Rechtsprechung
| BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts verletzt nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung des Klägervortrags aus Gründen des formellen oder ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Die die daran anschließenden Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts zum Bestandsschutz betreffenden Einwände der Beschwerde gehen nicht über das bereits unter b) abgehandelte Vorbringen hinaus und begründen schon deswegen keine Aufklärungsrüge, weil die Beschwerde nicht darlegt, aus welchen anderen Umständen sich ein Bestandsschutz der Zufahrt ergeben könnte und zu welchen weiteren Aufklärungsmaßnahmen dies Anlass gegeben hätte (vgl. zu den Darlegungsanforderungen an eine Aufklärungsrüge Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Auch kann mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung ein Verfahrensmangel grundsätzlich nicht bezeichnet werden; die Beweiswürdigung ist regelmäßig dem sachlichen Recht zuzuordnen (Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 4). - BVerwG, 23.08.2006 - 4 A 1067.06
Flughafen Berlin-Schönefeld: Anhörungsrügen zurückgewiesen
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag des Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (Beschluss vom 23. August 2006 - BVerwG 4 A 1067.06 u.a. - juris Rn. 3, stRspr).
- BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Beides kann die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht rechtfertigen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 -bzw. vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - ). - BVerwG, 29.10.1997 - 7 B 336.97
Ablehnender Restitutionsbescheid - Eintritt der Bestandskraft - Unzulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Beides kann die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht rechtfertigen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 -bzw. vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - ). - BVerwG, 30.04.2008 - 4 B 29.08
Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Nichtberücksichtigung eines nicht …
Auszug aus BVerwG, 09.05.2011 - 4 B 47.10
Abgesehen davon, dass mangels näherer Darlegungen schon nicht erkennbar ist, in welcher Weise dieses Vorbringen zur Annahme eines Ermessensfehlers beitragen könnte, brauchte das Oberverwaltungsgericht hierauf schon deswegen nicht einzugehen, weil es nach seiner insoweit maßgeblichen Sicht aus Rechtsgründen nicht entscheidungserheblich war (vgl. zu diesem Kriterium Beschluss vom 30. April 2008 - BVerwG 4 B 29.08 - juris Rn. 3).
- VGH Bayern, 04.09.2024 - 22 ZB 22.2563
Verwaltungsgerichte, Sachaufklärungspflicht, Beweisantrag, Architektenkammer, …
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2011 - 4 B 47.10 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 23.02.2026 - 20 ZB 25.178
Coriolus Versicolor (Schmetterlings-Tramete), Nahrungsergänzungsmittel, …
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2011 - 4 B 47.10 - juris Rn. 5). - BVerwG, 20.07.2011 - 4 B 17.11
Anforderungen an die Substanziierung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 9. Mai 2011 - BVerwG 4 B 47.10 - wird zurückgewiesen.
- VGH Bayern, 09.04.2019 - 16b DZ 17.1053
Disziplinarverfahren gegen Beamten des DPMA
Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (etwa BVerwG, B.v. 9.5.2011 - 4 B 47.10 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 06.10.2016 - 3 ZB 15.1567
Probezeitbeurteilung und Entlassung einer Lehrerin aus dem Beamtenverhältnis auf …
Artikel 103 Abs. 1 GG gewährt auch keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2011 - 4 B 47/10 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 06.03.2025 - 20 ZB 24.1200
Entwässerungsgebühren, Starkverschmutzerzuschlag, Bestimmtheit, Berechenbarkeit …
Art. 103 Abs. 1 GG gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag der Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen; die Vorschrift verpflichtet die Gerichte insbesondere nicht, der Rechtsansicht einer Partei zu folgen (vgl. BVerwG, B.v. 9.5.2011 - 4 B 47.10 - juris Rn. 5). - VG Magdeburg, 17.05.2024 - 4 A 266/22
Baubeseitigung wegen Eingriffs in die Freifläche eines Baudenkmals
Regelmäßig geboten ist ein Einschreiten nicht nur zur Untersagung formell rechtswidriger Nutzungen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 15. Juni 2021 - 2 M 49/21 -, juris, Rn. 15), sondern auch zur Beseitigung formell illegaler Bauten, die zudem in Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften stehen (vgl. OVG des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 30. November 2023 - 2 L 115/21 -, juris, Rn. 36;… Urteil vom 11. August 2010 - 2 U 267/08 -, juris, Rn. 38; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 4 B 47.10 -, juris, Rn. 16). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.2014 - A 9 S 1791/1
Togo: Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt, Gehörsverstoß nicht schlüssig …
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