Rechtsprechung
| BVerwG, 21.09.2004 - 4 B 64.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Versagung einer Abbruchgenehmigung - Aufhebung des Denkmalschutzgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht - Neuregelung bezüglich der Voraussetzungen für eine Genehmigungsversagung - Abbruch eines geschützten Kulturdenkmals - Antrag auf Abbruchgenehmigung - Genehmigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 21.10.2003 - 5 K 989/02
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.05.2004 - 8 A 12009/03
- BVerwG, 21.09.2004 - 4 B 64.04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91
Denkmalschutz
Auszug aus BVerwG, 21.09.2004 - 4 B 64.04
a) Die Beschwerde hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob die Versagung einer Abbruchgenehmigung nach Aufhebung des § 13 Abs. 1 Satz 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Denkmalschutz- und -pflegegesetz - DSchPflG -) vom 23. März 1978 (GVBl S. 159) durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226) aufrecht erhalten werden kann, obwohl der Gesetzgeber innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist keine Neuregelung bezüglich der Voraussetzungen für eine Genehmigungsversagung getroffen hat.Es ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich und nicht in einem Revisionsverfahren klärungsbedürftig, dass das Berufungsgericht den Genehmigungsvorbehalt in § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (a.a.O.) im Sinne einer Ermessensvorschrift ausgelegt und sich dabei einerseits an dem hohen Stellenwert des Denkmalschutzes und andererseits an der Gewährleistung des Eigentums in Art. 14 Abs. 1 GG orientiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2003 - BVerwG 4 B 97.03 ).
In dem Beschluss wird ausgeführt (BVerfGE 100, 226, 247), dass die Nichtigkeit des § 13 Abs. 1 Satz 2 DSchPflG zur Folge hätte, dass die Beseitigung eines geschützten Kulturdenkmals weiterhin genehmigungsbedürftig bliebe, die Denkmalschutzbehörde über einen entsprechenden Antrag aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und dabei auch die Belange des Eigentümers zu berücksichtigen hätte.
Dazu könne es kommen, wenn die ursprüngliche Nutzung infolge geänderter Verhältnisse hinfällig werde und eine andere Verwendung, auf die der Eigentümer in zumutbarer Weise verwiesen werden könne, sich nicht verwirklichen lasse (vgl. BVerfGE 100, 226, 243).
Die geltend gemachte Abweichung des Urteils von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (…a.a.O.) liegt schon deshalb nicht vor, weil das Oberverwaltungsgericht den Rechtssatz, dass auch Verluste als rentable Nutzung anzusehen seien, weder ausdrücklich noch sinngemäß aufgestellt hat.
- BVerwG, 12.11.2003 - 4 B 97.03
Regelung eines eigentumsbeschränkenden Genehmigungserfordernisses ohne …
Auszug aus BVerwG, 21.09.2004 - 4 B 64.04
Es ist verfassungsrechtlich jedoch unbedenklich und nicht in einem Revisionsverfahren klärungsbedürftig, dass das Berufungsgericht den Genehmigungsvorbehalt in § 13 Abs. 1 Satz 1 DSchPflG vor dem Hintergrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (…a.a.O.) im Sinne einer Ermessensvorschrift ausgelegt und sich dabei einerseits an dem hohen Stellenwert des Denkmalschutzes und andererseits an der Gewährleistung des Eigentums in Art. 14 Abs. 1 GG orientiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2003 - BVerwG 4 B 97.03 ).
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Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 14.01.2004 - 4 B 64/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 123 VwGO; § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 22 Abs. 2 BSHG
Übernahme des Eigenanteils bei einer Substitutionstherapie - rechtsportal.de
Sozialhilferecht: Kostentragung des Eigenanteils eines Sozialhilfeempfängers für die Substitutionsbehandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übernahme des Eigenanteils bei einer Substitutionstherapie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- LSG Baden-Württemberg, 20.11.2020 - L 1 SF 3593/20
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verweigerung der schriftlichen …
Wenn aber in Abs. 1 Satz 2 bestimmt wird, dass die Behörde Zeugen und Sachverständige vernehmen oder alternativ von ihnen eine schriftliche oder elektronische Äußerung einholen kann, ist auch § 22 Abs. 1 Satz 1 iVm § 21 Abs. 3 Satz 1 SGB X dahin zu verstehen, dass die Verweigerung einer Aussage sowohl im Rahmen einer mündlichen Vernehmung als auch auf die Bitte um schriftliche Äußerung oder auf Anforderung einer elektronischen Äußerung denkbar ist, wenn dieser Aufforderung keine Folge geleistet wird (so im Ergebnis auch Hessisches LSG, Beschluss vom 13. Juli 2004 - L 4 B 64/04 SB - juris;… KassKomm/Mutschler § 22 SGB X Rdnr. 3). - OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 12 ME 64/04
Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Praxisgebühr und geleistete …
Zwar ist zutreffend, dass die Regelsätze zum 1. Januar 2004 nicht erhöht worden sind (VG Braunschweig, Beschl. v. 14.1.2004 - 4 B 64/04 -). - VG Hannover, 29.04.2004 - 7 B 1907/04
Bedarf; Behandlung; Belastungsgrenze; Fahrkosten; Krankenkasse; Krankheitskosten; …
Die entgegengesetzte Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.01.2004 - 4 B 64/04 -) überzeugt nicht.
- VG Neustadt, 17.02.2004 - 4 L 441/04
D (A), Sozialhilfe, Einmalige Beihilfen, Krankenhilfe, Ärztliche Leistungen, …
Damit hat der Gesetzgeber die Praxisgebühr und die Zuzahlungen zu Medikamenten zum Regelbedarf erklärt (ebenso VG Hannover, Beschluss vom 28. Januar 2004 - 7 B 432/04 - , offengelassen von VG Braunschweig, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 4 B 64/04). - VG Hannover, 28.01.2004 - 7 B 432/04
Befreiung; Belastungsgrenze; Darlehen; Hilfe zum Lebensunterhalt; …
Die entgegengesetzte Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.01.2004 - 4 B 64/04 -) überzeugt nicht. - VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 977/04
Anspruch auf die Übernahme der Praxisgebühr ; Praxisgebühr als besondere Form der …
Rn. 16 So auch die in gerichtlichen Eilverfahren ergangenen Beschlüsse: VG Münster, Beschluss vom 6. Januar 2004 - 5 L 1964/03 -, NWVBl. 2004, 158; VG Berlin, Beschluss vom 2. April 2004 - VG 8 A 69.04 - VG Berlin, Beschluss vom 27. April 2004 - VG 8 A 111.04 - anders der eine reine Interessenabwägung vornehmende Beschluss des VG Braunschweig vom 14. Januar 2004 - 4 B 64/04 -, info also 2004, 77. - VG Hannover, 15.02.2006 - 9 A 118/05
Antrag auf Übernahme der Kosten für Arzneimittel und Praxisgebühr im Rahmen …
Die entgegengesetzte Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.01.2004 - 4 B 64/04 -) überzeugt nicht. - VG Hannover, 10.02.2004 - 7 B 573/04
Anordnungsgrund; Belastungsgrenze; Kürzung; Medikamentenzuzahlung; Praxisgebühr; …
Die entgegengesetzte Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 14.01.2004 - 4 B 64/04 -) überzeugt nicht.
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