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Weitere Entscheidung unten: VG Braunschweig, 26.05.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8047
BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09 (https://dejure.org/2010,8047)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.2010 - 4 B 76.09 (https://dejure.org/2010,8047)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 2010 - 4 B 76.09 (https://dejure.org/2010,8047)
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Das lässt aber noch nicht den Schluss zu, das Gericht habe Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen und nicht in Erwägung gezogen (vgl. zu diesen Anforderungen BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 - BVerfGE 64, 135 ).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 71.90

    Bauplanungsrecht: Gemengelage und Grundsatz der Trennung von Wohnen und Gewerbe; …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Rn. 7 Wie in der Rechtsprechung des erkennenden Senats bereits geklärt ist, beansprucht das Trennungsgebot des § 50 Satz 1 BImSchG für die Überplanung einer bestehenden Gemengelage keine strikte Geltung (vgl. etwa Beschluss vom 20. Januar 1992 - BVerwG 4 B 71.90 - Buchholz 406.11 § 214 BauGB Nr. 5 S. 6).
  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO; …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Auch insoweit gilt allerdings der Grundsatz, dass die aufgrund der Festsetzungen eines Bebauungsplans bewältigungsbedürftigen Konflikte nicht ungelöst bleiben dürfen (Beschluss vom 14. Februar 1991 - BVerwG 4 NB 25.89 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 56 S. 71 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Der Planungsgeber muss deswegen insbesondere die zu erwartenden immissionsschutzrechtlichen Nutzungskonflikte in den Blick nehmen und einer Lösung zuführen, sofern er dies nicht ausnahmsweise im Wege der "Nachsteuerung" dem Baugenehmigungsverfahren überlassen kann (Beschluss vom 6. März 1989 - BVerwG 4 NB 8.89 - Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27 S. 2).
  • BVerwG, 05.02.1999 - 9 B 797.98
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 …und vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 04.07.2008 - 3 B 18.08
    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Unter diesen Umständen ist ohne weiteres davon auszugehen, dass sich das Oberverwaltungsgericht, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht nur "im Ergebnis" für zutreffend gehalten hat, dessen Gründe insoweit stillschweigend zu Eigen gemacht hat, zumal es sich bereits aus der Sicht des Verwaltungsgerichts erkennbar nicht um einen zentralen rechtlichen Gesichtspunkt im Vortrag der Klägerin gehandelt hat (vgl. zu diesem Kriterium etwa Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 3 B 18.08 - juris Rn. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04

    Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung im verwaltungsgerichtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09
    Nur wenn besondere Umstände den eindeutigen Schluss zulassen, dass es die Ausführungen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen hat, wird der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (Beschlüsse vom 5. Februar 1999 - BVerwG 9 B 797.98 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 3 und vom 17. August 2004 - BVerwG 6 B 49.04 - juris Rn. 22 f.).
  • BVerwG, 17.10.2019 - 4 CN 8.18

    Abwägungsgebot; Art der Nutzung; Auslegungsbekanntmachung; Bebauungsplan; …

    Rn. 25 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 4 B 76.09 - juris Rn. 7) beansprucht § 50 Satz 1 BImSchG für die Überplanung einer bestehenden Gemengelage keine strikte Geltung und ist durchaus einer Durchbrechung fähig, wenn das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen schon seit längerer Zeit und ohne größere Probleme bestanden hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2012 - 2 B 18.11

    Kein Anspruch auf Baugenehmigung für geplantes Laufhaus an der Potsdamer Straße …

    Der Plangeber muss die aufgrund geplanter Festsetzungen des Bebauungsplans zu erwartenden Nutzungskonflikte in den Blick nehmen, was eine sorgfältige Analyse des Bestandes und eine Prognose der zukünftigen Entwicklung voraussetzt (vgl. zum Trennungsgebot BVerwG, Beschluss vom 8. März 2010 - 4 B 76.09 -, juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2018 - 8 C 10812/17

    Bauplanungsrecht -Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass vom Trennungsgrundsatz dann abgewichen werden kann, wenn das Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen schon seit längerer Zeit ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 20. Januar 1992 - 4 B 71.90 -, NVwZ 1992, 663 und juris, Rn. 9; Beschluss vom 8. März 2010 - 4 B 76.09 -, BRS 76 Nr. 23 und juris, Rn. 7).
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   VG Braunschweig, 26.05.2009 - 4 B 76/09   

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VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2009 - 4 B 76/09 (https://dejure.org/2009,60044)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 4 B 76/09 (https://dejure.org/2009,60044)
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