Rechtsprechung
| BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beseitigung eines ohne Baugenehmigung im Außenbereich errichteten Schuppens - Vorliegen von besonderen Umständen, die deutlich machen, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2 § 138 Nr. 3
Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 31.01.1997 - 8 S 3439/96
- BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Papierfundstellen
- NJW 1998, 553
- NVwZ 1998, 276 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Baubehörde oder des Verwaltungsgerichts, aus Anlaß einer Beseitigungsanordnung Überlegungen darüber anzustellen, ob und in welcher Form eine bauliche Anlage genehmigungsfähig wäre; denn wer ohne eine erforderliche Genehmigung ein Gebäude errichtet, hat das Risiko einer baurechtswidrigen Ausführung selbst zu tragen (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 4 B 117.96 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 324). - BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]).
- BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83
Schwerer und unabwendbarer Nachteil imZusammenhang von Geldbußen wegen …
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar zunächst grundsätzlich anzunehmen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 54, 43 [BVerfG 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78]; 66, 211 [BVerfG 21.02.1984 - 2 BvR 1244/83]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 69.97
Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (nur) dann, wenn eine bestimmte - bisher ungeklärte - Rechtsfrage des revisiblen Rechts bezeichnet wird, die im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem künftigen Revisionsverfahren mit Bedeutung über diesen Einzelfall hinaus geklärt werden könnte (BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
- BVerwG, 19.09.2000 - 4 B 65.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Damit teilt der Grundsatz insoweit die Irrevisibilität des Landesbauordnungsrechts (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 6. März 1996 - BVerwG 4 B 184.95 - Buchholz 406.11 § 31 BauGB Nr. 35 = NVwZ-RR 1997, 82; Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 69.97 - NJW 1998, 553). - OLG Köln, 26.11.2002 - 9 Sch 18/02
Verfahrensbeendigung vor dem Schiedsgericht nach einer Erledigungserklärung; …
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur in Ausnahmefällen angenommen werden, wenn sich anhand besonderer Umstände feststellen läßt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG NJW 1998, 553). - BVerwG, 04.07.2001 - 4 B 46.01
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Recht auf Gewährung …
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 B 69.97 - NVwZ 1998, 276).
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