Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2168
BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02 (https://dejure.org/2003,2168)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 4 B 59.02 (https://dejure.org/2003,2168)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 4 B 59.02 (https://dejure.org/2003,2168)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2168) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Beschwerde ; Genehmigung für Fahrzeugstellplätze; Grenze zur Unzumutbarkeit von Stellplatzlärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen Wohnbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2003, 1516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (257)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Allerdings sind, wie der Senat bereits in seinem vom Oberverwaltungsgericht wörtlich wiedergegebenen Urteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 3.00 - (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) ausgeführt hat, nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO die in den §§ 2 bis 14 BauNVO aufgeführten baulichen und sonstigen Anlagen unzulässig, wenn von ihnen Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzumutbar sind.

    Auch im Urteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 3.00 - (NVwZ 2001, 813 = BRS 63 Nr. 160) hat der Senat nochmals betont, dass eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen Bereich geltende Beurteilung nicht möglich sei; sie hänge immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Sie verweist auf das Urteil des Senats vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 N 6.88 - (DVBl 1991, 442 = BRS 50 Nr. 25) und entnimmt diesem den Rechtsgrundsatz, dass nach § 12 Abs. 2 BauNVO grundsätzlich eine "geeignete Anzahl von Stellplätzen und Zufahrtsmöglichkeiten als zulässig anzunehmen" sei.

    Die Beschwerde sieht ferner eine Divergenz zu der erwähnten Entscheidung vom 18. Dezember 1990 (a.a.O.) insoweit, als in dieser die Anwendbarkeit der TA-Lärm als Orientierungswert angenommen werde, das Oberverwaltungsgericht diese dagegen "zum alleinigen Maßstab" genommen habe.

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Im Übrigen müssen selbst notwendige Stellplätze nach allgemeinen bauordnungsrechtlichen Grundsätzen nicht auf dem Baugrundstück selbst errichtet werden (vgl. das Senatsurteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 = BRS 55 Nr. 110).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Es hat ferner in seinem ebenfalls bereits vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - (NVwZ 1999, 523 = BRS 60 Nr. 83) betont, dass Parkplatzlärm sich durch spezifische Merkmale auszeichnet; es überwiegen unregelmäßige Geräusche, die zum Teil einen hohen Informationsgehalt aufweisen.
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 19. Januar 1989 - BVerwG 7 C 77.87 - (BVerwGE 81, 197) darauf hingewiesen, dass die schematische Mittelung von Geräuschen je nach ihrer Eigenart (dort handelte es sich um Sportlärm) der Sachlage nicht gerecht wird.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Das weiter genannte Urteil des Senats vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - (BVerwGE 77, 285 = DVBl 1987, 907, [B 31 Meersburg]) äußert sich zu der genannten Rechtsfrage nicht.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 ; stRspr).
  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84

    Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Eine die Revision eröffnende Abweichung, also ein Widerspruch im abstrakten Rechtssatz, läge nur vor, wenn das Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abgewichen wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 2 und vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 - NVwZ 1999, 183).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02
    Der insoweit geltend gemachte Verfahrensmangel ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99
  • BVerwG, 09.10.1998 - 4 B 98.98

    Gerichtsbescheid; Zustellung; Heilung von Zustellungsmängeln; Ausfertigung; …

  • BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05

    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der …

    Nur unter besonderen Umständen sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbar (Beschluss vom 20. März 2003 - BVerwG 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Im konkreten Einzelfall können sich jedoch Einschränkungen für Stellplätze und Garagen - über § 12 Abs. 2 bis 6 BauNVO hinaus - auch aus dem Rücksichtnahmegebot ergeben, wenn von ihnen Belästigungen ausgehen, die nach der Eigenart des Baugebiets im Baugebiet selbst oder in dessen Umgebung unzulässig sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 11.12.2013 - 3 S 1964/13 -, juris Rn. 10 ;… Mattes, in: BeckOK, Bauordnungsrecht Baden-Württemberg, Stand: 01.09.2019, § 37 LBO Rn. 110;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Mai 2019, § 12 BauNVO Rn. 40).

    Insoweit bietet insbesondere die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz vom 26.08.1998 (GMBl 1998 Nr. 26, Seite 503; Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) brauchbare, wenn auch rechtlich nicht verbindliche Anhaltspunkte für die Zumutbarkeitsbewertung, die entscheidend von den konkreten Umständen bestimmt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.03.2003 - 4 B 59.02 -, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 26.04.2019 - 7 A 3284/17 -, juris Rn. 35; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 05.09.2016 - 2 M 49/16 -, juris Rn. 28 ff.;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Mai 2019, § 12 BauNVO Rn. 41).

  • VGH Bayern, 22.09.2026 - 1 ZB 24.2086

    Nachbarklage, Stellplätze, Rücksichtnahmegebot, Grundsatzentscheidung des …

    ihrer Zufahrt, die Bestandteil der Stellplätze und daher in die Betrachtung mit einzubeziehen ist (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19), gegen das in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO im Begriff "unzumutbar" verankerte und auch dem Schutz des Klägers dienende Gebot der Rücksichtnahme verstoßen können (zur Geltung von § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO auch für Stellplätze und Garagen nach § 12 BauNVO vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19).

    ihrer Zufahrt zu unzumutbaren Belästigungen für die Umgebung führt, ist der in § 12 Abs. 2 BauNVO enthaltenen Grundsatzentscheidung Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7;… BayVGH, B.v. 5.3.2021 - 1 CS 21.114 - juris Rn. 9).

    Vor diesem Hintergrund ist im Regelfall davon auszugehen, dass Stellplätze, die nach § 12 Abs. 2 BauNVO zulässig sind, keine für die Nachbarn unzumutbaren Störungen hervorrufen und die damit einhergehenden Verkehrslärmimmissionen von diesen als sozialadäquat hinzunehmen sind (…vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 - juris Rn. 16; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7;… B.v. 14.2.1992 - 4 B 81.91 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 4.7.2016 - 15 ZB 14.891 - juris Rn. 15).

    ihrer Zufahrt nicht oder nur mit die Beeinträchtigung der Nachbarschaft mindernden Einschränkungen genehmigt werden kann (…vgl. BVerwG, U.v. 7.12.2006 - 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 - juris Rn. 16; B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 7).

    Ob sie aber im Sinn des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbar sind, hängt immer von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab; eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen (Wohn-)Bereich geltende Beurteilung ist auch insofern nicht möglich (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19).

    Denn eine generelle, für alle Standorte von Stellplätzen im rückwärtigen (Wohn-)Bereich geltende und insofern auch eine allein an die Zahl der Stellplätze anknüpfende Beurteilung ihrer Zumutbarkeit ist, wie darlegt, nicht möglich (vgl. BVerwG, B.v. 20.3.2003 - 4 B 59.02 - juris Rn. 6;… U.v. 7.12.2000 - 4 C 3.00 - juris Rn. 19).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht