn ihrer planerischen Überlegungen ein Sicherungsmittel in die Hand geben soll (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45/19 - juris Rn.12).
Zweck des hier in Rede stehenden besonderen Vorkaufsrechts ist es, der Gemeinde die Sicherung einer langfristig orientierten Planung und Entwicklung durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik zu ermöglichen (…vgl. Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand Mai 2021, § 25 Rn. 12; BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45/19 - juris Rn. 4), denn die Gemeinde erhält durch die Vorkaufsatzung die Möglichkeit, bereits im Frühstadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen Grundstücke zu erwerben (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42/18 - juris Rn.5).
Zur Bejahung des Wohls der Allgemeinheit genügt die vertretbare Annahme, dass die spätere Verwirklichung der in Erwägung gezogenen Maßnahme durch vermehrten Grundbesitz der Gemeinde erleichtert wird (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45/19 - juris Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2024 - 10 N 97.21
Besonderes Vorkaufsrecht (VKR) in einem Gebiet in dem die Gemeinde städtebauliche …
Nur wenn hiervon nach Maßgabe der konkreten Umstände - etwa im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung und auf ein Sicherungsbedürfnis wegen gegebenenfalls abweichender Entwicklungen - auszugehen ist, kann die Gemeinde sich der Vorkaufssatzung bedienen (BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 8).Schon aus dem bereits erwähnten Zweck der Vorkaufsverordnung, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik die Sicherung einer langfristig orientierten Planung und Entwicklung zu ermöglichen, folgt, dass konkretisierte Planungsvorstellungen noch nicht erforderlich sind und es genügt, dass die Satzung objektiv geeignet ist, zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beizutragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 18. Mai 2022 - OVG 10 N 4.21 -, juris Rn. 8).
Zweck des besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB sei es, der Gemeinde die Sicherung einer langfristig orientierten Planung und Entwicklung durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik zu ermöglichen, denn die Gemeinde erhalte durch die Vorkaufssatzung die Möglichkeit, bereits im frühen Stadium der Vorbereitung städtebaulicher Maßnahmen Grundstücke zu erwerben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - BVerwG 4 B 45.19 -, juris Rn. 4;… Beschluss vom 19. Dezember 2018 - BVerwG 4 BN 42.18 -, juris Rn. 5).
- VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 284/22
Retrospektive Feststellung der gemeindlichen Absicht bei Ausübung des …
Die weitere Entwicklung nach Ausübung des Vorkaufsrechts kann als Beleg dafür herangezogen werden, dass eine Gemeinde bei Ausübung des Vorkaufsrechts die konkrete Absicht hatte, alsbald die für die Schaffung von Wohnbauland erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 24.04.2020 - 15 ZB 19.1987 -, juris Rn. 17; Hessischer VGH…, Urteil vom 24.11.2020 - 3 A 828/20 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 30.09.2021 - 3 S 2595/20 -, juris Rn. 24 ; a.A. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.05.2015 - 8 S 1386/14 -, juris Rn. 37 f.: Zeitpunkt des Erlasses des Ausübungsbescheides).
Auch diese weitere Entwicklung nach Ausübung des Vorkaufsrechts kann als Beleg dafür herangezogen werden, dass die Beklagte bei Erlass des Bescheids die konkrete Absicht hatte, alsbald die für die Schaffung von Wohnbauland erforderlichen Schritte zu unternehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 19).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2023 - 8 C 10471/22
Ausfertigung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; In-Betracht-Ziehen …
Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde zumindest eine ungefähre Vorstellung entwickelt hat, in welchem Umfang sie voraussichtlich Flächen für die gewünschte städtebauliche Maßnahme benötigen wird (…vgl. Senatsentscheidung vom 17. Juni 2021, a.a.O. Rn. 63;… sowie zum Ganzen insbesondere: Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 25 Rn. 5 ff.;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 25 Rn. 14 ff. und 18 ff.;… aus der Rechtsprechung des BVerwG: Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 7;… Beschluss vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - juris Rn. 4 sowie zuletzt Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung z.B. OVG NRW…, Urteil vom 28. Juli 1997 - 10 a D 31/97.NE -, juris Rn. 9 bis 15; VGH BW…, Urteil vom 24. September 2019 - 5 S 1733/17 -, juris Rn. 42 ff.; BayVGH…, Urteil vom 30. September 2019 - 1 N 16.1269 -, juris Rn. 18 bis 27; HessVGH…, Urteil vom 26. Januar 2017 - 4 A 2586/16 -, juris Rn. 68).Rn. 78 c) Danach kommt es auf die weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB nicht mehr an, wonach die Satzung objektiv geeignet sein muss, zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung beizutragen, und zwar auch und gerade im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung der Satzung (…sog. Sicherungsbedürfnis, vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 25 Rn. 5; zur Differenzierung zwischen diesen Tatbestandsmerkmalen sowie zur räumlichen Ausdehnung als Bezugspunkt vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020, a.a.O., juris Rn. 5, m.w.N.).
- BVerwG, 21.05.2025 - 4 B 23.24
Abbruchverfügung für Kleinbauten im Außenbereich; Ermessensausübung
Die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung durch das Tatsachengericht wird nicht schon dann in Frage gestellt, wenn ein Beteiligter das vorliegende Tatsachenmaterial anders würdigt oder aus ihm andere Schlüsse ziehen will als das Gericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45.19 - juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 22.06.2023 - 5 S 2659/22
Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung; Ausfertigung; Begriff der Städtebaulichen …
- VG Freiburg, 14.07.2022 - 4 K 2423/21
Ausübung des Flächennutzungsplan-Vorkaufsrechts
- OVG Niedersachsen, 10.11.2022 - 1 LB 2/22
Ermessen; Gesamtpreis; Geschäft der laufenden Verwaltung; Grundstücksteil; …
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2025 - 8 S 1932/23
Normenkontrollantrag gegen eine Vorkaufsrechtssatzung
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - 8 A 11565/20
Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts: Wirksamkeit einer Vorkaufssatzung
- VG Ansbach, 17.01.2024 - AN 3 K 21.1947
Gemeindliches Vorkaufsrecht - Rechtmäßigkeit der Vorkaufssatzung
- BVerwG, 08.02.2022 - 4 B 25.21
Unbeachtlichkeit eines nicht fristgerechten Vortrags, mit dem ein bislang den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2022 - 18 B 632/22
Anordnung der sofortigen Vollziehung der Ausweisung eines Ausländers; …
- BVerwG, 05.01.2021 - 4 BN 60.20
Anforderungen an eine Satzung über ein Vorkaufsrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 L 49/19
Abänderung eines Zuwendungsbescheids; Anerkennung von Beiträgen zur KZVK für das …
- VG Oldenburg, 27.02.2024 - 4 A 185/20
Rechtsschutzinteresse; Rücktritt; Städtebauliche Maßnahme; Vertragliches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 7 A 2645/20
Rechtmäßigkeit der Ausübung eines durch Satzung eingeräumten gemeindlichen …
- OVG Niedersachsen, 09.03.2026 - 1 LC 24/24
Erfolgreiche Berufung der Gemeinde aufgrund rechtmäßiger Ausübung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 7 A 2644/20
Rechtmäßigkeit der Ausübung eines durch Satzung eingeräumten gemeindlichen …
- VG Stuttgart, 07.03.2023 - 2 K 399/22
Ausübung eines Vorkaufsrechts an einem Bahnbetriebsgrundstück im Geltungsbereich …
- BVerwG, 24.02.2026 - 4 BN 24.25
Aktenwidrige Tatsachen zugrunde gelegt?
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.05.2022 - 10 N 4.21
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Richtigkeitszweifel; besondere …
- VG Schleswig, 06.05.2026 - 2 A 143/23
Naturschutzrechtliche Anordnung einer Pflanzung bei Fällung von geschützten …
- BVerwG, 24.02.2026 - 4 BN 25.25
- BVerwG, 24.02.2026 - 4 BN 26.25
- VG Aachen, 09.07.2026 - 3 K 2791/23
Ermessen Ermessensausfall städtebauliche Maßnahme Teilunwirksamkeit Vorkaufsrecht …
- VG Ansbach, 10.04.2024 - AN 3 K 22.00435
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zwecks Schaffung von Wohnbauland
- OVG Schleswig-Holstein, 22.05.2024 - 1 KN 7/19
Wirksamkeit einer Vorkaufssatzung, mit der eine Baumaßnahme gesichert werden …
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