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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2775
BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 4 B 73.97 (https://dejure.org/1997,2775)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsecht - Widerspruch zum gemeindlichen Sanierungskonzept kein Gegenstand für eine Nachbarklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz aus Sanierungszielen? (IBR 1997, 472)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 991
  • DÖV 1997, 832
  • BauR 1997, 810
  • ZfBR 1997, 269
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Indem es berücksichtigt hat, daß "an dieser Stelle bereits ein etwa gleich großes Gebäude stand" (Berufungsurteil, S. 9), hat es lediglich der Rechtsprechung Rechnung getragen, daß auch ein zum Zweck der Wiederbebauung beseitigter Altbestand die planungsrechtliche Situation im unbeplanten Innenbereich prägen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 15.84 - BVerwGE 75, 34).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 14.81

    Schwächung der zukünftigen Funktion des Sanierungsgebiets als Versagungsgrundi.S. …

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Sein Zweck besteht in erster Linie darin, den Gemeinden einen angemessenen Zeitraum für die Verwirklichung ihrer Sanierungsziele bis hin zur Aufstellung eines (Sanierungs-)Bebauungsplans einzuräumen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 14.81 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 6 - DVBl 1985, 114).
  • BVerwG, 05.12.1988 - 4 B 182.88

    Baugenehmigung - Veränderungssperre - Bebauungsplan - Nachbarschutz

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Auch sie dient allein der Sicherung künftiger Planungen der Gemeinde und nicht (auch) dem Schutz des Nachbarn (BVerwG, Beschluß vom 5. Dezember 1988 - BVerwG 4 B 182.88 - Buchholz 406.11 § 14 BBauG/BauGB Nr. 11 = ZfBR 1989, 79).
  • BVerwG, 30.12.1991 - 4 B 226.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1997 - 4 B 73.97
    Denn § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist keine Schutznorm für die Bürger der Gemeinde, sondern nur für die Gemeinde selbst (BVerwG, Beschluß vom 30. Dezember 1991 - BVerwG 4 B 226.91 -, n.v.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im …

    Die in § 36 Abs. 1 BauGB vorgesehene Mitwirkung der Gemeinde dient lediglich der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit und nicht den Interessen einzelner Grundstückseigentümer und stellt daher keine Schutznorm für die Bürger der Gemeinde dar, so dass durch einen Verstoß Rechte des Nachbarn des Baubewerbers nicht verletzt werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 94.66 -, BVerwGE 28, 268, juris Rn. 22; Beschluss vom 7. Mai 1997 - BVerwG 4 B 73.97 -, NVwZ 1997, 991, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2013 - 2 S 60.13

    Rechtsschutzbedürfnis bei Einwendungen gegen den Rohbau trotz Fertigstellung des …

    Schon deshalb kann mit einer Nachbarklage nicht geltend gemacht werden, ein Bauvorhaben widerspreche in einem Sanierungsgebiet dem Sanierungskonzept der Gemeinde (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 1997 - 4 B 73/97 -, juris).
  • VG München, 23.04.2026 - M 11 K 22.4255

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung, drittschützende Wirkung einer Baugrenze, …

    § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist keine Schutznorm für die Bürger der Gemeinde, sondern nur für die Gemeinde selbst (BVerwG, B.v. 7.5.1997 - 4 B 73/97 - juris Rn. 6).
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