Rechtsprechung
| BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger Militärflughafen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 1 S 2 LuftVG
Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger Militärflughafen - Wolters Kluwer
Rechtmäßige Nichtzulassung der Revision gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens Memmingen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtmäßige Nichtzulassung der Revision gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens Memmingen
- datenbank.nwb.de
Erstmalige Zulassung von Flugverkehr in den Nachtrandstunden; ehemaliger Militärflughafen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40037
- VGH Bayern, 14.07.2015 - 8 A 13.40041
- BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2015 - 20 D 78/14
Nachtflugverkehr am Flughafen Dortmund gestoppt
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 10 Rechtsgrundsätzlichen Klärungsbedarf zeigt die Beschwerde auch nicht auf, soweit sie "in diesem Kontext" auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Dezember 2015 - 20 D 78/14.AK - (…UA S. 42 f. = juris Rn. 128 ff.) hinweist, das die Feststellung von den Nachtflugbetrieb rechtfertigenden Gründen deshalb als schwierig angesehen habe, weil es um die erstmalige Zulassung von Nachtflugverkehr gegangen sei und es an einer tatsächlichen Grundlage gefehlt habe, hinsichtlich derer das Vorliegen "besonderer" Gründe habe geprüft werden können.Das gilt auch, soweit sie darauf verweist, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 3. Dezember 2015 - 20 D 78/14.AK - (juris) im Fall des Flughafens Dortmund die in den dort vorgelegten Prognosen enthaltenen Beispiele nicht habe ausreichen lassen, weil es sich bei den Umlaufplanungen um komplexe unternehmerische Entscheidungen der Fluggesellschaften handele, die grundsätzlich nicht durch sachverständige Einschätzungen ersetzt werden könnten.
Rn. 22 Gegenteiliges legt auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Dezember 2015 - 20 D 78/14.AK - (…juris Rn. 193 ff.) nicht nahe, auf das sich die Beschwerde auch in diesem Zusammenhang bezieht.
Die Beschwerde stützt die behauptete Beweisbedürftigkeit im Wesentlichen darauf, dass sich dem Oberverwaltungsgericht Münster (Urteil vom 3. Dezember 2015 - 20 D 78/14.AK - juris) im Fall des Flughafens Dortmund die Prüfung der Nachfragedeckung durch einen anderen Flughafen aufgedrängt habe.
- BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04
Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG…, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 , bestätigt durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46 …und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 42) ist geklärt, dass die Nachtrandstunden für den Verkehr geöffnet werden dürfen, wenn plausibel nachgewiesen wird, weshalb ein bestimmter Verkehrsbedarf oder ein bestimmtes Verkehrssegment nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann (BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288 …und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 73 f.). Rn. 12 In der Rechtsprechung des Senats (z.B. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288) ist geklärt, dass sich solche Gründe aus den Erfordernissen einer effektiven Flugzeug-Umlaufplanung ergeben können.
Rn. 24 In der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288;… zuletzt Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 41) ist geklärt, dass für die Nutzung der Nachtrandzeiten sprechende Gründe, die sich im Zuge der Abwägung gegen die Belange des Lärmschutzes durchsetzen können, sich auch aus dem Umstand ergeben können, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann.
- BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07
Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Bezogen auf den Rechtfertigungsgrund der Drehkreuzanbindungen hat es der Senat in seinem Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 - (BVerwGE 131, 316 Rn. 33) auch konkret als sachgerecht angesehen, den Fluggesellschaften die Möglichkeit einzuräumen, auf künftige Veränderungen in den Flugplänen an den Drehkreuzflughäfen zu reagieren, wobei hierfür eine nachvollziehbare Einschätzung der Planfeststellungsbehörde zur verkehrlichen Entwicklung ausreicht.Entscheidend ist vielmehr, dass die partielle Öffnung der Nachtrandzeiten es den Fluggesellschaften ermöglicht, Verbindungen zu einer Reihe von Passagierdrehkreuzen herzustellen, die den - freilich wandelbaren - Kundenbedürfnissen entgegenkommen (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 - BVerwGE 131, 316 Rn. 47).
Rn. 25 In Anwendung dieser rechtlichen Maßstäbe hat es der Senat (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2008 - 4 A 3001.07 - juris Rn. 74
) im Fall des Flughafen Leipzig/Halle als Tatsachengericht für rechtlich unbedenklich gehalten, wenn der Planergänzungsbeschluss einen Wartungsschwerpunkt anerkennt, wenn am Flughafen Wartungs- und Instandhaltungseinrichtungen vorhanden sind, die mindestens die Durchführung eines sogenannten A-Checks ermöglichen, zumal Wartungsflüge nach den tatsächlichen Feststellungen des Senats der Aufrechterhaltung des regelmäßigen Flugbetriebs dienen und damit auch Bestandteil der Umlaufplanung in Fracht- und Passagierverkehr sind.
- BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03
Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 , bestätigt durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46 …und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 42) ist geklärt, dass die Nachtrandstunden für den Verkehr geöffnet werden dürfen, wenn plausibel nachgewiesen wird, weshalb ein bestimmter Verkehrsbedarf oder ein bestimmtes Verkehrssegment nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288 …und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 73 f.). lässt sich auf der Grundlage bisheriger Rechtsprechung (siehe noch einmal BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ) antworten, dass Nachtflugregelungen zukunftsorientiert sein und es dem Flughafenbetreiber im Vorgriff auf künftige Entwicklungen ermöglichen dürfen, einer Bedarfslage gerecht zu werden, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.
Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (BVerwG, Urteile vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 …und vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 59).
- BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06
Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG…, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 , bestätigt durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46 …und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 42) ist geklärt, dass die Nachtrandstunden für den Verkehr geöffnet werden dürfen, wenn plausibel nachgewiesen wird, weshalb ein bestimmter Verkehrsbedarf oder ein bestimmtes Verkehrssegment nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288 und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 73 f.). Diese Gründe müssen in einer Regelung des nächtlichen Flugbetriebs belastbar dargelegt und im Rahmen der fachplanerischen Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis zu den berechtigten Lärmschutzbelangen der Anwohner gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - juris Rn. 74
). - BVerwG, 13.10.2011 - 4 A 4000.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Planergänzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG…, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 , bestätigt durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46 und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 42) ist geklärt, dass die Nachtrandstunden für den Verkehr geöffnet werden dürfen, wenn plausibel nachgewiesen wird, weshalb ein bestimmter Verkehrsbedarf oder ein bestimmtes Verkehrssegment nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288 …und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 73 f.). Rn. 24 In der Rechtsprechung des Senats (BVerwG…, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288; zuletzt Urteil vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 41) ist geklärt, dass für die Nutzung der Nachtrandzeiten sprechende Gründe, die sich im Zuge der Abwägung gegen die Belange des Lärmschutzes durchsetzen können, sich auch aus dem Umstand ergeben können, dass der Flughafen als Heimatflughafen oder Wartungsschwerpunkt von Fluggesellschaften deren Bedürfnisse nachvollziehbar nicht ausschließlich in den Tageszeiten abdecken kann.
- BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09
Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Eine Prognose ist dann nicht zu beanstanden, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (BVerwG, Urteile vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 und vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - BVerwGE 142, 234 Rn. 59).Für die Gewichtung prognostizierter Verkehrsbedürfnisse im Rahmen der Abwägung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 LuftVG kann es dabei zwar auch auf die Verlässlichkeit einer Prognose ankommen (BVerwG, Urteil vom 4. April 2012 - 4 C 8.09 u.a. - a.a.O. Rn. 94).
- BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07
Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 9 In der Rechtsprechung des Senats (grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 , bestätigt durch Urteile vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46 …und vom 13. Oktober 2011 - 4 A 4000.09 - juris Rn. 42) ist geklärt, dass die Nachtrandstunden für den Verkehr geöffnet werden dürfen, wenn plausibel nachgewiesen wird, weshalb ein bestimmter Verkehrsbedarf oder ein bestimmtes Verkehrssegment nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 288 …und vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 - BVerwGE 127, 95 Rn. 73 f.). In seiner Entscheidung zum Konversionsvorhaben Flughafen Weeze/Niederrhein (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 46) hat der Senat schließlich klargestellt, dass diese Anforderungen ebenso für Konversionsfälle gelten, in denen ein ehemaliger Militärflugplatz in weitem Umfang für den zivilen Passagier-, Geschäftsreise- und Frachtflugverkehr geöffnet werden soll.
- BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 53.97
Flughafen Erfurt; luftverkehrsrechtlicher Planfeststellungsbeschluß; Ausbau eines …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
Rn. 14 Für die von der Beschwerde problematisierte gerichtliche Kontrolle der insoweit in die Planung einfließenden behördlichen Einschätzungen und Prognosen gelten die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten allgemeinen Grundsätze: Das Gericht hat - bezogen auf den maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - nur zu prüfen, ob die Prognose mit den zu jener Zeit verfügbaren Erkenntnismitteln unter Beachtung der für sie erheblichen Umstände sachgerecht erarbeitet worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 - BVerwGE 107, 142 ).Andererseits ist es nicht Aufgabe der Gerichte, das Ergebnis einer sachgerecht erarbeiteten Prognose daraufhin zu überprüfen, ob die prognostizierte Entwicklung mit Sicherheit bzw. größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit eintreten wird (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1998 - 11 A 53.97 - a.a.O. S. 146).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 06.04.2017 - 4 B 5.16
In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 …und vom 9. April 2014 - 4 BN 3.14 - ZfBR 2014, 479 Rn. 2; stRspr). - BVerwG, 09.04.2014 - 4 BN 3.14
Hinreichend bestimmtes Ziel der Raumordnung; Bindung der gemeindlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 71/18
"Akkreditierungsverfahren für die mündliche Verhandlung im Verfahren Flughafen …
Rn. 205 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, juris, m. w. N., und vom 23. Januar 2017 - 4 B 39.15 -, juris, m. w. N., sowie Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95, m. w. N.Rn. 207 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 209 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 219 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 263 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 265 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 268 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - 20 D 72/18
Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung; …
Rn. 207 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, juris, m. w. N., und vom 23. Januar 2017 - 4 B 39.15 -, juris, m. w. N., sowie Urteil vom 9. November 2006 - 4 A 2001.06 -, BVerwGE 127, 95, m. w. N.Rn. 209 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 211 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 221 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 265 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 267 Vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
Rn. 270 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 -, a. a. O.
- BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16
Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos
Zu beanstanden ist eine Prognose demnach nicht, wenn sie nach einer geeigneten Methode durchgeführt wurde, der ihr zugrunde liegende Sachverhalt zutreffend ermittelt und das Ergebnis einleuchtend begründet ist (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 6. April 2017 - 4 B 5.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:060417B4B5.16.0] - juris Rn. 14 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2018 - 1 KS 2/10
Klage gegen die Erweiterung des Lübecker Flughafens bleibt ohne Erfolg
(BVerwG, Beschl. v. 06.04.2017, 4 B 5.16, Juris, Rn.9). - VGH Bayern, 06.11.2019 - 1 ZB 17.2132
Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses
Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte nicht, dem Vorbringen der Beteiligten zu folgen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 4.3.2016 - 4 B 5.16 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 33 Abs 5 GG
Übernahme von Pflegekosten für einen Beamten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Art 33 Abs 5 GG, § 76 Abs 3 S 3 BG BE, § 39 BhV BE 2012, § 47 BhV BE 2012, § 43 Abs 2 SGB 11, § 72 Abs 1 S 1 SGB 11, § 52 Abs 3 S 2 GKG
Klage auf Gewährung weiterer Beihilfe; im Jahr 1931 geborene Klägerin; Pflegebedürftigkeit; Pflegestufe III; vollstationäre Pflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung; pauschaler Leistungsbetrag der Pflegeversicherung; Kosten für Unterkunft und Verpflegung ... - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 14.10.2015 - 36 K 186.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 26.03.2015 - 5 C 9.14
Beihilfe; Beihilferecht; Beihilfefähigkeit; Beihilfeausschluss; Medizinprodukte; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Rn. 19 Für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die eine Beihilfe begehrt wird, soweit nicht eine später ergangene Regelung Rückwirkung für vergangene Zeiträume entfaltet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 5 C 9.14 - juris Rn. 8).Dynamische Verweisungen sind grundsätzlich zulässig, wenn der Verweisungsumfang "eng bemessen" ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 25).
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Fürsorgepflicht in besonders gelagerten Einzelfällen Beihilfeansprüche über die generellen Beihilfevorschriften hinaus vermitteln kann, wenn die Fürsorgepflicht anderenfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. August 2010 - 2 B 13.10 - juris Rn. 14, 16;… Urteile vom 2. April 2014, a.a.O., und vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 36).
In derartigen Ausnahmefällen ist der Fürsorgepflicht durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der Beihilferegelungen Rechnung zu tragen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - juris Rn. 14, 19 und vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 34).
Das Fehlen einer ausdrücklichen, sämtliche ungedeckte Pflegekosten betreffenden Härtefallregelung in Bezug auf ältere Beihilfeberechtigte, die insoweit keine zumutbare Eigenvorsorge treffen konnten, mag einen solchen Ausnahmefall begründen, mag einen solchen Ausnahmefall begründen stellt jedoch die Erfüllung der Fürsorgepflicht gegenüber der großen Mehrzahl der Beamten bzw. Versorgungsempfänger nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 34).
- BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10
Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Das Bezirksamt lehnte mit Bescheid vom 2. Juni 2015 eine weitere Gewährung von Hilfe zur stationären Pflege unter Hinweis auf das Nachrangprinzip nach § 2 SGB XII ab, weil Beihilfeberechtigte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 (Az.: 2 C 24.10) einen Anspruch darauf hätten, dass nach Begleichung der Kosten der vollstationären Pflege noch ein amtsangemessener Lebensunterhalt zur Verfügung stehe.In derartigen Ausnahmefällen ist der Fürsorgepflicht durch eine verfassungskonforme Auslegung und Anwendung der Beihilferegelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - juris Rn. 14, 19 …und vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 34).
- BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Er muss dafür Sorge tragen, dass Beamte bzw. Versorgungsempfänger in diesen Lebenslagen nicht mit erheblichen finanziellen Aufwendungen belastet bleiben, die sie nicht mehr in zumutbarer Weise aus ihrer Alimentation bestreiten und für die sie keine zumutbare Eigenvorsorge betreiben können, gebietet aber keine lückenlose Erstattung aller krankheits- und pflegebedingten Kosten (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. April 2014 - 5 C 40.12 - juris Rn. 19).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Fürsorgepflicht in besonders gelagerten Einzelfällen Beihilfeansprüche über die generellen Beihilfevorschriften hinaus vermitteln kann, wenn die Fürsorgepflicht anderenfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 23. August 2010 - 2 B 13.10 - juris Rn. 14, 16; Urteile vom 2. April 2014, a.a.O., …und vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 36).
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 6.16
Übernahme ungedeckter Pflegekosten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (hier …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
OVG 4 B 6.16 und OVG 4 B 7.16.Sie durften seit diesem Zeitpunkt nicht mehr darauf vertrauen, dass der Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht Beihilfen zu Pflegeaufwendungen bei vollstationärer Pflege leisten würde, die über die jeweiligen pauschalen Leistungsbeträge von § 43 Abs. 2 SGB XI hinausgehen (vgl. hierzu eingehend: Senatsurteil desselben Tages - OVG 4 B 6.16 - zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen).
- BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12
Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Vielmehr gebietet es der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch im Beihilferecht geltende Vorbehalt des Gesetzes (vgl. m.w.N. Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 33.12 - juris Rn. 13), an die vom Verordnungsgeber in § 39 Abs. 3 LBhVO getroffenen Regelungen zur Zumutbarkeit des vom Beihilfeberechtigten selbst zu tragenden Eigenanteils anzuknüpfen und hiervon nur insoweit abzuweichen, als dies verfassungsrechtlich geboten ist. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - 1 A 1524/08
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu Pflegekosten in Höhe der den …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Den in § 39 Abs. 3 Satz 2 LBhVO enthaltenen Bestimmungen zum Eigenanteil der Einnahmen, der für Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich Investitionskosten vom Beihilfeberechtigten für die entstehenden Pflegekosten einzusetzen ist, kann ein Anhalt auch dahingehend entnommen werden, welchen (Gesamt-)Eigenanteil der Dienstherr dem Beihilfeberechtigten bezogen auf die stationäre Pflege im Ergebnis, d.h. auch unter Berücksichtigung der nicht erstattungsfähigen und insofern auch nicht mit bedachten Pflegekosten im engeren Sinne, zumuten will (…vgl. OVG Münster, Urteile vom 14. August 2013 - 1 A 1481/10 - juris Rn. 75 ff. zu vergleichbaren Regelungen in § 9 Abs. 7 BhV und vom 26. November 2009 - 1 A 1524/08 - juris Rn. 76 ff. zu vergleichbaren Regelungen in anderen Richtlinien). - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 1 A 1481/10
Verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn hinsichtlich …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Den in § 39 Abs. 3 Satz 2 LBhVO enthaltenen Bestimmungen zum Eigenanteil der Einnahmen, der für Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich Investitionskosten vom Beihilfeberechtigten für die entstehenden Pflegekosten einzusetzen ist, kann ein Anhalt auch dahingehend entnommen werden, welchen (Gesamt-)Eigenanteil der Dienstherr dem Beihilfeberechtigten bezogen auf die stationäre Pflege im Ergebnis, d.h. auch unter Berücksichtigung der nicht erstattungsfähigen und insofern auch nicht mit bedachten Pflegekosten im engeren Sinne, zumuten will (vgl. OVG Münster, Urteile vom 14. August 2013 - 1 A 1481/10 - juris Rn. 75 ff. zu vergleichbaren Regelungen in § 9 Abs. 7 BhV …und vom 26. November 2009 - 1 A 1524/08 - juris Rn. 76 ff. zu vergleichbaren Regelungen in anderen Richtlinien). - BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 65.14
Soldat; Luftwaffe; Cheftestpilot; Zulagenberechtigung; Zulagentatbestand; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Insbesondere kommt der Frage der (verfassungskonformen) Auslegung von § 39 Abs. 3 Satz 1 LBhVO keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich um ausgelaufenes Recht handelt und die Rechtsfrage sich bei der Nachfolgevorschrift nicht offensichtlich in gleicher Weise stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - 2 B 65.14 - juris Rn. 8). - BVerwG, 23.08.2010 - 2 B 13.10
Vererblichkeit des Beihilfeanspruchs; Beihilfe (Zuschuss) zu pflegebedingten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die Fürsorgepflicht in besonders gelagerten Einzelfällen Beihilfeansprüche über die generellen Beihilfevorschriften hinaus vermitteln kann, wenn die Fürsorgepflicht anderenfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. August 2010 - 2 B 13.10 - juris Rn. 14, 16;… Urteile vom 2. April 2014, a.a.O., …und vom 26. März 2015, a.a.O., Rn. 36). - VG Berlin, 15.12.2015 - 28 K 175.15
Beihilferecht: Beihilfe für die Kosten der vollstationären Pflege einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 5.16
Rn. 26 bb) Die in § 39 LBhVO getroffenen Regelungen sind, soweit die Beihilfefähigkeit von pflegebedingten Aufwendungen auf den je nach Pflegestufe geltenden pauschalen Leistungsbetrag nach § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB XI beschränkt wird und Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung einschließlich Investitionskosten nur unter engen Voraussetzungen beihilfefähig sind, auch nicht etwa wegen eines Verstoßes gegen die Fürsorgepflicht unwirksam oder unanwendbar (…so aber: VG Berlin, Urteile vom 28. April 2016 - 28 K 357.15 - juris Rn. 23 und vom 15. Dezember 2015 - 28 K 175.15 - juris Rn. 25). - VG Berlin, 28.04.2016 - 28 K 357.15
Beihilfe zu den Pflegeleistungen für eine vollstationäre Pflege; Zumutbarkeit der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2017 - 4 B 6.16
Übernahme ungedeckter Pflegekosten aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (hier …
OVG 4 B 5.16 und OVG 4 B 7.16.Rn. 34 2. Im vorliegenden Fall gebietet die verfassungsrechtlich gewährleistete Fürsorgepflicht keine erweiternde verfassungskonforme Auslegung von § 39 Abs. 3 Satz 1 LBhVO, weil anderenfalls die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. hierzu die Urteile des Senats vom heutigen Tag in den Verfahren OVG 4 B 5.16 und OVG 4 B 7.16, jeweils zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
- VGH Hessen, 31.07.2017 - 1 A 658/16
Beihilfe bei vollstationärer Pflege
Es ist jedoch plausibel, dass bei Einführung der sozialen Pflegeversicherung im Jahre 1996 mit daraus folgenden Änderungen im Beihilferecht die Ehefrau des Klägers keine Zusatzversicherung für den Pflegefall mehr schließen konnte, da sie sich bereits im 71. Lebensjahr befand (vgl. zum insoweit vergleichbaren Sachverhalt OVG für das Land NRW…, Urteil vom 14. August 2013 - 1 A 1481/10 -, juris, Rn. 98; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2017 - 4 B 5/16 -, juris, Rn. 28 ff.). - OVG Saarland, 13.08.2026 - 1 B 84/26
Pflegeberechtigter Härtefall, Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Art. 33 Abs. 5 GG
Dass es für ihn, der zum Stichtag schon über 60 Jahre alt war, eine Möglichkeit gegeben hätte, im fortgeschrittenen Alter zu zumutbaren Konditionen das nicht unerhebliche Kostenrisiko bei Pflegefall durch den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung in relevantem Umfang abzusichern, ist fernliegend.[vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.1.2017, OVG 4 B 5.16, juris Rn. 29][vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.1.2017, OVG 4 B 5.16, juris Rn. 29]. - VG Hamburg, 18.03.2021 - 20 K 8523/17
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Beihilfe zu pflegebedingten …
Zwar durften Beamte mit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Pflege-Versicherungsgesetzes zum 1. Juli 1996 nicht mehr darauf vertrauen, dass der Dienstherr weiterhin Beihilfen zu Pflegeaufwendungen bei vollstationärer Pflege leisten würde, die über die pauschalen Leistungsbeträge des SGB XI hinausgehen; vielmehr waren sie nunmehr gehalten, im Rahmen der zumutbaren Eigenvorsorge eine seit Mitte der 1990er Jahre auf dem Markt angebotene Pflegezusatzversicherung abzuschließen, wenn sie nicht das Risiko tragen wollten, im Fall der Pflegebedürftigkeit mit Kosten belastet zu werden, die von der Pflegepflichtversicherung nicht gedeckt sind und auch aus der laufenden Alimentation und ergänzenden Beihilfen nicht bestritten werden können (…BVerwG, Urt. v. 26.4.2018, 5 C 4/17, juris, Rn. 15;… OVG Bremen, Urt. v. 20.12.2020, 2 D 291/19, juris, Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 26.1.2017, OVG 4 B 5.16, juris, Rn. 29). - OVG Thüringen, 08.05.2018 - 2 KO 656/15
Beihilfe zu Aufwendungen für vollstationäre Pflege
Pflegekosten; OVG NW, Urteil vom 14. August 2013 - 1 A 1481/10 - Juris; OVG BB, Urteil vom 26. Januar 2017 - OVG 4 B 5.16 - Juris).
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